Brüssel - Künftig sollen Stalking-Opfer in der ganzen EU vor den Nachstellungen ihrer Verfolger Schutz genießen. Darauf verständigten sich die EU-JustizministerInnen am Freitag in Brüssel im Grundsatz. Betroffen seien vor allem Frauen, die von ihrem Ehemann oder Partner hartnäckig belästigt werden. Dazu zählten aber auch sexuell missbrauchte Kinder oder Opfer von Vergewaltigung und Überfällen. Wenn sie innerhalb der EU umziehen, werden die Anordnungen zu ihrem Schutz künftig auch im europäischen Ausland vollstreckt. Beispiele sind ein Besuchsverbot, Meldepflicht oder Ausreiseverbot für den Täter.

Umsetzung ist umstritten

Die spanische EU-Ratspräsidentschaft legte einen entsprechenden Vorschlag vor und hofft bis zum Sommer auf die Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments. Allerdings ist die konkrete Umsetzung der Maßnahmen zwischen den 27 EU-Staaten noch umstritten: In einigen Ländern sind Schutz-Anordnungen Teil des Zivilrechts, in anderen Teil des Strafrechts. EU-Justizkommissarin Viviane Reding kündigte bei dem Treffen eine umfassende Initiative zum Opferschutz für 2011 an. (APA)