Brüssel - In der Diskussion um die Besetzung von mehr führenden Wirtschaftspositionen mit Frauen hat EU-Justizkommissarin Viviane Reding erneut eine klare Präferenz für gesetzliche Schritte erkennen lassen. Nach einem Treffen mit italienischen Abgeordneten am Montag in Brüssel sagte sie, das Beispiel Italien zeige ebenso wie in Frankreich, dass die Unternehmen erst dann Frauen in Führungsgremien entsenden würden, wenn gesetzliche Regelungen anstünden.

Gesetzesvorschlag oder Empfehlung?

"Wenn es eine legislative Maßnahme gibt, dann geht etwas weiter", sagte die luxemburgische EU-Kommissarin und Vizepräsidentin der Brüsseler EU-Behörde. Nur mit Versprechen alleine ließen sich dagegen keine Fortschritte erzielen. Reding ließ allerdings offen, ob die EU-Kommission die Einführung einer europäischen Frauen-Quotenregelung vorschlagen wird. Bis zum Ende des Monats laufe noch eine öffentliche Befragung, sagte sie. Es sei noch zu kären, ob die Kommission einen Gesetzesvorschlag oder eine Empfehlung mache, und welche Quoten für welchen Zeitraum vorgegeben würden.

Bisher haben nach Angaben von Reding sechs EU-Staaten gesetzlich verpflichtende Frauen-Quoten. In Italien soll ein entsprechendes Gesetz im August in Kraft treten. Die bloße Ankündigung habe bereits zu einer Steigerung der Frauen-Vertretung in Führungsgremien um zehn Prozent geführt, sagte Reding.

Experiment Selbstverpflichtung gescheitert

Der Aufruf der EU-Kommissarin an europäische Unternehmen im Frühjahr 2010, den Frauenanteil freiwillig zu erhöhen, war weitgehend folgenlos geblieben. Nur 24 Firmen haben die Selbstverpflichtung unterzeichnet. Der Frauenanteil an Unternehmensvorständen beträgt nach Angaben der Kommission in der EU durchschnittlich nur 12 Prozent. (APA, 7.5.2012)