Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: AP/Toru Takahashi
Nicht den ganzen Tag arbeiten, dafür Zeit für sich selbst – das würden sich wohl viele wünschen. Doch so idyllisch und menschenfreundlich, wie Teilzeitarbeit auf einen ersten, oberflächlichen Blick erscheint, ist sie selten. Nur ein kleiner Teil arbeitet freiwillig in gutdotierten, anspruchvollen, sozialrechtlich voll abgesicherten Arbeitsverhältnissen. Andere dagegen würden gerne mehr arbeiten – laut SORA-Studie, die im Auftrag der Arbeiterkammer erstellt wurde, sogar 50 Prozent aller Teilzeitarbeitenden. Außerdem sind sie mit zahlreichen Nachteilen konfrontiert: geringe Aufstiegsmöglichkeiten, über den Tag verteilte Arbeitszeiten, die von Fall zu Fall ausgeweitet werden, und geringere Stundenlöhne. Da ca. 40 Prozent der Frauen – und 6,5 Prozent der Männer – in Teilzeit arbeiten, sind vor allem Frauen Betroffene.

Mehrarbeitszuschläge

Anfang Mai verhandelten die SozialpartnerInnen über die im Regierungsprogramm angekündigten Veränderungen des Arbeitsrecht. Der medial kolportierte Kompromiss wurde von beiden Seiten als Verbesserung gefeiert und tatsächlich: Ab dem kommenden Jahr können Teilzeitarbeitende mit Mehrarbeitszuschlägen von 25 Prozent für ihre Überstunden rechnen. Barbara Teiber, Leiterin der Bundesfrauenabteilung der Gewerkschaft für Privatangestellten (GPA), freut sich darüber: "Damit wird die Teilzeitarbeit aufgewertet." Bei einer vereinbarten Arbeitszeit von 20 Stunden in einer Branche mit kollektivvertraglich festgelegten 40 Wochenstunden "Normalarbeitszeit", bekommt man ab 2008 schon ab der ersten Überstunde mehr bezahlt.

Aufwertung der Teilzeit

Zwar hätten sich die Gewerkschaften Zuschläge von 50 Prozent gewünscht wie bei Vollzeitarbeit und nur einen Monat anstelle der drei Monate Durchrechnungszeitraum. Dennoch besteht nun die Chance, dass ein Anreiz für ArbeitgeberInnen besteht, jene Teilzeitarbeitsverhältnisse, in denen es permant zu Mehrstunden kommt, gleich im Vertrag auszuweiten. Auch wenn dadurch ein Schritt in Richtung mehr Vollzeitarbeitsplätze gemacht wird, Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie der Arbeiterkammer, würde sich noch mehr Anreize wünschen, wie sie dieStandard.at gegenüber betont: "Betriebsvereinbarungen, die bei Neubesetzungen Teilzeit in Vollzeitarbeit verwandeln, gleiche Abgaben auch bei geringfügig Beschäftigten und bewusstseinsbildende Maßnahmen, die Teilzeitarbeit aufwerten und die tatsächliche Gleichstellung von Teilzeit und Vollzeit vorantreiben." Denn auch wenn diese eigentlich im Gesetz vorgeschrieben wäre, in der Praxis kommen oft nur Vollzeitarbeitende in den Genuss von Weiterbildungen, während Teilzeitbeschäftigte leer ausgehen.

Verbesserungen bei freien Dienstverträgen

Bessere Rahmenbedingungen sind ab dem kommenden Jahr auch für freie DienstnehmerInnen, die zum Teil ebenfalls Teilzeit arbeiten, zu erwarten: Aktuell sind diese nur kranken- und pensionsversichert. Ab 2008 kommt die volle Sozialversicherung und damit auch eine Arbeitslosenversicherung hinzu. Karin Hinteregger, Beraterin beim Österreichischen Gewerkschaftsbund macht die Standard.at gegenüber aber darauf aufmerksam, dass manches im Regierungsprogramm noch vage formuliert ist: "Fraglich ist, ob auch Ansprüche auf bezahlten Urlaub und Krankenstand kommen". "Verbesserungsbedarf gibt es auch bei Schwangeren, sie bekommen aktuell nur ein geringes Wochengeld von 7,42 Euro pro Tag und sind nicht vor Kündigung geschützt". Hinteregger rät deshalb jenen, die wegen der Schwangerschaft gekündigt wurden, die Kündigung auf Grund des Gleichbehandlungsgesetzes anzufechten. (Martina Madner)