Mehrarbeitszuschläge
Anfang Mai verhandelten die SozialpartnerInnen über die im Regierungsprogramm angekündigten Veränderungen des Arbeitsrecht. Der medial kolportierte Kompromiss wurde von beiden Seiten als Verbesserung gefeiert und tatsächlich: Ab dem kommenden Jahr können Teilzeitarbeitende mit Mehrarbeitszuschlägen von 25 Prozent für ihre Überstunden rechnen. Barbara Teiber, Leiterin der Bundesfrauenabteilung der Gewerkschaft für Privatangestellten (GPA), freut sich darüber: "Damit wird die Teilzeitarbeit aufgewertet." Bei einer vereinbarten Arbeitszeit von 20 Stunden in einer Branche mit kollektivvertraglich festgelegten 40 Wochenstunden "Normalarbeitszeit", bekommt man ab 2008 schon ab der ersten Überstunde mehr bezahlt.
Aufwertung der Teilzeit
Zwar hätten sich die Gewerkschaften Zuschläge von 50 Prozent gewünscht wie bei Vollzeitarbeit und nur einen Monat anstelle der drei Monate Durchrechnungszeitraum. Dennoch besteht nun die Chance, dass ein Anreiz für ArbeitgeberInnen besteht, jene Teilzeitarbeitsverhältnisse, in denen es permant zu Mehrstunden kommt, gleich im Vertrag auszuweiten. Auch wenn dadurch ein Schritt in Richtung mehr Vollzeitarbeitsplätze gemacht wird, Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie der Arbeiterkammer, würde sich noch mehr Anreize wünschen, wie sie dieStandard.at gegenüber betont: "Betriebsvereinbarungen, die bei Neubesetzungen Teilzeit in Vollzeitarbeit verwandeln, gleiche Abgaben auch bei geringfügig Beschäftigten und bewusstseinsbildende Maßnahmen, die Teilzeitarbeit aufwerten und die tatsächliche Gleichstellung von Teilzeit und Vollzeit vorantreiben." Denn auch wenn diese eigentlich im Gesetz vorgeschrieben wäre, in der Praxis kommen oft nur Vollzeitarbeitende in den Genuss von Weiterbildungen, während Teilzeitbeschäftigte leer ausgehen.
Verbesserungen bei freien Dienstverträgen