UNO-Entwicklungs-Fonds für Frauen protestiert gegen Steinigungs- Urteil

Redaktion, 30. August 2002 16:58

"Staaten haben die Pflicht, alle BürgerInnen zu schützen"

New York - Vor dem Hintergrund des jüngsten Steinigungsurteils gegen die Mutter eines unehelichen Kindes hat der UNO-Entwicklungsfonds für Frauen die nigerianische Regierung aufgefordert, ihre Verpflichtung zum Schutz aller BürgerInnen einzuhalten. "Im 21. Jahrhundert darf das Recht einer Frau, sich ihre Partner zu wählen, nicht ein Steinigungsurteil nach sich ziehen", erklärte Fonds-Direktorin Noeleen Heyzer am Mittwoch in New York.

Staaten hätten die Pflicht, ihre BürgerInnen - auch Arme, Ungebildete und Frauen - zu schützen. Die nigerianische Verfassung verbiete Bestrafungen wie Steinigung, Köpfung und Amputationen. Dies müsse Vorrang vor den Urteilen islamischer Gerichte haben, sagte Heyzer. Darüber hinaus habe Nigeria internationale Verträge unterzeichnet, die die Regierung zum Schutz der Rechte von Frauen verpflichteten.

Ein islamisches Gericht im Norden Nigerias hatte das Todesurteil gegen die 30-Jährige in der vergangenen Woche bestätigt. Amina Lawal soll demnach gesteinigt werden, sobald ihre Tochter nicht mehr gestillt werden muss. Sie hatte ihr Kind mehr als neun Monate nach ihrer Scheidung zur Welt gebracht und war deshalb im März des Ehebruchs für schuldig befunden worden. Ihre Hinrichtung war zuletzt im Juni bis Anfang 2004 verschoben worden, damit sie ihre Tochter versorgen kann. Der Fall löste international Proteste aus. Der Mann, den sie als Vater des Kindes benannte, wies ihre Angaben zurück und wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.(APA/AP)

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