Untersuchungen bei Staatsanwaltschaft und Bundesministerium laufen weiter - FGZ: MedizinerInnen sollen unerwünschte Nebenwirkungen verlässlich melden
Graz - Nach dem Tod einer 19-jährigen Oberösterreicherin drei Wochen nach ihrer HPV-Erstimpfung zur Verhütung von Gebärmutterhalskrebs hat sowohl eine sanitätspolizeiliche als auch eine gerichtsmedizinische Obduktion keinerlei klare Todesursache hervorgebracht. Wie aus einem der APA vorliegenden Schreiben hervorgeht, werden sowohl auf Ebene der Staatsanwaltschaft Wien via Gerichtsmedizin als auch nach Arzneimittelrecht im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend weitere Untersuchungen durchgeführt.
Kein Grund für Maßnahmen
Der Impfstoff gegen Human-Papilloma-Viren (HPV, Gebärmutterhalskrebs, Anm.) sei zentral zugelassen, hieß es in dem Schreiben. Der Fall des Mädchens sei auch bei der europäischen Arzneimittelagentur EMEA diskutiert worden, eine Notwendigkeit für etwaige Sicherheitsmaßnahmen sei nicht gegeben.
Die 19-jährige Studentin, sie stammte aus der Region Mondsee in Oberösterreich, starb offenbar in der Nacht auf 12. Oktober plötzlich in ihrer Wiener Wohnung. Drei Wochen vorher hatte sie die erste Teilimpfung gegen HPV-Infektionen zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs erhalten.
MedizinerInnen sollen unerwünschte Wirkungen melden
Für das Frauengesundheitszentrum Graz bestätigt der Fall die Notwendigkeit, dass ÄrztInnen, ApotherkerInnen und Hebammen gewissenhaft alle unerwünschten Wirkungen von Impfungen und Medikamenten an die in Österreich mit der Zulassung von Arzneimitteln betraute Behörde "ages pharmmed" melden. Vorschnell zu behaupten, es gäbe keinen Zusammenhang zwischen Impfung und Todesfall, sei nicht angebracht, so Sylvia Groth. In den USA wurden bereits mehrere Todesfälle bekannt, die nach einer HPV-Imfpung eintraten. Eine Studie von "Judicial Watch", der Daten der US-Food and Drug Administration zugrunde lagen, verweist darauf. (APA/red)