Wie in allen Ostblock-Ländern war auch in Polen der Schwangerschaftsabbruch liberal geregelt. Bis 1993 war Abtreibung in den ersten 12 Wochen legal und wurde in öffentlichen Spitälern kostenlos angeboten. Nach dem Niedergang des kommunistischen Regimes und dem Wiedererstarken der katholischen Kirche wurde der Zugang per Referendum radikal eingeschränkt und ein Antiabtreibungsgesetz abgesegnet, das, mit einem kurzen Intermezzo 1996, bis heute Abtreibungen nur nach Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben der Mutter oder schwerer Schädigung des Fötus erlaubt. Derjenige, der abtreibt, wird mit Strafe bedroht.

1994 verhinderte Präsident Walesa die Rückkehr zum liberaleren Gesetz mit sozialer Indikation, nach seiner Abwahl wurde es 1996 vom Parlament beschlossen, 1997 aber vom Verfassungsgericht zurückgewiesen. Polen hat damit ein EU-weit besonders restriktives Abtreibungsrecht. Oft erhalten Frauen nicht einmal bei massiven medizinischen Problemen die Erlaubnis für einen legalen Abbruch, mit der Folge, dass viele Abbrüche jetzt im privaten Bereich, und da oft zu Wucherpreisen, stattfinden. (Lisa Nimmervoll, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15. Jänner 2008)