Rechtlage bei Sex mit Minderjährigen

17. März 2008, 21:31

Von 1000 Euro bis zu 10 Jahren

(Gekaufter) Sex mit Minderjährigen ist in Bundes- und Ländergesetzen ein Thema:

Die Freier werden nach dem Strafgesetzbuch auf jeden Fall bestraft, wenn sie geschlechtliche Handlungen mit unter 14-Jährigen ausüben - das ist dann der sexuelle Missbrauch Unmündiger mit einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren. Zahlt man für den Geschlechtsverkehr, muss die Prostituierte laut Paragraf 207b mindestens 18 Jahre alt sein, andernfalls drohen bis zu drei Jahre Haft. Nach diesem Delikt wurden im Jahr 2006 (aus dem die jüngste Statistik stammt) in Österreich drei Männer verurteilt.

Demgegenüber stehen jährlich 10 bis 15 Verwaltungsstrafen alleine in Wien gegen minderjährige Prostituierte. Unter 18-Jährigen ist nämlich nach dem Wiener Prostitutionsgesetz das Angebot von Sex gegen Geld bei einer Strafandrohung von bis zu 1000 Euro (im Wiederholungsfall 2000 Euro) verboten.

Die Polizei argumentiert, gerade am Straßenstrich sei der Geschlechtsverkehr an sich schwer nachzuweisen. Ob der Freier wusste, dass das Mädchen minderjährig ist, sei noch schwieriger zu beweisen. (moe, DER STANDARD, Prin, 18.3.2008)

 

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19 Postings
Prostitution ist

ein in fast allen Gesellschaften vorhandenes Phänomen, und imho auch notwendig ( ventilfunktion etc ). Was mir nicht einleuchtet ist: Wir können zwar per Satellit die Schlagzeilen einer usbekischen Zeitung lesen, und jedermanns Internetverkehr kontrollieren, aber ein paar tausend Sexarbeiterinnen und deren Arbeitsbedingungen kriegen wir nicht in den Griff ???
Da muß auch ein bißchen Unwillen dabei sein; na ja solange die Spitzen unserer Exekutive selber nachgewiesener Maßen Kunden und Begünstiger von Zuhältern sind. Ein Schelm....

Prostitution notwendig?

Ausbeutung und Sklaverei existier(t)en auch in fast allen Kulturen und Gesellschaften, ebenso wie Diebstahl oder Mord.
Sind sie deshalb notwendig?
Prostitution entsteht eher durch ein ungleiches Machtverhältnis der Geschlechter in der Gesellschaft.
Männern wird vermittelt (bestes Beispiel in der heutigen Zeit: jedes noch so unsinnige Produkt wird mit nackten Frauen beworben) sie könnten sich Frauen wie Waren kaufen.
Studien belegen dass ein Großteil der Prostituierten bereits Missbrauchserfahrungen gemacht hat und zum großteil aus Gründen der Armut diesem Nicht-Beruf nachgehen.

Prostitution ist nichts anderes als das Ausnützen der Armut und der Notlagen von Menschen, meistens Frauen, und ist immer auf seiten der Freier zu bestrafen.

Österreicher in der Schweiz?

In der Schweiz dürfen sich Frauen ab 16 offiziell "anbieten". Macht sich da ein Österreicher strafbar, der in der Schweiz ein dort legales Angebot wahrnimmt?

Ja

Ein Österreicher nimmt seine Gesetze ins Ausland mit. Ich weis nur nicht wie das ist beim Linksfahren, wie z.B. in England.

wenn i wo park,

wo es verboten is, aber i des nit gewusst hab, weil des schild in der nacht in der dunkelheit verborgen bleibt, muss i trotzdem zahlen.

mädchen, die eine verwaltungsstrafe von bis zu 1000€ zahlen müssen, werden dadurch höchstens noch mehr in der prostitution arbeiten.
das verhältnis von strafen für minderjährige mädchen und erwachsene männer, die mit minderjährigen prostituierten verkehren, ist auch ein bisschen krass. es kann doch nicht sein, dass es 10-15 verwaltungsstrafen für minderjährige prostituierte gab, aber gerade mal 3 verurteilungen für die freier.

Weiterbildung

Wo kann man dieses enorme Wissen, welches einige Poster hier scheinbar haben, beziehen. Könnte es auch so sein dass es sich hier nur um abgehalfterte Huren/Stricher handelt die an dem freud´schem Penisneid leiden.

[...<]Ob der Freier wusste, dass das Mädchen minderjährig ist, sei noch schwieriger zu beweisen[>...]
Man könnte das so machen: Angemeldete Prostituierte erhalten einen Ausweis. Lässt sich der Freier diesen nicht zeigen, dann ist es sein Risiko.

Angemeldete Prostituierte haben einen Ausweis, die Kontrollkarte ("Deckel").

Ich wäre dafür das sich den jeder Freier zeigen lassen muss. Oder eben vertraut und dann Pech hat.

Da wäre ich auch dafür.

Finde ich unnötig, sondern ich würde die Freier jedenfalls bestrafen, wenn die Mädchen zu jung waren. Das ist einfach das Risiko der Freier.

sexuelle Verbrechen an Kindern...

...nenne ich das, da die Kinder unter 14 Jahren den Schutz vor Freiern bekommen müssten und da schwer vorgegangen werden müsste und zwar gegen die Zuhälter und Kunden!!!

Die Androhungen fürchtet niemand von 1000.-Euro bis 10 jahre, das sind nicht die Realität!
Ich finde es Kinder feindlich sie "Prostituierte" zu nennen und die Freier mit den Entschuldigungen davonkommen zu lassen, sie wüßten das Alter nicht, wenn sie danach schon fragen müssen, um zu unter 14 Jährigen zu gelangen!

Wie Kinder verachtend man von ihnen spricht, dabei sind sie die Geschädigten auf der ganzen Linie dieses grausamen Marktes!
www.gegensexuellegewalt.at Ex-Kindopfer wissen wovon sie sprechen!

Kleine Frage

Waren die Damen/Mädchen im Monatsschlössel der ach so frommen und durch das Keuschheitsgelübde gebundenen (lol) Fürsterzbischöfe alle volljährig? Würde weniger auf die scheinheilige kath. Kirche geachtet, die sich bis heute weder für das Massaker an den Feuerlandindianern (Zwang zur Bekleidung beim Fischfang im kalten Wasser), noch für den Zwang zur Prostitution, wenn auch getarnt, durch die Fürsterzbischöfe, oder die schamlose Ausnutzung der Arbeitskraft der Knechte und Mägde auf den Gütern der Adeligen und der Kirche entschuldigt hat und sich daher nicht an das 10. Gebot gehalten hat, entschuldigt hat, könnte das Problem Prostitution im Wege der Gewerbeordnung gelöst werden und so eine Trennung von der Halb- und Unterwelt erreicht werde

So ist es. Ich würde die Kinder vor den Verbrechern schützen wollen, indem die "Freier" einfach in Haft genommen werden und die Pflicht zur Entlastung mittels Beweisen beim Täter liegen müsste. Gelingt dies nicht, sitzen sie ein. Das würde enorm hilfreich sein, weil sich jeder Mann hüten würde, Mädchen die auch nur zu jung erscheinen, zu nahe zu treten. Das wäre absolut wünschenswert.

...Pflicht zur Entlastung mittels Beweisen beim Täter liegen müsste.
Und wie stellen Sie sich die Durchführung vor? Ab 22:00 Uhr wird auf der Äußeren Mariahilferstraße (oder wo immer) jeder verhaftet? Für denjenigen wird's jetzt nämlich schwer zu beweisen irgendetwas *nicht* getan zu haben.

Niemand kann beweisen etwas nicht getan zu haben. Darum ist die Unschuldsvermutung eine der wichtigsten Grundlagen des Rechtsstaates.

Stimme ich Ihnen...

...voll bei, aber dazu brauchen wir mutige Politiker und Experten die dem zustimmen!

Wer die Aufhebung des Rechtsstaates will, der ist nicht mutig sondern Feind des Rechtsstaates und muss von allen demokratisch gesinnten Menschen bekämpft werden.

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