Hintergrund

Gemeinsame Obsorge

7. April 2008, 09:57

Regelung gilt seit Juli 2001 für alle geschiedenen Ehen

Die gemeinsame Obsorge beider Elternteile gilt seit Juli 2001 für alle geschiedenen Ehen. Vorher wurde in Österreich nach einer Scheidung ein Elternteil mit der alleinigen Obsorge für das gemeinsame Kind betraut.

Nach dem Trennungsfall bleibt die gemeinsame Obsorge also aufrecht. Die beiden Elternteile müssen sich allerdings darüber einigen, bei welchem Elternteil sich das Kind vorwiegend aufhalten wird. Für denjenigen, der getrennt vom Kind lebt, entstehen somit Unterhaltspflichten.

Die alleinige Obsorge nach Scheidung ist nur mehr möglich, wenn es zu keiner Einigung über den hauptsächlichen Wohnsitz des Kindes kommt. Dann entscheidet das Gericht über die Obsorge, wobei es hier nur die Obsorge für den einen oder den anderen Elternteil aussprechen kann. Ein weiterer Grund für alleinige Obsorge ist, wenn das Gericht das Kinderwohl nicht gewährleistet sieht, bzw. ein Elternteil deshalb einen Antrag auf die Übertragung der alleinigen Obsorge stellt.

Unter die Obsorge für ein Kind fällt die Pflege und Erziehung des Kindes sowie die Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. Bei gemeinsamer Obsorge müssen die beiden Elternteile nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen.

Bei Lebensgemeinschaften mit unehelichen Kindern wird die Obsorge nicht automatisch zugeteilt, sondern muss extra beantragt werden. Gibt es hier keine Einigung fällt die alleinige Obsorge der Mutter zu.

Besuchsrecht

Bei gemeinsamer Obsorge kann der nicht betreuende Elternteil sein Kind jederzeit sehen, bei alleiniger Obsorge sind für den nicht betreuenden Elternteil eine Mindestanzahl von Kontaktmöglichkeiten gesetzlich vorgeschrieben. (red)

 

 

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24 Postings
Roger Sturm
00
27.4.2008, 13:47

"Bei Lebensgemeinschaften mit unehelichen Kindern wird die Obsorge nicht automatisch zugeteilt, sondern muss extra beantragt werden. Gibt es hier keine Einigung fällt die alleinige Obsorge der Mutter zu."

Warum eigentlich. Das ist eine klare Diskriminierung der Männer.

Rund is xund
00
27.4.2008, 18:26

Wie viele Männer stoßen sich daran? Ist sicher eine Minderheit, die obsorgen möchten, sodass ich das nicht so diskriminierend finde.

Roger Sturm
02
30.4.2008, 10:05

Sehr viele stoßen sich daran. Und es werden immer mehr Väter, die sich von ihren Kindern nicht entfremden lassen wollen, durch eine diskriminierende Gesetzgebung. Wann reformiert Ö endlich sein veraltetes Familienrecht?

Carpe diem!
02
Eines wird leider bei der ganzen Sache vergessen:

Das Wohl des Kindes! Dies sollte v.a. bei den Eltern an oberster Stelle stehen, tut es aber in der Realität leider nicht!
Letztlich werden die Kinder zum Spielball der elterlichen Interessen: Das Besuchsrecht wird ebenso als Druckmittel wie die Aufrechterhaltung der gemeinsamen Obsorge verwendet. Besuchsregelungen werden bei "Unstimmigkeiten" umgestossen; Unterhaltsforderungen bei "nicht politsch korrekter Vorgansgweise" dem Ex-Partner ggü. gestellt.
Natürlich gibt es auch zuhauf die gegengelagerten Fälle: Unterhaltszahlungen werden verweigert, Besuchszeiten nicht eingehalten, Kontakte abgebrochen, bis hin zur tatsächlichen Mißhandlung der Kinder!
Allen Fällen ist aber eines gemeinsam: Das Wohl des Kindes zu verraten ist auch Mißbrauch!

Schwindelerreger
00
Damnke. Schöne Worte, wie sieht die Praxis aus?


Wäre gemeinsame Obsorge nach deutschem Muster nicht angemessen? So fühlt sich dann kein Elternteil ausgeschlossen.

4simo
00
10.4.2008, 17:13
genauso wie oben beschreiben

siehts in der praxis aus.
es gibt egoistische elternteile und solche die auf konsens aus sind...
letztere haben ein pech, wenn erstere nicht wollen!

4simo
00
10.4.2008, 17:12
das kommt sehr darauf an

in meinem fall wäre es nicht möglich gewesen (und ich hab einiges auf mich genommen, damit der vater das gemeinsame kind sehen kann, schon alleine weil ich weiß wie ies ist, wenn man den vater nicht sehen darf, wenn über ihn geschimpft wird)

im nachhinein muß ich mir eingestehen, daß es besser gewesen wäre, den kontakt ganz abzubrechen (und nur in dem fall) weil das gemeinsame kind an desinteresse einiges abgekriegt hat, was eigentlich vermeidenswert gewesen wäre.

(ich mich hab 15 jahre grundsätzlich positiv geäußert, ihre beziehung von meiner getrennt... das was ich drekt machen konnte)

es ist nicht immer jeder mensch in der lage mit jedem seiner kinder kontakt zu halten. und auch das ist dem kind nicht anzutun!

atlan2001
 
03
.. Erlebniss zur gemeinsamen Obsorge

Meine Ex behauptete 2 Monate nach der Scheidung, ich hätte meine Kinder beim letzten Besuchstermin mißhandelt. Dazu führte sie diverse Abschürfungen und blaue Flecken am Körper meiner Tochter an, welche sie im Krankenhaus behandeln lies. Ich verlor daraufhin augenblicklich das geteilte Obsorgerecht und konnte meine Kinder nur noch selten sehen.
Dass ich zum fraglichen Zeitpunkt nichteinmal am selben Kontinent war (ich war zum fraglichen Zeitpunkt auf Projektarbeit in Des Moines, Iowa, USA) interessierte niemanden. Meine Ex meinte später einmal unter vier Augen, die Tocher hätte einen Fahrradunfall gehabt und sie selbst wollte keinen Scherereien haben. Es mir anzuhängen wäre einfacher gewesen.

Rosa Stahl
10
10.4.2008, 12:40

wers glaubt wird selig.

Rote Zecke
10
Geh, bitte, das ist aber jetzt ein G'schichtel.


Wenn Sie (zum Zeitpunkt des Besuchstermins!?!) in den USA waren, werden Sie das ja wohl nachweisen können.

atlan2001
 
02
nei das ist kein Gschitl sondern gängige Rechtspraxis

Tatsächlich musste das Krankenhaus die vermutete Kindesmisshandlung bei der Polizei melden, weshalb ich eine Anzeige am Hals hatte als ich zurückkam. Die konnte ich klarerweise abwenden. Ich war 3 Monate drüben - es war eine einmalige Chance, welche mir mein Arbeitgeber gab - sowas kommt nicht wieder.
Die Rechtspflegerin hatte allerdings das EINGERÄUMTE Obsorgerecht längst aufgehoben. Ich hätte mich natürlich auf einen sehr sehr langen Rechtsstreit einlassen können - aber soviel Geld habe ich nicht. Ein abermaliges geteiltes Obsorgerecht räumte mir meine Ex nicht ein - Pech für mich. Die Begründungen werden eben nicht überprüft.
Ich darf zwar meine Tochter alle 2 Wochen sehen, habe aber nirgends Parteienstellung (Schule, Krankenhaus etc.)

Rosa Stahl
20
10.4.2008, 12:48

jaja, da gibt es zuerst sooo eine tolle berufliche Chance, da ist das Kind natürlich wurscht, aber dann ist ja angeblich kein Geld für irgendwas da.

Wer ernährt eigentlich das Kind, wenn sie ja sooo arm sind, sie G'schichtldrucker?

Rote Zecke
00
Sie haben die Obsorge also nicht wegen der behaupteten Misshandlungen,

sondern wegen Ihrer dreimonatigen Abwesenheit verloren. War also doch zT ein G'schichtel.

Den Kontakt zu Ihrem Kind nicht zu verlieren, war im Übrigen auch eine EINMALIGE Chance, die Sie versäumt haben. Wenn Ihnen der Job das wert war, brauchen Sie sich jetzt auch nicht zu beschweren.

atlan2001
 
02
10.4.2008, 10:27
... Sie haben es offensichtlich immer noch nicht verstanden...

... oder wollen es nicht verstehen, weil Sie hier eine öffentlich Bühne haben/brauchen/wollen :

Ich habe das Obsorgerecht verloren, obwohl es keinen Grund dafür gab, vorallen deswegen, weil es der Wille meiner Ex war und ich KEINERLEI PARTEISTELLUNG habe. Selbst wenn ich zuhause geblieben wäre hätte das ÜBERHAUPT NICHTS GEÄNDERT. Da Begründungen von den Behörden defacto nicht überprüft werden bin ich als Unterhaltspflichtiger ebenso defacto der Willkür meiner Ex ausgeliefert.
Ausserdem widerspricht der Zwang, den Beruf wechseln zu müssen um keine Auslandsaufenthalte zur Weiterbildung zu machen und im Falle einer überraschenden Lüge meiner Ex juristisch präsent zu sein, jeglichem Gerechtigkeitsempfinden. Warum tolerieren Sie diese Lüge?

Emanzengatte
00
20.5.2008, 16:58
Der Zwang, bei sonstigem Verlust bürgerlicher Rechte auf Auslandsaufenthalte zu verzichten,

bestand meiner Erinnerung nach in Europa zuletzt nur in der DDR.

Dass in Österreich im 21.Jahrhundert in juristischen Teilbereichen de facto ein ähnlicher Effekt eintritt, erscheint schon bemerkenswert.

Wenn in einer aufrechten Beziehung jemand einer Berufstätigkeit mit Auslandsbezug nachgeht, verliert er ja auch nicht gleich die Obsorge für seine Kinder.

atlan2001
 
00
20.5.2008, 18:23
Sie sprechen mir aus der Seele...

Meine firma hatte einen Auftrag in den USA, bei dem ich als Stv. Projektmanager sehr viel lernen konnte. Zusätzlich gab es einen Bonus, für jeden Tag den wir das Projekt füher abschliessen konnten. Ich war nach meiner Scheidung praktisch pleite. Es war zwar eine einvernehmliche Scheidung -trotzdem. Verschiedene Dinge lassen sich eben nicht sinnvoll teilen : Ehebett, Esstisch + Stühle, Waschmaschine usw.. Nicht dass ich mich darüber beschwere - nach 6-8 Monaten hatte ich wieder einen voll funktionsfähigen Haushalt - aber ich brauchte eben das Geld - einen Teil hat ja ohnehin meine Ex bzw. mein kind bekommen (über die Alimente). Es ist mein kind - ich zahle meine Alimente gerne - mehr sogar noch als nötig ist. Aber dieses Gesetz ist ungerecht

Rote Zecke
00
10.4.2008, 11:15
Sie haben die Obsorge verloren, weil Sie drei Monate im Ausland waren.

Weil Sie drei Monate lang aus dem Leben Ihrer Tochter verschwunden waren, sich drei Monate lang nicht um sie gekümmert haben, drei Monate lang nicht für sie verfügbar waren.

Drei Monate sind für Kinder eine lange Zeit, ein Vierteljahr, eine ganze Jahreszeit, ein halbes Semester, das Eineinhalbfache der Sommerferien - und das so kurz nach der Scheidung, wo Ihre Tochter Sie am dringendsten gebraucht hätte.

Können oder wollen Sie das nicht verstehen?

Der Zwang, den Beruf wechseln zu müssen, einen schlechter bezahlten (Teilzeit)Job annehmen zu müssen, um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, ist für jede Mutter Realität.

Inwiefern widerspricht es Ihrem Gerechtigkeitsempfinden, wenn das Gleiche von einem Vater verlangt wird?

Rosa Stahl
01
10.4.2008, 12:45

@Rote Zecke

"Der Zwang, den Beruf wechseln zu müssen, einen schlechter bezahlten (Teilzeit)Job annehmen zu müssen, um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, ist für jede Mutter Realität."

genauso ist es. Was wäre wohl passiert, hätte sich die Mutter plötzlich für drei Monate aus dem Staub gemacht, weil sie ja soooo ein tolles Angebot niemals wieder kriegt?

Faktum ist: gemeinsame Obsorge funktioniert nur insofern, als einer (meist sie), die ganze Betreuungsarbeit macht und der andere (meist er) glaubt, bestimmen zu können. Und dann steht man erst recht wieder vor Gericht.


Rote Zecke
00
10.4.2008, 13:49
Die Obsorge für ein Kind beinhaltet eben nicht nur Rechte, sondern vor allem eine gewaltige Verantwortung.

Dieser hat sich der Vater für drei Monate entzogen, seine Rechte also verspielt.

Eine einmalige berufliche Chance war ihm wichtiger als die ebenso einmalige Chance, seiner Tochter zu zeigen, dass er auch nach der Scheidung noch für sie da ist.

Wie Sie sagen: Was wäre wohl passiert, hätte die Mutter sich ganz einfach für drei Monate verabschiedet? Noch dazu so kurz nach der Scheidung ...

Schwindelerreger
02
10.4.2008, 18:57
Hat man bei Ihnen eingebrochen und etwas weggetragen?

Zur Sicherung des Kindesunterhalts hat der Mann alles zu tun, auch das Einkommen zu sichern.

Wehe er wird finanzielle heruntergestuft, dann spannt ihn das Gericht uU an weil er nicht weggefahren ist.

Sie sind einfach sattgegessen.

Rote Zecke
00
11.4.2008, 13:30
Mit einem haben Sie recht:

Sie habe ich tatsächlich satt.

Schwindelerreger
00
11.4.2008, 14:14

Für eine Rechtsanwaltsangestellte, die Sie ja behaupten zu sein, sind Sie einfach zu oberflächlich.

Das kann man Ihnen nicht abnehmen.

Schwindelerreger
00
Und? So etwas interessiert doch niemanden.

Genau genommen hätte die Frau gar keine Begründung für die Aufhebung der gemeinsamen Obsorge gebraucht. Da genügt es nach einer Woche hinzugehen und abzusagen, das Gericht ist dann sogar verpflichtet aufzuheben.

Ist Ihnen das neu? :-))

atlan2001
 
03
der Artikel ist leider unvollständig...

1.) ...da das Gesetz keine Übergangsregelungen vorsah. D.h. alle Väter, welche vor 2001 geschieden wurden, gilt noch die alte Regelung --> keine geteiltes Sorgerecht. Das Muss Man(n) beantragen, bekommt es aber nur dann, wenn der obsorgeberechtigte Zustimmt. Ist das nicht der Fall (wie bei mir) : Pech
2.) Die Realität einer Scheidungsverhandlung sieht so aus, dass die (vorraussichtlich) obsorgeberechtigete Frau tatsächlich triftige Gründe vorbringen muss, um eine gemeinsmame Obsorge zu verhindern. 14 Tage nach der Scheidung kann sie alles mögliche behaupten, da es kaum noch überprüft wird und so ganz einfach einen Obsorgerechtsentzug erwirken.

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