Polin, die in Deutschland ihre Lebensgefährtin heiraten will, setzte sich vor Gericht durch - Keine Begründung für Ausstellung nötig
Warschau - Eine Polin, deren geplante homosexuelle Ehe mit einer Deutschen von der polnischen Bürokratie behindert worden war, hat sich jetzt erfolgreich vor Gericht durchgesetzt. Wie die Tageszeitung "Gazeta Wyborcza" am Montag berichtete, habe ein Verwaltungsgericht der Frau im Streit mit dem Standesamt recht gegeben.
Ehefähigkeitszeugnis verweigert
Die Ärztin hatte bei der zuständigen Behörde eine in Deutschland erforderliche Bescheinigung, dass sie nicht verheiratet ist, beantragt. Die BeamtInnen stellten sich aber quer und verweigerten das Ehefähigkeitszeugnis. Als Begründung führten sie an, dass solche Bescheinigungen nur Personen erhalten könnten, die eine heterosexuelle Ehe schließen wollten. Auch ein Bezirksamt bestätigte diesen Standpunkt. In Polen sind homosexuelle Ehen nicht zugelassen.
Das Gericht befand dagegen, jede/r BürgerIn habe das Recht, ein Ehefähigkeitszeugnis ohne Begründung zu verlangen. Laut "Gazeta Wyborcza" haben immer mehr PolInnen solche Probleme. Das polnische Innenministerium hatte dabei die Frage bereits 2002 im Sinne der homosexuellen Antragsteller geregelt. (APA)