Polen: Behörden verweigerten "Ehefähigkeitszeugnis"

25. August 2008 13:21

Polin, die in Deutschland ihre Lebensgefährtin heiraten will, setzte sich vor Gericht durch - Keine Begründung für Ausstellung nötig

Warschau - Eine Polin, deren geplante homosexuelle Ehe mit einer Deutschen von der polnischen Bürokratie behindert worden war, hat sich jetzt erfolgreich vor Gericht durchgesetzt. Wie die Tageszeitung "Gazeta Wyborcza" am Montag berichtete, habe ein Verwaltungsgericht der Frau im Streit mit dem Standesamt recht gegeben.

Ehefähigkeitszeugnis verweigert

Die Ärztin hatte bei der zuständigen Behörde eine in Deutschland erforderliche Bescheinigung, dass sie nicht verheiratet ist, beantragt. Die BeamtInnen stellten sich aber quer und verweigerten das Ehefähigkeitszeugnis. Als Begründung führten sie an, dass solche Bescheinigungen nur Personen erhalten könnten, die eine heterosexuelle Ehe schließen wollten. Auch ein Bezirksamt bestätigte diesen Standpunkt. In Polen sind homosexuelle Ehen nicht zugelassen.

Das Gericht befand dagegen, jede/r BürgerIn habe das Recht, ein Ehefähigkeitszeugnis ohne Begründung zu verlangen. Laut "Gazeta Wyborcza" haben immer mehr PolInnen solche Probleme. Das polnische Innenministerium hatte dabei die Frage bereits 2002 im Sinne der homosexuellen Antragsteller geregelt. (APA)

 

Valentina-Johanna Baumgartner
 
23.09.2008 07:59
Österreich verweigert Ehefähigkeitszeugnis für Deutschland übrigens auch...

...mit der Begründung, dass im Ehefähigkeitszeugnis der jeweils andersgeschlechtliche Partner aufgeführt werden müsse - und in Österreich gleichgeschlechtliche Personen einfach nicht als ehefähig anerkannt sind.
Hab ich am eigenen Leib erleben dürfen...

Fred Fusel
01.09.2008 15:17
Was war wirklich?

Nach deutschem Recht ist es so: Kann ein Ehefähigkeitszeugnis nicht beigebracht werden, so kann der Präsident des zuständigen Oberlandesgerichts in Deutschland von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisse befreien.
Diese Befreiung wird in der Regel problemlos erteilt.

Meine Vermutung geht dahin, daß es sich um eine solche Befreiung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes handelt, was ein ganz normaler Vorgang ist. Nur diestandard macht halt wieder was anderes draus.

Sausewind
26.08.2008 07:26

Es ist schon eine lustige Ironie: Die heteros wollen raus aus dem Ehezwang, und die Lesben/homsex. Gemeinde will mit allen Trara und Rechtsprechungen rein.

Während es immer mehr freies Zusammenleben auf der einen Seite gibt, will die andere Seite unbedingt den staatlichen und wennmgl. auch kirchlichen Segen für ihre gewählte Zweisamkeit.

Wenn sich zwei mögen und zusammenleben wollen, ist es doch eh genug, die blöden Scheidungen kosten doch nur Zeit, Stress, Nerven, Geld.

bbergner
26.08.2008 09:38
es geht um die rechtliche absicherung!

bbergner
26.08.2008 12:30
und um die wahlfreiheit!

Timagoras
 
26.08.2008 09:35
"Wenn sich zwei mögen und zusammenleben wollen, ist es doch eh genug, die blöden Scheidungen kosten doch nur Zeit, Stress, Nerven, Geld. "


und was ist so schlimm daran, wenn man die entscheidung darüber trotzdem den menschen selbst überlässt? ;o)

Zwetsch Genbaum
25.08.2008 17:50
"Das polnische Innenministerium hatte dabei die Frage bereits 2002 im Sinne der homosexuellen Antragsteller geregelt."

Und was ist mit den Antragstellerinnen???
Bitte, wenn schon nerven, dann konsequent.

Diversion
25.08.2008 14:38
Gut so!

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