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Die Juristin Verena Murschetz lernte in Los Angeles das US-Rechtssystem kennen.
Das Verfahren gegen Radovan Karadžić vor dem Internationalen Strafgerichtshof läuft seit Juli. Verena Murschetz vom Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht der Uni Innsbruck verfolgt die Vorgänge in Den Haag aufmerksam.
Sie vergleicht das Straf(-prozess-)recht international und befasst sich beruflich mit der "Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschheit von der Immunität zu Verantwortlichkeit der einzelnen Person". Das UN-Tribunal für das ehemalige Jugoslawien ist für die Juristin daher Inhalt für ihre vergleichende Forschung und Anschauungsmaterial für ihre Studierenden.
Das heimische Strafrecht schreibt Sanktionen für Verhaltensweisen vor, die in grober Weise gegen die österreichische Rechtsordnung verstoßen und daher nicht nur zivil- und verwaltungsrechtlich, sondern von einem Strafgericht geahndet werden. Das Strafprozessrecht umfasst das Verfahren, um solche Verstöße zu ahnden: von den Ermittlungen der Polizei über Anklage und Hauptverhandlung bis zum Urteil samt möglichen Rechtsmitteln und -behelfen.
Für ihre Habilitation über die Vereinfachung des internationalen Auslieferungsverfahrens mittels europäischem Haftbefehl erhielt die Innsbruckerin im Juli den Otto-Seibert-Wissenschaftsförderungspreis. Eine derartige Anerkennung wird ihr als Rechtswissenschafterin "eher selten zuteil. Ich bin ja keine Anwältin, die ihre bearbeiteten Fälle auch gewinnen kann."
Stete Diskussionen mit ihrem Vater, der Rechtsanwalt war, und ein starker Gerechtigkeitssinn, den schon ihre Geschwister "aushalten" mussten, führten die 38-Jährige zum Studium. Das Fachgebiet interessierte sie wegen "der Klarheit und der Notwendigkeit analytischen Denkens".
1996 absolvierte sie ein Post Graduate Studium an der University of California and Los Angeles. Neben der wichtigen Erfahrung, "sich in einem fremden Land zu behaupten", lernte sie die dortige Didaktik schätzen.
Der Stoff wird nicht "vorgelesen", sondern im Rahmen eines Frage- und Antwortspiels beigebracht, das konsequent Beteiligung erfordert. Seit 2003 unterrichtet sie auch an der Victoria University of Wellington (Neuseeland). Das Auslandsjahr in den USA eröffnete auch neue Perspektiven auf die heimischen Regelungen.
Verena Murschetz sieht ihre Aufgabe als Wissenschafterin darin, "Probleme, die sich im Zusammenhang mit dem Strafrecht ergeben, aufzudecken, zu untersuchen und Lösungsvorschläge anzubieten". Das Auslieferungsrecht bleibt auch in Zukunft ihr zentrales Forschungsgebiet. Neben der Umsetzung von EU-Vorgaben durch den österreichischen Gesetzgeber ist für sie auch die Interpretation durch die Praktiker interessant. Nach dem negativen Referendum Irlands zum Europäischen Gemeinschaftsvertrag denkt sie auch auf die Auswirkungen auf das Strafrecht nach.
Neben ihrer Tätigkeit am Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht engagiert sie sich bei der NGO Eurodefensor, die sich in Sachen Beschuldigtenrechte im europäisierten Strafverfahren einsetzt. (Astrid Kuffner/DER STANDARD, Printausgabe 15.10.2008)
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Verena Murschetz vergleicht das internationale Strafprozessrecht - Sinn für Gerechtigkeit führte sie zum Studium
gerechtigkeit vor gericht und im justizwesen?? da gehört schon eine große portion naivität dazu
wenn permanent die gesetze und strafrahmen geändert werden oder wie heißt es so schön nachjustiert werden, dann kann man wohl kaum von einem gerechten system reden, eher von einem populistischen sytem
Genauso hätte es heißen können: "Frau Müller aus der Nachbarschaft verkauft in ihrer Trafik Zigaretten!" oder "Frau Berger, Familienmanagerin, bringt jeden Tag nach dem Frühstück ihre zwei Kinder in die Schule und holt sie von dort wieder nach Schulschluß ab!"
Es ist Ihnen vielleicht noch nicht aufgefallen, da Sie sich anscheinend als integrer Bestandteil von diestandard.at sehen, aber nur der Abschnitt unterhalb der Googleanzeigen ist der Öffentlichkeit zugänglich. Hier dürfen sogar Sie und ich schreiben. Der Bereich oberhalb der Googleanzeigen wird von der Onlineredaktion (in der Herrengasse?) verfaßt. Es ist daher nicht unangemessen, einen Artikel dessen einziger Inhalt ein CV einer komplett unbekannten und unrelevanten innsbrucker Juristin, die nicht einmal zur Anwaltsprüfung angetreten ist, in Frage zu stellen.
das glauben sie doch wohl hoffentlich selber nicht.
da zählen immer noch veröffentlichungen, dissertation und habilitation sowie lehrerfahrungen.
über dinge, von denen sie offensichtlich nichts verstehen, sollten sie lieber schweigen.
...Es ist daher nicht unangemessen, einen Artikel dessen einziger Inhalt ein CV einer komplett unbekannten und unrelevanten innsbrucker Juristin, in Frage zu stellen.
-Ich hab, nur für Sie, die Anwaltsprüfung weggelassen. Damit Sie sich nicht daran stoßen müssen. Zum eigentlichen Inhalt haben Sie sich ja noch nicht geäußert. So lassen Sie sich vielleicht doch noch herab mich zu erhellen.
mfG
Satisfaktionsfähigkeit ist eine Frage der Ehre, welche Sie mir offensichtlich absprechen wollen. Mir ist durchaus bewußt, daß Manieren und eine gute Erziehung heute nicht mehr selbstverständlich sind, daher will ich über diese Demonstration des Fehlens dieser Qualitäten großzügig hinwegsehen.
Sinnerfassendes Lesen hingegen ist eine Frage der angewandten Intelligenz, welche ich Ihnen abzusprechen gezwungen bin, da Sie es noch immer nicht fertiggebracht haben die Frage zu beantworten (aus Zeitgründen und mangels Erfolgsaussicht verzichte ich darauf, Ihnen erklären zu versuchen, welche).
Ich bin zwar grundsätzlich gegen Zensur, aber bei der Vorstellung von Privatpersonen (die nicht im öffentlichen Leben stehen), sollte die Möglichkeit zu Posten nicht mehr gegeben sein. Das ist zumindest meine Meinung zu diesem dümmlichen und herablassenden Posting.
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