Ein neues Versicherungsprogramm für RisikopatientInnen deckt Schwangerschaftsabbrüche nur mehr in Ausnahmen ab
Richter verbot Schwangerschaftsabbruch, da für die Frau keine unmittelbare Lebensgefahr besteht
Verfassungsbeschwerde der Volkspartei auf Aussetzung des neuen Gesetzes gescheitert
Die TV-Aufsichtsbehörde sieht in "Marie Stopes International" einen "Wohlfahrtsverband"
Wiener Landessicherheitsgesetz: Bis zu 700 Euro Strafe und Rückkehrverbot
Pro Life-Vorwurf der Trivialisierung des menschlichen Lebens stößt auf Rechtfertigung der Werbung duch Frauenorganisationen als "wichtigen Fortschritt"
Laut Verfassungsgerichtshof sind Proteste vor Abtreibungspraxen erlaubt - MedizinerInnen droht kein "Verlust an sozialer Achtung"
Wiens Katholischer Familienverband kirchliche Schwangerenberatungsstellen durch die Frauenstadträtin diskriminiert
Clip auf Videoportal: "Beispiel meiner Mutter wird andere Frauen ermutigen, die sich in komplizierten Phasen ihres Lebens befinden"
Demo vor Klinik, in der RU486 nun erstmals eingesetzt wurde - Keine einheitliche Regelung in Italien
In einer Klinik, in der auch Spätabtreibungen durchgeführt wurden, gab es eine auffällige Häufung von Infektionen
Konservativismus verstärkt sich - Forscherin spricht von "Scheinheiligkeit"
Parlament setzt gegen Willen von demokratischem Gouverneur Schikanen bei Abbrüchen durch
Senat hat Abtreibungsreform letztlich zugestimmt: Abtreibungen bis zur 14. Woche legal, bis zur 22. Woche im Falle schwerer Risiken für die Mutter möglich
Nach Zulassung der Abtreibungspille ruft Vatikan Ärzte/Ärztinnen und Institutionen zu Dienstverweigerung auf
Staatliche Zuschüsse für Krankenkassen, die Abbrüche zulassen, erlaubt
Präsidenten der Regionen Venetien und Piemont haben konkrete Schritte gegen die medikamentöse Alternative zum Abbruch angekündigt
In den USA sorgen Statistiken über Abtreibungen für rege Debatten über Afroamerikanerinnen - Zahlen über Abbrüche werden auch in Österreich gefordert
Die Klinik des ermordeten Arztes ist nun geschlossen, sie war die letzte in Kansas, die Spätabbrüche durchführte
Die Katholische Kirche meldet sich wieder zu Abtreibung zu Wort: Schönborn ist für gesetzliche Maßnahmen gegen Abtreibung, spricht sich aber nicht für Abschaffung der Fristenlösung aus
Aus für "sanfte Methoden": "Die Abtreibung für polnische Frauen wurde am 9. März 1943 von Adolf Hitler eingeführt"
Frauengesundheitszentrum: Statistisches Erfassen werde nicht zu Rückgang führen - Aktion Leben begrüßt Marek-Vorschlag als sinnvoll
Selbst bei krebskranker junger Frau keine Ausnahme: Lebensrettende Behandlung wird verwehrt, weil sie schwanger ist
Alle seit 1989 publizierten Studien zu Abtreibung und möglichen Folgen wurden untersucht - Fazit: Andere Risiko-Faktoren unbeachtet
Die Organisation fordert erneut Erhebung über Motive für Schwangerschaftsabbrüche und staatlichen Hilfsfonds
Drei Frauen klagen gegen Gesetz, das ihr "Recht auf Privat- und Familienleben" verletzt - Auch mit Diskriminierung von sozial Schwächeren wird argumentiert
"Aktion Leben" biete aber selbstverständlich ergebnisoffene Beratung an, so Generalsekretärin Kronthaler im Interview. Die Abtreibungsdebatte sei voller Unterstellungen
Grüne Frauensprecherin fordert vom Bürgermeister eine Ortspolizeiliche Verordnung für Wien
Guttmacher Institut forschte zehn Jahre lang zu Sexualgesundheit: Verheiratete Frauen greifen mittlerweile viel öfter zu Kontrazeptiva
Anwalt: Juristische Parallelen zur Tierschützeranklage
Die Abtreibungsfrage spaltet Hispano-AmerikanerInnen - Einstellungsbarometer ist auch für PolitikerInnen wichtig, da Latino-Gruppe am schnellsten aller US-Minderheiten wächst
Die Frauenrechtsorganisation steuert mit ihrem Klinik-Schiff seit 1999 Länder an, wo Abtreibungen verboten sind - und rettet damit Frauenleben
Neue Grazer Broschüre kompiliert Infos zu Beratung und Abtreibung
Anne-Marie Rey, streitbare Kämpferin für Frauenrechte, beschreibt das 30-jährige Ringen um die Fristenlösung in der Schweiz
Den Befruchtungszeitpunkt als Beginn des Menschseins zu betrachten ist zwar sachlich falsch (erst gut zwei Wochen später ist ein individueller Organismus vorhanden). Um das beurteilen zu können sind aber immerhin nicht ganz selbstverständliche biologische Kenntnisse erforderlich. Völlig lächerlich ist hingegen die verbreitete Ansicht, die Geburt stelle die entscheidende Grenze zum Menschsein dar.
Wenn also Spott zu verteilen ist, dann gebührt er den Anhängern des Geburtskriteriums, nicht denen des Befruchtungskriteriums.
"Völlig unlogisch" ist der Geburtszeitpunkt nicht.
In den Menschenrechtstraditionen ist jeder Mensch "gleich an Rechten geboren" - und eben nicht empfangen.
Abgesehen vom bloßen Wortlaut dieser Texte, die ja abänderbar wären, macht es auch Sinn, einen werdenden Menschen, dessen Fortentwicklung am Leben und an der Gesundheit der schwangeren Frau hängt, und deren Gesundheit die Schwangerschaft auch bis zum letzten Tag massiv gefährden kann (noch immer sterben auch in Europa, zwar nur vereinzelt, Frauen während der Geburt), anders zu behandeln als einen wenn auch kleinen Menschen, der unabhängig von einem "Wirtskörper" existieren kann.
Dass im Fall des Ungeborenen immer die Interessen der Mutter zu beachten sind, sollte klar sein.
Aber auch die von der Mutter unabhängige Überlebensfähigkeit ist kein plausibles Kriterium. Zwei Gründe dafür:
1) Diese unabhängige Überlebensfähigkeit hängt vom aktuellen Stand der medizinischen Technik ab. Heute kann man ungeborene Kinder wesentlich früher unabhängig am Leben erhalten als vor hundert Jahren und man braucht kein großer Prophet zu sein, um vorherzusagen, dass sich dieser Zeitpunkt in Zukunft noch wesentlich weiter verschieben wird. Es wäre aber gelinde gesagt merkwürdig, wenn zwei Organismen mit gleichen intrinsischen Eigenschaften allein aufgrund der technischen Möglichkeiten unterschiedliches Lebensrecht haben sollen.
2) Es gibt auch Fälle, in denen das Leben eines Erwachsenen speziell von einer Person abhängt. Forts.
Ab diesem Zeitpunkt haben wir es mit einem individuellen Organismus zu tun, der seiner DNA nach zur Spezies Mensch gehört und der sich bis zu seinem Tod entwickelt. Die bemerkenswertesten Entwicklungsschritte finden dabei weder nach 12 Schwangerschaftswochen noch bei der Geburt statt.
Vor diesem Zeitpunkt haben wir es hingegen mit einem anderen Organismus zu tun, der sich noch teilen kann. Und wäre einer der Teilungsnachfolger mit diesem identisch, dann wäre es der andere aus Symmetriegründen auch, weshalb transitiverweise die beiden nachfolger miteinander identisch wären. Das ist aber nicht der Fall, weshalb die Voraussetzung falsch, also der Organismus nicht mit einem seiner Nachfolger identisch ist.)
Vor diesem Zeitpunkt hast du auch DNA der zur spezies mensch gehört.
Vor diesem Zeitpunkt hast du auch lebendige zellen, die sich bis zu ihrem Tod entwickeln.
Was du als "bemerkenswert" einstufst, ist das ein kriterium für die definition? Was passiert nach 2 wochen, was so bemerkenswert ist, mehr als nach 11, 12 oder 13 tage z.B?
Bezüglich deine teilungsphilosophien, es kann nicht sein dass die differenzierung der zellen in nicht-identische zellen, weniger mit der teilung selbst zu tun hat (abgesehen von mosaiken), und mehr mit umweltsfaktoren z.b einströmen von blut, spaltung von zellverbände, absonderung von zytokine, etc?
nicht mit dem identisch sein, der später im Bauch der Mutter und noch später außerhalb desselben lebt. Ihr Vergleich ist deshalb falsch. Danach aber ist ein durchgehender Entwicklungszusammenhang ein und desselben Organismus gegeben, wobei die bedeutsamsten Entwicklungsschritte weder nach 3 Monaten noch bei der Geburt stattfinden.
Das Vorhandensein einer speziestypischen DNA ist ein notwendiges, aber kein hinreichendes Kriterium für die Spezieszugehörigkeit. Letztere ist u.a. durch eine sexuelle Vermehrungsfunktion des Typus charakterisiert. Organismen vom Typus, wie sie vor der genannten Frist existieren, erfüllen solche Kriterien nicht und sind deshalb keine Angehörigen der Spezies Mensch.
Welcher vergleich von mir ist falsch? Habe ich überhaupt was verglichen? Was soll das?
Die frage ist immer noch nicht beantwortet:
Welche embyonische ereignis markiert der anfang des organismus per definition für dich? Du hast bloss eine willkürliche zeit angegeben, aber nicht beschrieben, was zellulär nach 14 tagen auf einmal passiert.
Falsch war der Vergleich "Organismus mit DNA vor der Frist" mit "Organismus mit DNA nach der Friest".
Der zeitliche Anfang des Organismus ist mit dem Zeitpunkt gegeben, mit dem der Organismus die Systemeigenschaft erwirbt, dass kein Twinning (keine Zwillingsteilung) mehr möglich ist.
Bis zu einem bestimmten Grad müssen auch Menschenfeinde dieser Sorte ernst genommen werden.
Denn, wenn die ignoriert werden, wähnen sich alle sicher, dass die mit ihren Forderungen sowieso nicht durchkommen. Dann gehen im schlimmsten Fall nur diese Menschenfeinde selbst zur Wahl/Abstimmung und schon haben sie gewonnen ...
einerseits mit einem Moratorium zur Todesstrafe: damit die armen befruchteten Eizellen nicht ohne Urteil zum Tode verurteilt würden, nachzulesen hier:
http://www.abtreibungsmoratorium.de/
und aktuell mit Unterschriften in Bezug auf die Menschenrechte. Auch hier dasselbe Bild:....von der Befruchtung bis zum natürlichen Tode" hier:
http://www.c-fam.org/publicati... efault.asp
Frauen, als selbständig denkende und entscheidende menschliche Wesen, spielen diesen Typen absolut keine Rolle.
Dafür soll aber die heilige Familie per Gesetzen und Verfassungen, etc. geschützt werden.
Und auch die US-Wahlen wollten die "Lebensschützer" entscheiden - in maßlosem Eifer und ebensolcher Selbstüberschätzung.
Infosferne: Hurra Obama!
Die Kommentare von User und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.