
Frankreichs Justizministerin Rachida Dati hatte den ursprünglichen Richterspruch unterstützt. Seitdem steht sie bei zahlreichen Interessensvertretungen unter Kritik.
Der Fall bewegte Frankreich seit Monaten. Vor allem warf er ein Schlaglicht auf einen bisher wenig bekannten, aber keineswegs seltenen Aspekt der Einwanderungsdebatte.
Ein junger Ingenieur muslimischen Glaubens hatte 2006 eine in Ausbildung befindliche Krankenschwester geheiratet. In der Hochzeitsnacht stellte der Frischvermählte fest, dass seine Frau nicht mehr Jungfrau war - das auf dem Bett ausgebreitete Leintuch zeigte nämlich keine Blutspuren. Der Marokkaner informierte die noch anwesenden Hochzeitsgäste umgehend, dass ihn seine Gattin offenbar angelogen habe. Schon am nächsten Tag ersuchte er bei einem Gericht in Lille um die Aufhebung der Ehe.
Und erstaunlicherweise erhielt er recht: Ein erstinstanzliches Gericht kam zum Schluss, dass die Ehe unter einem "Irrtum über die wesentlichen Qualitäten des Partners" leide, ähnlich wie wenn jemand seine Vergangenheit als Prostituierte verschweige. Links- wie Rechtsparteien, ÄrztInnen, Frauen- und Menschenrechtsverbände liefen gegen dieses Urteil Sturm. Justizministerin Rachida Dati unterstützte allerdings den Richterspruch.
Urteil "sehr beunruhigend"
Das Berufungsgericht von Douai hat nun am Montag das erstinstanzliche Urteil umgestürzt. Die Jungfräulichkeit könne in Frankreich nicht als "wesentliche" Voraussetzung einer Eheschließung gelten, befand es. Der Anwalt des abgewiesenen Marokkaners bezeichnete das Urteil als "sehr beunruhigend", da es das persönliche Freiheitsrecht bedrohe. In ersten Stellungnahmen von politischer Seite oder von Frauenrechtlerinnen hieß es, das Berufungsurteil wahre die republikanische Landestradition, wonach die BürgerInnen - also Frauen wie Männer -- in gleichem Masse Anspruch auf ihre sexuelle Freiheit hätten.
Die allgemeine Freude und Erleichterung über das Berufungsurteil hält sich allerdings in Grenzen, da dieses keineswegs alle Fragen klärt. Denn insbesondere das Schicksal der Braut bleibt ungeklärt. Die gerade erst 20-jährige Marokkanerin, die nun untergetaucht ist, hatte die Aufhebung der Ehe schließlich selbst akzeptiert, wenn nicht gar gewünscht. Auch dies zeige, dass Justizministerin Dati die konkrete Lage dieser Frauen genau kannte, als sie für die Annullierung der Ehe eintrat, argumentieren manche. Nach dem Berufungsurteil bleibt die Heirat weiter rechtsgültig; nur ein Scheidungsverfahren könnte sie aufheben. (Stefan Brändle aus Paris, DER STANDARD, Print, 18.11.2008)
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Aus Rücksicht auf die schwierige Situation der Braut kann ein Staat nun mal nicht seine Grundwerte biegen. Außerdem hat fundamentalistisch-religiöses Rechtsverständnis schon in zu großem Maße Einzug in europäische Gerichtssäle gefunden (Quran-Urteil Deutschland).
Vom Standpunkt des Einzelschicksals ist die Arme natürlich mit der stetig gewachsenen Aufmerksamkeit für ihre Schande, die bei rascher Annullierung ohne Medieninteresse nicht publik geworden wäre, in einer katastrophalen Lage.
Ad: "sowohl ein Mann als auch eine Frau solle bei Lügen oder Verschweigen das Sexualleben des Partners betreffend eine Aufhebung verlangen können", es sind eben nur Frauen, die gegen ein eingeschränktes Recht auf sexuelle Selbstb. ankämpfen müssen.
Das Hymen hat auch keinerlei Bedeutung für die Annulierung gehabt. Die Frau hat vor Gericht ausgesagt, dass sie keine Jungfrau war (sie also GV mit einem Mann hatte, von Hymen ist keine Rede) und ihrem Mann vor der Eheschließung dies verschwiegen hat, weil sie fürchtete, er würde sie nicht heiraten.
Liegt wohl daran das die Natur kein Jungerfernheutchen fuer Maenner eingefuehrt hat, bei wem man sich da beschweren kann weis ich aber nicht. Umgekehrt steht immer fest welche Mutter ein Kind hat, der Vater muss der Frau vertrauen. (ich weis es gibt Tests aber deren Qualitaet schwankt auch erheblich, abgesehen davon wenn ein Mann den Test verlangt kann es mit dem Vertrauen nicht weit her sein) und Kulturell gesehen es gab genuegend Kulturen wo die Jungfraeulichkeit ein Heiratshinderungsgrund war. (dort haette keiner eine Jungfrau geheiratet) Also exestieren beide extreme. Nur sollte die Frau den Mann angelogen haben (warum auch immer) so ist das sicher kein guter Start in eine Ehe, die ein Leben lang halten soll.
Angenommen der Mann hätte vor der Eheschließung vorehelichen Geschlechtsverkehr vor seiner Braut verheimlicht, weil er wusste, dass sie ihn sonst nicht heiratete, und gesteht ihr das in der Hochzeitsnacht (so wie es die Frau in obigem Fall getan hat).
Das wäre nach der Logik des ursprünglichen Urteils genauso ein Grund für eine Annullierung! Seltsam, dass das Urteil aufgehoben wurde.
natürlich ist der ehemann ein idiot
aber man kann ehepartner nicht per gerichtlichen beschluss zusammenzwingen, zmal die frau ja selsbt nicht mehr will.
es muss natürlich dem mann frei stehen , seine partnerin nicht mehr zu wollen, egal wie blöd der grund für aussenstehende auch scheinen mag
"Die gerade erst 20-jährige Marokkanerin, die nun untergetaucht ist, hatte die Aufhebung der Ehe schließlich selbst akzeptiert, wenn nicht gar gewünscht."
sie bleiibt jetzt einem schicksal ausgeliefert, das auch sie nicht wollte. manchmal ist die ideologie halt wichtiger als das leben der betroffenen.
Nun ja - das die Heirat weiter rechtsgültig ist, mag zwar aus Gesetzlicher und Gesellschaftlicher Sicht super toll sein - aber die Frage ist, wird die Ehe bzw. das Zusammenleben des Paares glücklich verlaufen?
Das ganze ist ja kein Gesetzliches Problem - sondern ein Gesellschaftliches. Und die Gesellschaft bzw. die Kulturellen Neigungen wird man mit Gesetzten nicht ändern können.
Es gibt kein Zusammenleben der Partner. Eigentlich werden hier beiden nur formaljuristische Probleme in den Weg gelegt.
Nach dem Urteil ist eben mit der Begründung keinen einvernehmliche Annulierung möglich, sonder sie mussten bis zu (vorläufigen?) Klärung 2 Jahre warten und dürfen wohl jetzt nach Aufhebung der Annulierung eine einvernehmliche Scheidung machen.
Tolle Sache, wenn dafür 2 Jahre nötig sind, ich sehe da keinen grossartigen Erfolg für irgendjemand. (ausser Juristen für die es eine weiter Klärung eines seltenen Spezialfalls gibt.)
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