Jungfräulichkeit kein Ehe-Kriterium

17. November 2008, 18:23
  • Artikelbild: Frankreichs Justizministerin Rachida Dati hatte den ursprünglichen Richterspruch unterstützt. Seitdem steht sie bei zahlreichen Interessensvertretungen unter Kritik. - foto: APA/epa/Bernardo Rodriguez

    Frankreichs Justizministerin Rachida Dati hatte den ursprünglichen Richterspruch unterstützt. Seitdem steht sie bei zahlreichen Interessensvertretungen unter Kritik.

Berufung eines Ehemannes in Frankreich abgewiesen - Frauen- organisationen: Revision wahrt Recht auf sexuelle Freiheit von Frauen

Der Fall bewegte Frankreich seit Monaten. Vor allem warf er ein Schlaglicht auf einen bisher wenig bekannten, aber keineswegs seltenen Aspekt der Einwanderungsdebatte.

Ein junger Ingenieur muslimischen Glaubens hatte 2006 eine in Ausbildung befindliche Krankenschwester geheiratet. In der Hochzeitsnacht stellte der Frischvermählte fest, dass seine Frau nicht mehr Jungfrau war - das auf dem Bett ausgebreitete Leintuch zeigte nämlich keine Blutspuren. Der Marokkaner informierte die noch anwesenden Hochzeitsgäste umgehend, dass ihn seine Gattin offenbar angelogen habe. Schon am nächsten Tag ersuchte er bei einem Gericht in Lille um die Aufhebung der Ehe.

Und erstaunlicherweise erhielt er recht: Ein erstinstanzliches Gericht kam zum Schluss, dass die Ehe unter einem "Irrtum über die wesentlichen Qualitäten des Partners" leide, ähnlich wie wenn jemand seine Vergangenheit als Prostituierte verschweige. Links- wie Rechtsparteien, ÄrztInnen, Frauen- und Menschenrechtsverbände liefen gegen dieses Urteil Sturm. Justizministerin Rachida Dati unterstützte allerdings den Richterspruch.

Urteil "sehr beunruhigend"

Das Berufungsgericht von Douai hat nun am Montag das erstinstanzliche Urteil umgestürzt. Die Jungfräulichkeit könne in Frankreich nicht als "wesentliche" Voraussetzung einer Eheschließung gelten, befand es. Der Anwalt des abgewiesenen Marokkaners bezeichnete das Urteil als "sehr beunruhigend", da es das persönliche Freiheitsrecht bedrohe. In ersten Stellungnahmen von politischer Seite oder von Frauenrechtlerinnen hieß es, das Berufungsurteil wahre die republikanische Landestradition, wonach die BürgerInnen - also Frauen wie Männer -- in gleichem Masse Anspruch auf ihre sexuelle Freiheit hätten.

Die allgemeine Freude und Erleichterung über das Berufungsurteil hält sich allerdings in Grenzen, da dieses keineswegs alle Fragen klärt. Denn insbesondere das Schicksal der Braut bleibt ungeklärt. Die gerade erst 20-jährige Marokkanerin, die nun untergetaucht ist, hatte die Aufhebung der Ehe schließlich selbst akzeptiert, wenn nicht gar gewünscht. Auch dies zeige, dass Justizministerin Dati die konkrete Lage dieser Frauen genau kannte, als sie für die Annullierung der Ehe eintrat, argumentieren manche. Nach dem Berufungsurteil bleibt die Heirat weiter rechtsgültig; nur ein Scheidungsverfahren könnte sie aufheben. (Stefan Brändle aus Paris, DER STANDARD, Print, 18.11.2008)

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24 Postings
emanze c
30.11.2008 17:08

Aus Rücksicht auf die schwierige Situation der Braut kann ein Staat nun mal nicht seine Grundwerte biegen. Außerdem hat fundamentalistisch-religiöses Rechtsverständnis schon in zu großem Maße Einzug in europäische Gerichtssäle gefunden (Quran-Urteil Deutschland).
Vom Standpunkt des Einzelschicksals ist die Arme natürlich mit der stetig gewachsenen Aufmerksamkeit für ihre Schande, die bei rascher Annullierung ohne Medieninteresse nicht publik geworden wäre, in einer katastrophalen Lage.

Ad: "sowohl ein Mann als auch eine Frau solle bei Lügen oder Verschweigen das Sexualleben des Partners betreffend eine Aufhebung verlangen können", es sind eben nur Frauen, die gegen ein eingeschränktes Recht auf sexuelle Selbstb. ankämpfen müssen.

a.jones
20.11.2008 13:35
der anwalt des mannes sollte mal lgisches denken üben:

die "ehre" alls kollektives kulturelles gut marrokanischer franzosen ist beeinträchtigt, aber die verweigerung der annullierung greift in die "individuelle entscheidungsfreiheit" ein - irgendwo hakt's da.

Dowanda 2000
19.11.2008 11:05
Nachtrag

Im übrigen geht es hier um eine Aufhebung. Das ist nicht mit einer Scheidung zu verwechseln. Die ja beiden frei stünde.

Lichtfreak
17.11.2008 20:46
Pervers

Erstens kann das Hymen z.B. auch beim Sport reissen...
Zweitens bluten nicht alle Frauen...

Drittens hat er ja auch nicht geblutet, ob ER noch Jungfrau war? /Ironie off

Zenon
20.11.2008 13:50
.

Das Hymen hat auch keinerlei Bedeutung für die Annulierung gehabt. Die Frau hat vor Gericht ausgesagt, dass sie keine Jungfrau war (sie also GV mit einem Mann hatte, von Hymen ist keine Rede) und ihrem Mann vor der Eheschließung dies verschwiegen hat, weil sie fürchtete, er würde sie nicht heiraten.

fibiundchillie
19.11.2008 09:44
Sie haben Recht, doch es ist nutzlos...

deshalb werden musl. mädchen auch nicht angehalten, sport zu betreiben.
afaik gibts tricks, um auf dem hochzeitsleintuch blutflecken zu hinterlassen.
was für lächerliche themen, im 21. Jhdt.
schlimmer, lächerliche Sachverhalte!

Timagoras 
17.11.2008 21:56
"ob ER noch Jungfrau war?"


DAS steht ja (übrigens in keiner "kultur") nicht zur debatte ...

andreas lamers  
19.11.2008 16:11
Ungerechtigkeit der Natur

Liegt wohl daran das die Natur kein Jungerfernheutchen fuer Maenner eingefuehrt hat, bei wem man sich da beschweren kann weis ich aber nicht. Umgekehrt steht immer fest welche Mutter ein Kind hat, der Vater muss der Frau vertrauen. (ich weis es gibt Tests aber deren Qualitaet schwankt auch erheblich, abgesehen davon wenn ein Mann den Test verlangt kann es mit dem Vertrauen nicht weit her sein) und Kulturell gesehen es gab genuegend Kulturen wo die Jungfraeulichkeit ein Heiratshinderungsgrund war. (dort haette keiner eine Jungfrau geheiratet) Also exestieren beide extreme. Nur sollte die Frau den Mann angelogen haben (warum auch immer) so ist das sicher kein guter Start in eine Ehe, die ein Leben lang halten soll.

Timagoras 
19.11.2008 16:13

und sollte der mann die frau angelogen haben (warum auch immer) so wäre das sicher auch kein guter start in eine Ehe.

also?

Zenon
21.11.2008 19:43
sowieso

Angenommen der Mann hätte vor der Eheschließung vorehelichen Geschlechtsverkehr vor seiner Braut verheimlicht, weil er wusste, dass sie ihn sonst nicht heiratete, und gesteht ihr das in der Hochzeitsnacht (so wie es die Frau in obigem Fall getan hat).

Das wäre nach der Logik des ursprünglichen Urteils genauso ein Grund für eine Annullierung! Seltsam, dass das Urteil aufgehoben wurde.

lemming0815
19.11.2008 11:25

weil es einfach nicht beweisbar ist
"wo keine beweise da kein kläger"

Zenon
21.11.2008 19:44
.

Natürlich ist das beweisbar. Bei Gericht werden ja auch Zeugen angehört! Das wiegt wohl mehr als so ein alberner Blutfleck!

kapitän nemo
17.11.2008 20:33
frau dati hatte richtig entschieden

natürlich ist der ehemann ein idiot

aber man kann ehepartner nicht per gerichtlichen beschluss zusammenzwingen, zmal die frau ja selsbt nicht mehr will.

es muss natürlich dem mann frei stehen , seine partnerin nicht mehr zu wollen, egal wie blöd der grund für aussenstehende auch scheinen mag

mahnamahna
17.11.2008 22:19
na wenn die zwei eh einig sind

können sie sich ja einvernehmlich scheiden lassen :)

Markus H. 
17.11.2008 23:44

Das können sie aber erst jetzt, 2 Jahre später. So lange war das vorherige Verfahren in Schwebe.

a.jones
20.11.2008 13:38

darüber hinaus hat die junge frauc als "geschiedene" in ihrem familiären und sozialen umfeld entscheidende nachteile zu tragen (was, denke ich, ein grundsätzliches argument von mme dati für die annullierung war).

Blindgänger Inc.
20.11.2008 19:32
Jetzt klagt sie sicher auf Unterhalt

Timagoras 
17.11.2008 20:18
"auf einen bisher wenig bekannten, aber keineswegs seltenen Aspekt"


wie bitte?

wieso "bisher wenig bekannt"?

ernst-rosmer 
17.11.2008 20:18

"Die gerade erst 20-jährige Marokkanerin, die nun untergetaucht ist, hatte die Aufhebung der Ehe schließlich selbst akzeptiert, wenn nicht gar gewünscht."

sie bleiibt jetzt einem schicksal ausgeliefert, das auch sie nicht wollte. manchmal ist die ideologie halt wichtiger als das leben der betroffenen.

Zwei Und Vierzig
17.11.2008 20:00

Nun ja - das die Heirat weiter rechtsgültig ist, mag zwar aus Gesetzlicher und Gesellschaftlicher Sicht super toll sein - aber die Frage ist, wird die Ehe bzw. das Zusammenleben des Paares glücklich verlaufen?

Das ganze ist ja kein Gesetzliches Problem - sondern ein Gesellschaftliches. Und die Gesellschaft bzw. die Kulturellen Neigungen wird man mit Gesetzten nicht ändern können.

Markus H. 
17.11.2008 23:41

Es gibt kein Zusammenleben der Partner. Eigentlich werden hier beiden nur formaljuristische Probleme in den Weg gelegt.

Nach dem Urteil ist eben mit der Begründung keinen einvernehmliche Annulierung möglich, sonder sie mussten bis zu (vorläufigen?) Klärung 2 Jahre warten und dürfen wohl jetzt nach Aufhebung der Annulierung eine einvernehmliche Scheidung machen.

Tolle Sache, wenn dafür 2 Jahre nötig sind, ich sehe da keinen grossartigen Erfolg für irgendjemand. (ausser Juristen für die es eine weiter Klärung eines seltenen Spezialfalls gibt.)

innomine 
17.11.2008 19:07
...muslimischen Glaubens ...

Überraschung!

Roberto Flauschig
17.11.2008 22:44
der jungfräulichkeitswahn


kommt in so ziemlich jeder religion vor und außerdem hübsch über das ganze erdenrund verteilt.

Zenon
20.11.2008 13:45
.

Jetzt wo es verlässliche Vaterschaftstests gibt, wird das vielleicht ein Ende nehmen.

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