"Nach den Interpretationen der Trägerinnen wird nicht gefragt"

Maria Fanta, 25. Juni 2009, 17:21
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    "Ich bin sehr optimistisch, dass auch die Verbote für den öffentlichen Dienst, wie sie in Deutschland existieren, sicherlich kritisch betrachtet und möglicherweise verändert werden müssen."

Rechtswissenschafterin Sabine Berghahn über rechtliche und historische Hintergründe der Kopftuch-Debatte in Europa

Die Rechts- und Politikwissenschafterin Sabine Berghahn analysiert gemeinsam mit sieben weiteren internationalen ForscherInnenteams im EU-Projekt VEIL ("Values, Equality and Differences in Liberal Democracies. Debates about Muslim Headscarves in Europe") die Ursachen der unterschiedlichen Regelungen rund um das islamische Kopftuch in Europa. Im dieStandard.at-Interview spricht sie über den Ausreißer Deutschland, die türkische Auffassung von Modernität und Nordeuropas faire Regeln. Die Fragen stellte Maria Fanta.


dieStandard.at: In Österreich ist der Islam seit 1912 als Glaubensgemeinschaft anerkannt und hat heute den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Wie sieht die rechtliche Situation in anderen europäischen Ländern, zum Beispiel Deutschland, aus?

Sabine Berghahn: Im Gegensatz zu den großen christlichen Kirchen oder den jüdischen Gemeinden ist der Islam in Deutschland keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern als Körperschaft des Privatrechts anerkannt. Dabei handelt es sich um eine sehr heterogene Landschaft der islamischen Gemeinschaften in Deutschland und darin liegt auch ein großes Problem.

dieStandard.at: Warum?

Sabine Berghahn: Die Körperschaften des öffentlichen Rechts, also die lange etablierten Religionsgemeinschaften, haben einen Status, der mit diversen Privilegien verbunden ist. Das ist vor allem historisch zu erklären. Denn am Ende des deutschen Kaiserreichs wurden die Staatskirchen abgeschafft. In der Weimarer Republik haben diese Kirchen aber trotzdem ihren Status als öffentlich-rechtliche Körperschaften weiterführen können. Dieses System ist auch in der Bundesrepublik übernommen worden und so konnten die Kirchen diesen privilegierten Status behalten. Diese Privilegien gelten für jene Religionen, die in Deutschland neu sesshaft geworden sind, eben nicht. Sie sind nur privatrechtlich organisiert.

dieStandard.at: Wie sieht der rechtliche Hintergrund in England aus, ein Land, das im Zuge des Projekts VEIL auch untersucht wurde?

Sabine Berghahn: In England gibt es zwei Staatskirchen und sonst eine Gleichordnung auf der privatrechtlichen Ebene. Der Gesamtzusammenhang ist dort ein anderer, weil der Liberalismus die herrschende Anschauung ist und der Staat sich von vornherein nicht so in die gesellschaftlichen Aspekte einmischt.

In dem Sinn hat dieses Nichtvorhandensein des öffentlich-rechtlichen Statuses für muslimische Gemeinden in Deutschland natürlich eine stärkere Bedeutung als in Großbritannien, wo es vollkommen egal ist, welche Statusform diese muslimischen Körperschaften haben.

dieStandard.at: Und in Nordeuropa?

Sabine Berghahn: In Norwegen und Dänemark gibt es auch heute noch Staatskirchen, in Schweden wurden sie abgeschafft. Aber das macht eigentlich keinen großen Unterschied, weil sich diese Länder politisch einer liberalen Auffassung verpflichtet fühlen. Sie tarieren die Rechte der Religionsgemeinschaften und des Einzelnen gegen das Interesse der Mehrheit der Bevölkerung, die einer bestimmten Kirche angehören, aus. Es findet ein Abwägungsprozess statt. Das Ergebnis sind fairere Regeln. Die Religionsfreiheit des Einzelnen und der Gruppen wird auch dann hochgehalten, wenn es Minoritäten sind.

Das ist in Deutschland formal auch so. Denn alle Länder, die Menschenrechte und Grundfreiheiten akzeptiert und festgeschrieben haben, müssen einen solchen Ausgleich herbeiführen. Aber ob sie das dann tatsächlich tun oder kollektivistische Aspekte viel stärker berücksichtigt werden, das ist dann eine Frage der Realpolitik und der jeweiligen politischen Strömungen.

dieStandard.at: Die Regelungen zum Tragen des Kopftuches unterscheiden sich in den verschiedenen europäischen Ländern. Wie sieht der gesetzliche Hintergrund aus?

Sabine Berghahn: Es gibt sehr große Unterschiede. Wir haben im Zuge des VEIL-Projekts acht verschiedene Länder ausgewählt, sieben EU-Länder und die Türkei, weil sie beispielhaft und aussagekräftig für bestimmte Umgangsweisen sind. Innerhalb dieser acht Länder haben wir drei Staat-Kirche- oder Staat-Religion-Regime.

Die sehr streng säkularen, also laizitären Staaten sind nur Frankreich und die Türkei. Die beiden anderen Regime sind sich im Hinblick auf das Kopftuch sehr ähnlich, nämlich eher tolerant und liberal. Das sind einerseits die neutralen Staaten, wie Deutschland, Österreich und die Niederlande, wo Staat und Kirche getrennt sind, aber eine kooperative Haltung von Seiten des Staates existiert, und andererseits die Staatskirchen-Länder; in unserem Projekt sind das Großbritannien, Dänemark oder auch Griechenland.

dieStandard.at: Es gibt jedoch liberale Länder, die jetzt ihren lockeren Umgang mit dem Kopftuch ändern.

Sabine Berghahn: Es gibt den Ausreißer Deutschland und auch Tendenzen der Verschärfung in anderen Ländern; zum Beispiel wird ein Kopftuchverbot für Richterinnen in Dänemark diskutiert. In Holland gibt es auch eine ministerielle Verfügung, dass Richterinnen und Gerichtsbeschäftigte kein Kopftuch tragen dürfen.

Stärkere Verhüllungen wie Burka und Gesichtsverschleierung sind natürlich sehr umstritten und Gegenstand von Verboten oder dem Versuch zu verbieten. Aber da sind die meisten Diskussionen noch im Gange und es ist noch nicht alles klar entschieden.

In Großbritannien gibt es beispielsweise bestimmte Regularien für Schulen und Gerichtspersonen. Dabei geht es darum, ob die Kommunikation aufrechterhalten werden kann. Diese Bestimmungen richten sich überhaupt nicht gegen das Kopftuch, sondern nur gegen den Gesichtsschleier - und immer nur dann, wenn die Kommunikation nicht mehr unverstellt stattfinden kann. Dann kann der Schleier verboten werden. Das wird aber dezentral vom Schulleiter oder der Schulleiterin verboten und nicht durch ein Gesetz oder übergeordneten Behörden.

dieStandard.at: Wieso ist Deutschland ein Ausreißer?

Sabine Berghahn: Deutschland ist insofern ein Ausreißer, als dort ja eine Tradition der offenen Neutralität praktiziert wird. Das heißt, man trennt nicht zwischen Öffentlichkeit und Privatheit und verbietet öffentlich Beschäftigten nicht, ihre Religion zu zeigen. Aber das hat implizit nur für christliche, und vielleicht auch jüdische Symbole und Kleidungsstücke gegolten. Für den Islam scheint es nicht zu gelten - nach Meinung der Bevölkerung und einiger herrschender Politiker.

So hat sich nach einem verfassungsgerichtlichen Urteil von 2003 ergeben, dass einige Bundesländer in Deutschland das Kopftuch für Lehrerinnen verboten haben. In fünf Bundesländern, wo eine Nähe zu christlichen Bekenntnissen existiert, wurde dann in der Formulierung unterschieden und eine Art Ausnahmeklausel untergebracht, damit dieses Verbot, religiöse Kleidung zu tragen und Symbole zu zeigen, nicht für die Darstellung christlich-abendländischer Traditionen und Werte gilt.

Was das heißen sollte, war natürlich ein wenig unklar. Von der Intention her sollte es eine Ausnahme für den Nonnen-Habit und die jüdische Kippa sein. Man wollte nur das Kopftuch verbieten. Gerichte haben dann aber entschieden, dass das gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt und dass durch dieses Gesetz auch andere religiöse Symbole verboten sind.

dieStandard.at: Wie haben die anderen Bundesländer entschieden?

Sabine Berghahn: Drei Bundesländer haben von vornherein alle religiösen Symbole verboten. Das sind die norddeutschen Bundesländer Berlin, Bremen und Niedersachsen. Die andere Hälfte der deutschen Bundesländer hat gar keine neue Regelung getroffen. Sie praktizieren weiterhin die alte Regelung, dass man von Fall zu Fall unterscheidet. Religiöse Symbole sind dann erlaubt, wenn sie nicht missionarisch oder als politisches Symbol eingesetzt werden und die Neutralität des Staates gewahrt wird.

dieStandard.at: Welche Assoziationen mit dem islamischen Kopftuch gibt es in Deutschland?

Sabine Berghahn: Die Gegner des Kopftuch-Tragens assoziieren in erster Linie einen Verstoß gegen die staatliche Neutralität, weil sie darin eine islamisch-fundamentalistisch-politische Aussage sehen und eine Separierung von der Mehrheitsgesellschaft.
Das zweite Argument ist ein Verstoß gegen die Geschlechtergleichbehandlung. Das sind Interpretationen und müssen überhaupt nicht mit den Interpretationen der Trägerinnen des Kopftuches übereinstimmen. Aber nach den individuellen Interpretationen der Trägerinnen wird nicht gefragt.

dieStandard.at: Wie sieht die Situation in den laizitären Staaten Frankreich und der Türkei aus?

Sabine Berghahn: Da ist das Gegenteil der Fall, denn in diesen Ländern gibt es restriktive Verbotsregelungen durch Gesetze, beziehungsweise in der Türkei wird das Verbot aus der Verfassung abgeleitet.

Im Jahr 2008 gab es in der Türkei den Versuch, diesen Bann zu lockern. Er wurde aber vom Verfassungsgericht aufgehoben. Man kann annehmen, dass diese Diskussion jetzt für die nächsten Jahre beendet ist. Dann gilt weiterhin ein striktes Kopftuchverbot, auch für Studentinnen.

Denn Hauptstreitpunkt und Gegenstand der Lockerung waren, dass wenigstens Studentinnen, die ja schon erwachsen sind, selbst entscheiden können, ob sie sich bedecken oder nicht. Aber selbst das ist gescheitert, weil die Nicht-Verhüllung von Frauen für die Türkei offenbar das Hauptkriterium für Modernität und Offenheit gegenüber modernen Entwicklungen zu sein scheint.

Das muss man politisch interpretieren, für die Betroffenen ist es natürlich problematisch. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat aber entschieden, dass es Ländern erlaubt ist, das Recht auf Religionsfreiheit einzuschränken, wenn es zur Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung notwenig ist.

Diese Entscheidungen wurden kritisiert, vorläufig bleibt es aber bei dieser Rechtssprechung. Fälle, wo Frauen mit Kopftuch in der Privatwirtschaft diskriminiert werden, sind natürlich andere Angelegenheiten. Sie müssen unter Umständen vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden und da bin ich sehr optimistisch, dass auch die Verbote für den öffentlichen Dienst, wie sie in Deutschland existieren, sicherlich kritisch betrachtet und möglicherweise verändert werden müssen. (dieStandard.at, 28. November 2008)

Zur Person

Sabine Berghahn ist Juristin und Politikwissenschafterin und arbeitet am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin.

Kommentar posten
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henriette mayr
216
4.12.2008, 16:34
die einzigste frage,

die ich von einer so religions- und schleierfreundlichen tante wie frau berghahn ausführlich und ohne ausweichen beantwortet haben, will, ist:

wie stehen sie zu einer religiös fundierten rechtsordnung?

dr. henry metzger
 
215
4.12.2008, 16:38
völlig richtig.

die interpretation der trägerinnen ist völlig irrelevant, da sie das zeichen einer religiös fundierten normativität öffentlich tragen.

religion und staat sind getrennt und müssen getrennt bleiben.

innomine
01
3.12.2008, 07:51

"Hab in meinem Studiengang (auf der TU Wien) noch nie eine gesehen."

ahaha erstes semester? und vermutlich nicht informatik....sonst würdens das nicht behaupten ;)

Zenith1
01
1.12.2008, 18:48
Kann mir jemand erklären

wieso beim Freitagsgebet im Fernsehen immer nur Männer zu sehen sind. Gehen die Frauen nicht in die Moschee?

emanze c
07
1.12.2008, 21:16
In die Moschee zu gehen Freitags ist nur für Männer Pflicht. Gedient hat dies natürlich dazu, die Trennung von Öffentlichem und Privatem, Männer und Frauen, nicht aus Gründen der Religionsausübung aufbrechen zu lassen.


Sie sind auch dezidiert unerwünscht in vielen Mainstreammoscheen in ganz Europa (die saudische Moschee in Wien ist hier erfreulicherweise offen) und bei Nachfragen brüsten sich die Männer, Frauen kämen nicht in "ihre" Moschee.
Bei vielen scheitert es 1. am abgetrennten Platz (was kein Problem wäre - falls kein abgetrennter Raum zur Verfügung steht, müssen die Frauen nur hinter d Männern beten, um diesen beim Vorbeugen keine unreinen Gedanken zu verursachen), 2. ist aber wie oben geschildert der Wille, Frauen an Bildung und "männlicher" Religionsausübung teilhaben zu lassen, nicht gegeben.
Die klassische Moschee ist wie das Teehaus eine Männerdomäne, so war es Jahrhunderte, und das ändert sich kaum bis quälend langsam.

emanze c
04
3.12.2008, 21:36

Ja, man beugt sich nach vorne.
Allerdings in sehr weiter Kleidung - Musliminnen tragen eigene Gebetskleider.

Das Verbot des gemeinsamen Gebets dient dazu, dass Männer keine "unreinen" Gedanken bekommen beim Anblick der Frauenhinterteile.
Dass Frauen hinter den Männern beten (und damit auch deren Hinterteile zu sehen bekommen), scheint aber kein Problem zu sein (insb deswegen bizarr, weil der Islam die Sexualität der Frau als besonders stark sieht - "das Weib ist schwach", die Hölle soll mehrheitlich von Frauen bevölkert sein sagt die Sunna).

Es ist an sich problematisch in Frauen, selbst wenn sie sich spirituell betätigen, nichts als ein "Stück Fleisch" und Sexualobjek tzu sehen bzw im Mann einen "allzeit bereiten" Fixierten.

ernst-rosmer
 
31
1.12.2008, 20:13

frauen- und männerräume sind streng getrennt. mir erklärte das eine muslimIN mal so: zum beten gehört es im islam, sich in einer körperhaltung tief richtung mekka zu verbeugen, die, wenn eine frau in der moschee VOR einem mann dies täte, assoziationen erwecken könnte, die die meisten frauen sicher nicht wollten (muss man sich nur mal konkret vorstellen)...

übrigens: was die frauen in IHREN räumen machen, wissen männer NICHT. (umgekehrt schon.)

ist übrigens in vielen kulturen so - selbst das wort "harem" bezeichnet jenseits europäischer männerphantasien eigentlich einen schutzraum für frauen.

zwar werden die frauen nicht gefragt, aber die männer frägt auch keiner, ob sie da nicht rein wollen.

emanze c
00
8.12.2008, 14:25

ich wollte auf Ihr Posting antworten.. eins weiter oben :)

fibiundchillie
01
3.12.2008, 11:42

harem kommt, afaik, von haram, und das heißt auf arabisch "unrein".
im SInne von verboten. hoff ich zumindest

Iliaj T.
11
1.12.2008, 20:07
Dafür ist Dienstag Frauensauna

emanze c
00
8.12.2008, 14:27

Ja, das ist die Frage: Ob Frauen auch in weiten, alles bedeckenden Kleider, bei einer spirituellen Tätigkeit - beten - trotzdem nichts weiter als Sexualobjekte sind, ein Stück Fleisch, Männer aber nicht (denn Frauen dürfen ja hinter Männern beten, ohne durch ihre - nicht durch weite bodenlange Kleider verhüllten - "Hinterteile" unreine Gedanken zu bekommen).

g'stieß
01
4.12.2008, 14:22
und monatgs männersauna -

so what?

juliush
01
1.12.2008, 19:35
frauen duerfen nicht im gleichen saal beten

sondern z.b. im keller oder sonst einem weniger wichtigen ort.

caranx
00
1.12.2008, 19:54

Na ganz so wild ist es nicht. Es gibt auch Moscheen für Frauen. Aber ein Thema ist es nicht.

emanze c
00
8.12.2008, 14:27

LOL.
Wie viele kennen Sie in Wien?

MMAAMMUU
00
1.12.2008, 19:29

Nein,Sie müssen daheim Kaffee machen und Kopftuch waschen und Frauenrechte diskutieren.

emanze c
113
1.12.2008, 16:38

"Das zweite Argument ist ein Verstoß gegen die Geschlechtergleichbehandlung. Das sind Interpretationen und müssen überhaupt nicht mit den Interpretationen der Trägerinnen des Kopftuches übereinstimmen."

Aber mit den Interpretationen der Religionsgelehrten. Wer biologistische Diskurse mal abseits von Papst und Vatikan über "die unterschiedliche Natur der Geschlechter"; das zum Scheitern verurteilte Streben der Feministinnen gottgewollte Ordnungen und Fakten in Frage stellen zu wollen etc hören will, braucht nur Bücher zum Schleier zu lesen, oder Fatwas.

emanze c
016
1.12.2008, 21:22
Nur so als Ergänzung: Ich finde es immer witzig, mit welcher Begeisterung Westlerinnen die Begründung, eine Frau verhülle sich aus "Spiritualität" aufnehmen.

Mit Spiritualität ist hier keine fernöstliche Sinnsuche im europäischen Sinn, sondern strikte Befolgung von Gottes Wort ohne Hinterfragen gemeint.
Was der europäischen Definition von Spiritualität als "Ersatzreligion" gegen die orthodoxen europäischen Monotheismusstrukturen und gegen die gedankliche Starre und Enge diametral gegenübersteht.
Mslimische Spiritualität ist strengste Befolgung noch so absurd anmutender Details in jedem Aspekt des Alltags.
Manche täten gut daran, auch mal die Definitionen hinter den persönlichen Motiven zu erkunden. Dann führte sich so manche Theorie über die Vielschichtigkeit der Gründe ad absurdum.

Hinter allen steht:Gott hat es befohlen, Nichtbefolgung führt in die Hölle, Frauen&Männer werden nie gleich sein.

Kosmos 100001
00
4.12.2008, 15:28
Sie beschreiben hier Sunnismus. Im Schiismus ist das anders.

Es gibt einen Rahmen, einen ganz klaren Rahmen und innerhalb dieses Rahmens handelt man/frau und es gibt keine Detailvorschriften auch keine detaillierten Alltags- und Handlungsvorschriften. Die einzige Vorschrift lautet immer in Gottes Sinne zu handeln. Was Gott will, weiß ein Gläubiger, muss er wissen, muss er erkennen.
Das starre Vorschriftenbefolgen nimmt einem die Verantwortung, der Schiismus lässt das nicht zu.
Der Schiismus fordert nach absoluter Gottesunterwerfung zu handeln, das beinhaltet auch nach Wissen, Gewissen, Verantwortung, Selbstverantwortung zu handeln.
Selber denken, der Rahmen weist die Richtung. Alles andere ist Leugnung.

Lady Prudence of Fairfax
00
15.1.2009, 01:50

und der schleier nimmt den männern die selbstverantwortung ab...zumindest ist das mein empfinden, wenn ich lese, dass eine frau sich verhüllen soll, um männer nicht auf falsche gedanken zu bringen (ist bestimmt nicht in allen ländern so argumentiert). die selbstverantwortung der männer sollte nicht den frauen auf den kopf fallen.

emanze c
00
8.12.2008, 11:45
"Absolute Gottesunterwerfung" - spirituell oder starre Regeln befolgend=nichtspirituell? das war genau die Frage, die ich in den Raum stellte.. ich neige dazu, sie für unvereinbar zu halten, auch in der Shia..

Eid Mubarak, Kosmos :)
Haben Sie ein gesegnetes Fest mit Ihrer Familie.

Ich bin teils geneigt, Ihnen zuzustimmen.
Ja, die Shia ist nach innen gekehrter, spiritueller, vermutlich weil verfolgter seit Beginn der islamischen Zeitrechnung.
Allerdings ist das "klerikale Erbsystem" an sich eine starre Regel, die blind befolgt wird.
Und ich sehe in der Rechtsschule der Shia die selben starren Denkstrukturen und nicht *den* großen Unterschied im Denken zu den Schulen der Sunna (das manifestiert sich ganz gut im iranischen Recht und der "Philosophie" d herrschenden Geistlichkeit).
Der Unterschied mag in vielen persönlich praktizierenden Schiiten liegen, ich frage mich aber, wie groß d Unterschied tatsächl ist bzw wie wahrnehmbar.

Lichtfreak
00
4.12.2008, 18:07
Selber denken?

Na da wird Frau aber nicht weit kommen....

caranx
01
1.12.2008, 15:42

Ob das Kopftuch bei den meisten Trägerinnen eine religiöse Demonstration ist, wage ich zu bezweifeln.
Aber es ist in der Zwischenzeit ein soziales Unterschicht-Syndrom geworden. Und das ist genauso negativ.

anders and
 
00
1.12.2008, 19:35

besuchen Sie bitte einmal irgendeine Wiener Uni und zählen Sie dort die Mädchen mit Kopftuch.
Sollen die alle zur Unterschicht gehören?

xv22
00
1.12.2008, 20:17

Hab in meinem Studiengang (auf der TU Wien) noch nie eine gesehen.

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