Saarbrücken - Trinkt ein Vergewaltigungsopfer vor der Tat Alkohol mit seinem Peiniger, kann das in Deutschland Auswirkungen auf die Höhe des Schmerzensgeldes haben. Das geht aus einem in der Fachzeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.

Denn bei der Höhe des Schmerzensgeldes dürfe nicht völlig außer Betracht bleiben, wenn sich eine Frau aus freier Entscheidung in eine für sie erkennbar verfängliche Situation begeben habe, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil (Az.: 4 U 392/07-130).

Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken teilweise auf. Das Landgericht hatte einer Frau nach einer Vergewaltigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro zugesprochen. Das OLG reduzierte den Betrag um 5.000 Euro. Nach den Feststellungen des Gerichts war die Frau freiwillig mit in die Wohnung des Täters gegangen und hatte mit ihm größere Mengen Alkohol getrunken. (APA/dpa)