Nachlese

"Symbol der Vormundschaft des Mannes"

von Redaktion  |  18. März 2009, 13:03
  • Artikelbild: In der deutschen Rechtsprechung wie im Stuttgarter Fall einer Grund- und Hauptschullehrerin, die vor einem Jahr mit ihrer Klage gegen das Verbot, im Unterricht ein Kopftuch tragen zu dürfen, gescheitert ist, sieht Human Rights Watch eine doppelte Diskriminierung von Musliminnen.
Terres des Femmes dagegen spricht sich gegen eine Lockerung der Gesetze aus: Das Kopftuch transportiere ein Menschenbild, "das
im Widerspruch zu freiheitlichem Denken stehe und nicht mit Werten wie
Toleranz, Respekt und Gleichberechtigung" vereinbar sei. - Foto: APA/AP/Daniel Roland

    In der deutschen Rechtsprechung wie im Stuttgarter Fall einer Grund- und Hauptschullehrerin, die vor einem Jahr mit ihrer Klage gegen das Verbot, im Unterricht ein Kopftuch tragen zu dürfen, gescheitert ist, sieht Human Rights Watch eine doppelte Diskriminierung von Musliminnen.

    Terres des Femmes dagegen spricht sich gegen eine Lockerung der Gesetze aus: Das Kopftuch transportiere ein Menschenbild, "das im Widerspruch zu freiheitlichem Denken stehe und nicht mit Werten wie Toleranz, Respekt und Gleichberechtigung" vereinbar sei.

Terres des Femmes kritisiert Human Rights Watch-Bericht über doppelte Diskriminierung von muslimischen Lehrerinnen: Keine Frauen befragt, die sich gegen Kopftuch entschieden hätten

In ihrem Bericht "Diskriminierung im Namen der Neutralität" kommt die international tätige Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zum Schluss, dass muslimische Lehrerinnen durch "Kopftuchverbote" in einigen deutschen Bundesländern diskriminiert werden (dieStandard.at berichtete). Die Gesetze "zwingen Kopftuch tragende Frauen, sich entweder für ihren Beruf oder für ihren Glauben zu entscheiden", so Human Rights Watch.

Kopftuchverweigererinnen ausgespart

Die Frauenrechtsorganisation Terres des Femmes wendet sich nun gegen diese "einseitige Ausrichtung" des HRW-Berichts: So wären dafür nur Kopftuch tragende Musliminnen befragt worden, jedoch keine, die sich gegen das Kopftuch entschieden hätten. Unberücksichtigt seien auch Frauen geblieben, die ein Kopftuchverbot begrüßten oder solche, die von ihren Familien zum Kopftuchtragen gezwungen würden.

Nicht vereinbar mit Toleranz und Gleichberechtigung

Terres des Femmes betont in diesem Zusammenhang, "dass das Kopftuch den Grundsätzen von Gleichberechtigung und Emanzipation von Frauen diametral entgegensteht": "Wir wissen, dass das Kopftuch auch aus religiöser Motivation getragen wird. Es ist aber ebenso das Symbol der Vormundschaft des Mannes über die Frau", so Geschäftsführerin Christa Stolle.

Das Kopftuch transportiere laut Terres des Femmes ein Menschenbild, das im Widerspruch zu freiheitlichem Denken stehe und nicht mit Werten wie Toleranz, Respekt und Gleichberechtigung vereinbar sei. So geht die Frauenrechtsorganisation davon aus, dass viele junge Frauen das Kopftuch aufgrund immensen sozialen Drucks tragen und befürchtet, dass eine Rücknahme der "Kopftuchverbote" die Integration und Emanzipation muslimischer Frauen behindern würde: "Allein 2008 erhielten wir 197 Hilferufe von Mädchen und Frauen, die von Zwangsheirat oder Gewalt im Namen der so genannten Ehre bedroht oder betroffen waren", untertreicht Stolle die Erfahrungen der Hilfsorganisation. Dies bedeute gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um fast 15 Prozent.

Kein Kopftuch im Staatsdienst und bei Kindern

Die Forderungen von Terres des Femmes zielen daher auf eine Aufrechterhaltung eines Kopftuchverbots im Staatsdienst in Ausübung eines Amtes, eine Besetzung öffentlicher Ämter mit Kopftuch tragenden Frauen widerspreche dem Neutralitätsgebot des Staates: "Neben einer positiven gibt es auch eine negative Religionsfreiheit."

Zudem spricht sich Terres des Femmes auch für ein Verbot des Kinderkopftuchs aus, das zunehmend in Kindergärten und Schulen getragen werde. (red)

Links

Human Rights Watch: Diskriminierung im Namen der Neutralität

Terres des Femmes - Gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Frauen und Mädchen mit Schwerpunktthemen Häusliche Gewalt, Zwangsheirat und Ehrverbrechen, weibliche Genitalverstümmelung, Frauenhandel und Zwangsprostitution

weitersagen:
drucken
Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 80
1 2 3
Mac Smith
20.03.2009 14:04
"Das Kopftuch transportiere laut Terres des Femmes ein Menschenbild, das im Widerspruch zu freiheitlichem Denken stehe"

Während ein Verbot natürlich Ausdruck eines solchen freiheitlichen Denkens ist, schon klar. :-)

die Großmutter
19.05.2010 10:50

Die Frage ist, was will das Kopftuch ausdrücken ?

8uddh48r0t
18.06.2009 15:52
diejenigen die hier so stark für ein Verbot eintreten

sind im Endeffekt auch nicht besser als diejenigen Männer die Frauen zum Kopftuchtragen zwingen.
Sie meinen nämlich auch anderen ihren Willen aufzwingen zu müssen, denkt mal drüber nach!

Dieses ganze Problem einzig und allein auf die Kopftücher zu projizieren ist einfach nur kurzsichtig, dumm und völlig am Ziel vorbei.

die Großmutter
19.05.2010 10:48

Warum wird das Kopftuch getragen ?

salzstangerl1
20.03.2009 06:51
Hab einen Beitrag gesehn im Fernsehn

Wo eine Muslima sich gegen das Kopftuch entscheidet um nur zu sehn wie ihr Umfeld reagiert. SIe war die Tochter von einem wichtigen VErtreter der Muslime in D.

Naja das ganze gipfelte dann darn das ich ungläubig zuschaute das es auch bei den Muslimen Teufelsaustreibungen gibt.
Achja sie wurde auch bedroht belästigt und aus der Familie verstoßen, der ganz normale Wahnsinn halt.

Timagoras 
19.03.2009 18:58
"Die Gesetze "zwingen Kopftuch tragende Frauen, sich entweder für ihren Beruf oder für ihren Glauben zu entscheiden""


das tun die gesetze auch bei eingefleischten nudisten (siehe haudi), die nur nackt ins amt gehen,
amish-people, die sich als bankkassier bewerben aber nur mit ihrem strohhut arbeiten wollen,
oder harekrishna-anhänger, die im nur wickelgewand bei der feuerwehr arbeiten möchten.

die alle müssen sich entscheiden: amt, bank, feuerwehr - oder ihre religion.

und?

Gefräßige Gebärmutter
20.03.2009 15:17
Der Unterschied ist:

Weder Nudisten noch Amish oder Hare Krishna sind in Österreich staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften.

Der Islam ist das seit 1912.

Und die EMRK, die in Österreich im Verfassungsrang steht, schützt "die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen ÖFFENTLICH oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, DURCH AUSÜBUNG UND BETRACHTUNG RELIGIÖSER GEBRÄUCHE AUSZUÜBEN"
(Hervorhebungen von mir)

http://www.internet4jurists.at/gesetze/e... Artikel_9.

Aber das weißt du - du willst ja bloß polemisieren ...

marillensuppe
14.05.2009 16:48


das kopftuch ist ein soziales symbol, kein religiöses (sonst würden ja keine gläubigen muslimas ohne kopftuch existieren - tun sie aber!)

es bedeutet: ich bin geschlechtsreif, konservativ erzogen und bereit, mich den patriarchalen regeln meines clans zu beugen

Martina77
19.06.2009 17:20
Ergänzung:

und ich bin bereit mich mit einem alten geilen Mann verheiraten zu lassen.

Gefräßige Gebärmutter
15.05.2009 13:38
Sagst du ...


Gläubige Muslimas, die Kopftuch tragen, sehen das anders.

Rosa Stahl 
25.03.2009 19:57

das gilt für Katholiken allerdings auch. Nur so zur Erinnerung...

Gefräßige Gebärmutter
26.03.2009 09:24

Stimmt. Denen will's aber auch keine/r verbieten ...

mattk
23.03.2009 10:47

Da steht aber nirgends, dass man seine Religion auch WÄHREND DER ARBEIT ausüben dürfen muss.

Und: "gesetzlich anerkannt" bedeutet nicht, dass sich daraus irgendwelche Vorrechte ableiten lassen.

Gefräßige Gebärmutter
23.03.2009 12:22
Doch.

Rosa Stahl 
25.03.2009 20:02

Falsch. Mit ´Nonnentracht werde ich nicht Bankangestellte werden können. Und wenn ich Sonntags unbedingt in die Messe gehen will, dann muss ich mir einen Job suchen, in dem ich am Sonntag frei habe. Wenn ich täglich pünktlich das Angelus-Gebet beten will, dann brauch ich einen Job, indem ich zumindest pünktlich dreimal täglichalles fallen lassen kann....

Wenn ich verpflichtet bin, das Stundengebet zu beten, brauch ich einen Job, der mir das erlaubt...

haudi
19.03.2009 15:44
ich bin überzeugter Nudist

und sehe das als eine Religion an!

1. natürlichst (wie sonst nix)
2. gleichheit, Brüderlichkeit auf den Punkt gebracht
3. psychische Reinigung von Komplexen
4. physische Durchlüftung ansonsten windstiller Regionen

Wenn ich in der öffentlichkeit meiner Religion fröne werde ich einfach so verhaftet!

Ich nenne das staatliche Verfolgung einer religiösen Minderheit.

200 Jahre Darwin
19.03.2009 17:30
Lassen Sie sich doch ein Kreuz auf den Rücken tackern.

Jambala Magdalena
19.03.2009 09:42

Kein Kopftuch im Öffentlichen Dienst (gilt auch für Reinigungspersonal) jedoch bei einem privaten Arbeitgeber sollte der Chef entscheiden, ohne dass er Angst haben muss, wegen Diskriminierung angezeigt zu werden. Privat kann Frau tragen, was immer ihr gefällt.

johannes kepler
19.03.2009 09:36

und was moch ma, wenn jemand aus kultureller tradition sein penis-futteral im unterricht tragen will ? Würde es ihm dann freistehen, nach dem prinzip der gleichheit und der glaubensreiheit so im unterricht zu stehen?

nemo sander
19.03.2009 00:16
kopftuchverbot per gesetz steht für diktat und bevormundung durch fundamentalistische

feministinnen, die sich keine alternative zu ihrer festgehfahrenen weltanschauung vorstellen können.
sie glauben durch uniformiertes haare-zeigen würde frau frei und sei vorher gefangen.
dürfen frauen mit kopftuch da mitreden?
nein, natürlich nicht, was sie zu denken haben, bestimmen schlaffer und fr. bernard.

AlBundyFan 
19.03.2009 15:26
wenn es so wäre, daß sich jede frau freien willens entscheiden könnte,ob sie ein kopftuch trägt oder nicht, dann hätte niemand etwas gegen das tragen des kopftuchs.

solange aber junge frauen,wenn sie das kopftuch nicht tragen, fürchten müssen:
- aus der familie ausgeschlossen zu werden
- psychischer druck ausgeübt wird
- sie als schlampe angsehen wird von allen verwandten, freunden und bekannten der familie
- sie vielleicht sogar verprügelt wird vom vater/geschwistern

dann ist ein kopftuch abzulehnen und zu bekämpfen.

erst wenn eine junge 18jährige moslemische frau zu ihrem vater sagen kann:"du papa-ich will kein kopftuch tragen"
und er antwortet mit:"okay,das ist deine entscheidung" und andere verhaltensweisen die ausnahme sind,muß das kopftuchtragen bekämpft werden.

salzstangerl1
19.03.2009 10:10
Sie haben oder wollen das nicht verstehen...

...Kopftücher sind ein politisches Symbol, ein Symbol das die Frau ein "Ding" ist. welches zur freien Verfügung für alle Notgeilen Männer steht wenn sie kein Kopftuch hat.

Oder glaubens Allah is gekommen und hat gesagt die sollen sich bedecken? Nein, Das Kopftuch gibts schon länger und kommt aus einer Zeit wo Frauen als Sklavin gehalten wurdenund Eigentum des Mannes waren. Man(n) will daran festhalten udn versucht es mit "Religionsfreiheit" zu rechtfertigen aber es ist nichts anderes als Denunzierung der Frau.

fuchstritt
18.03.2009 14:16

im kindergarten mit kopftuch??? gleich muß ich speiben.terres des femmes hat völlig recht, weiter so, ich unterstütze diese haltung.human rights watch hat was falsch verstanden in dieser hinsicht

Stifter
18.03.2009 13:16

"Terres des Femmes" will also Frauen, die aus religiöser Überzeugung freiwillig das Kopftuch tragen wollen, dieses verbieten. Das ist 1. gegen die Religionsfreiheit und 2. gegen das Recht der Frau auf Selbstbestimmung.

"Human Rights Watch" verteidigt die Menschenrechte - und "Terres des Femmes"??

marillensuppe
14.05.2009 16:54


sie wollen das kopftuch nicht verbieten.
aber mit kopftuch kann man halt kein feuerwehrhauptmann werden.
muss man ja auch nicht.

aber man soll auch das kopftuch nicht tragen müssen.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 80
1 2 3

Die Kommentare von User und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.