Wien - Ein Discoabend ohne Frauen ist nichts Wahres, meinen viele Männer - und damit auch viele Discobetreiber, die im Fall des Ausbleibens weiblicher Gäste um ihr Geschäft fürchten. Also bieten sie Frauen Sonderkonditionen an. So war es - und ist es weiter - auch in einem bekannten Wiener Innenstadt-Tanztempel, den der Wiener Peter Antonitsch (Name geändert) an einem Samstagabend im August 2008 aufsuchte: Ein Umstand, der zu einem bahnbrechenden Prüfungsergebnis des Senats III der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Bundeskanzleramt geführt hat. Discorabatte für Frauen sind ungesetzlich - was jetzt noch fehlt, ist ein diesbezügliches Gerichtsurteil. Denn in der Disco gab es statt einer Zugangsmöglichkeit zwei: rechts für Männer, um acht Euro pro Kopf. Links für Frauen, gratis und - mehr noch: Jede Frau bekam beim Betreten des Lokals einen Getränkegutschein über 20 Euro in die Hand gedrückt. "Das fand ich ungerecht. Warum soll ich Eintritt zahlen, nur weil ich ein Mann bin?", fragte sich Antonitsch - zumal das Gleichbehandlungsgesetz ja ausgeweitet worden sei.
"Mädchen verdienen eben weniger"
Antonitsch wandte sich an eine der Kassierinnen, doch die hatte von der neuen Gesetzeslage noch nichts gehört. Der Betriebsleiter und der Geschäftsführer - beide hinzugerufen - machten geltend, dass der Gratiseintritt doch frauenfreundlich sei: "Mädchen verdienen eben weniger." Gebe es an Samstagabenden keinen freien Eintritt, würden "viel weniger Mädchen kommen"- zumal es "auch nicht mehr üblich ist, dass Burschen Mädchen einladen".
Diese Meinung vertraten die Discobetreiber auch vor dem Gleichbehandlungssenat, den der erzürnte Antonitsch anrief: Doch das sozialpartnerschaftlich besetzte Gremium gab ihm und nicht ihnen Recht. Von Frauenförderung durch Gratiseintritt könne keine Rede sein, befanden sie. Vielmehr würden hier Frauen als "Lockvögel missbraucht" - und Antonitsch sei "wegen seines Geschlechts diskriminiert worden".
Seit die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern auch beim Zugang zu Dienstleistungen verboten ist, mehrten sich Fälle mit Männern als Beschwerdeführer, meint dazu die zuständige Gleichbehandlungsanwältin Ulrike Salinger. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liege aber weiterhin bei Benachteiligungsfällen von Frauen, etwa bei Friseurpreisen oder Lebensversicherungsprämien. (Irene Brickner, DER STANDARD, Print, 21.4.2009)
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Den Mann schau ich mir an, der in Damenumkleideräume oder Damensaunas gehen will. Auch Frauen haben Internetzugang. Die sind nicht mehr schockiert, sonder da folgen schon eher Sprüche wie "Moi so klein und so spät noch auf!" oder sie pfeifen und summen einfach das folgende Lied
www.myvideo.de/watch/140... _Spongebob
http://derstandard.at/?url=/?id... 26_seite=1
jetzt ernsthaft: Zur Wahrung der Privatsphäre macht es durchaus Sinn Toilette nach Geschlechtern zu trennen auch wenn es nicht unbedingt notwendig ist.
Sollte für die Damentoilette 10 Euro Eintritt verlangt werden(inkl. 20 Euro-Gutschein für Toilettenpapier ;-) und für die Herrentoilette nicht, wäre es doch angebracht sich als Frau darüber zu beschweren, oder?
Zur Verdeutlichung: Es geht nicht um verwehrten Eintitt, sondern um den deutlich höheren Eintrittspreis. Wenn stichhaltig begründet werden kann warum, ist es durchaus legitim Menschen auf Grund ihres Geschlechts den Eintritt zu verwehren.
seit wann ist rauscher ein feministIn? in der angelegenheit bin ich ausnahmsweise mal seiner meinung: dieses kussmundpissoir ist geschmacklos und inakzeptabel. ich kann mich dort wahrscheinlich kaum überwinden, das vorgesehene ziel zu treffen.
beim friseur gibts auch verschiedene preise. durch den schneideaufwand ist das nur selten gerechtfertigt, weil locken, pflegeprodukte, styling etc. sowieso extra verrechnet werden.
http://wien.gruene.at/weitere_t... sen/10221/
Das Thema "unterschiedliche Preise beim Friseur für die selbe Leistung" wurde ebenfalls berechtigterweise schon in Angriff genommen (solange wirklich die gleiche Leistung gemeint ist)
Wenn ein Mann für einen Discobesuch 10 Euro Eintritt + Getränke bezahlen muss, während eine Frau gratis eintreten darf und 20 Euro Getränkegutscheine erhält, ist das kein Genderschwachsinn, sondern finanziell relevante Diskriminierung.
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