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In einem Interview mit Spiegel-online von letzter Woche plädierte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer dafür, bei einem in Deutschland begangenen "Ehrenmord" die Sozialisation des Täters zu berücksichtigen und diesen nicht für niedrige Beweggründe zu verurteilen.
"Ablehnung des Grundrechts auf Gleichberechtigung"
Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat diesen Äußerungen am Mittwoch aufs Schärfste widersprochen: "Wir sind entsetzt, dass ein ehemaliger Verfassungsrichter mit derartigen Aussagen eine gravierende Menschenrechtsverletzung relativiert. Dies ist ein Zeichen dafür, dass weitere Aufklärungsarbeit zum Thema dringend notwendig ist", so Geschäftsführerin Christa Stolle. Sie betonte, dass ein Großteil der Täter seit Jahren in Deutschland lebe, hier zur Schule gegangen sei und die öffentliche Debatte über "Ehrenmorde" verfolge: "Bei den Tätern besteht keine Unkenntnis über bestehende Gesetze, wohl aber eine massive Ablehnung des Grundrechts auf Gleichberechtigung von Frau und Mann", so Stolle in einer Aussendung.
Geringere Strafen wegen kulturell Vermitteltem
Im erwähnten Spiegel-Interview betonte Hassemer, dass "Strafe (...) den Sinn (hat), die fundamentalen Normen, die im Strafrecht geschützt werden, den Menschen als Recht zu vermitteln." Gleichzeitig tritt Hassemer dafür ein, Täter zu geringeren Strafen zu verurteilen, wenn sie sich auf ihren kulturellen Hintergrund berufen.
"Das Rechtsbild, das potenziellen Tätern damit vermittelt wird, halten wir für fatal", meint Stolle, die das "fundamentale Recht auf Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Frauen und damit der Schutz des Staates" gefährdet sieht: "Soll das nur für einen Teil der Frauen gelten? Das leistet der Bildung von Parallelgesellschaften Vorschub."
Strengere Strafen in Pakistan und Türkei
Die Gesetze, die "Ehrenmörder" in Deutschland laut Hassemer nicht kennen, gelten auch in vielen Herkunftsländern, so Stolle. So wurden 2004 in Pakistan Morde, die im Namen der Ehre begangen werden, explizit als Straftatbestand ins Gesetzbuch aufgenommen und das Strafmaß auf mindestens zehn Jahre Gefängnis festgesetzt. Auch die Türkei hat eine zentrale Bestimmung des nationalen Strafgesetzes aufgehoben, die bislang zur Strafminderung bei Verbrechen im Namen der Ehre herangezogen wurde.
"Keine Rechtfertigung für Mord"
Seit Jahren setzt sich die Frauenrechtsorganisation dafür ein, betroffene Mädchen und Frauen zu schützen, sie über ihre Rechte aufzuklären und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Deshalb plädieren die Mitarbeiterinnen für eine Unterstützung bei der Durchsetzung von Frauenrechten und "nicht ihre Einschränkung unter dem Deckmantel des kulturellen Einfühlungsvermögens": "Kein kultureller Hintergrund darf als Rechtfertigung für Mord herangezogen werden", so Stolle abschließend. (red)
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