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Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat sich am Montag in Brüssel erneut für eine gesetzlich verpflichtenden Frauenquote ausgesprochen.

Foto: APA / ROLAND SCHLAGER

Brüssel - Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat sich am Montag bei der EU-Gleichbehandlungskonferenz erneut für ihre Version einer gesetzlich verpflichtenden Frauenquote ausgesprochen. "Bei Frauen in Führungspositionen hat sich leider nichts getan." Eine Quote wäre das "wirksamste Mittel", um hier etwas zu ändern. Sie sehe nicht ein, "Potenziale und Talente von Frauen so brachliegen zu lassen". In Aufsichtsräten kann sich Heinisch-Hosek eine Regelung vorstellen, dass es eine 40-Prozent-Quote für Frauen, 40 Prozent für Männer gibt "und der Rest ist frei verhandelbar".

Mitterlehner gegen Quotenregelung

In Österreich habe sich die Situation von Frauen in Aufsichtsräten sogar verschlechtert. "Zuletzt waren es nur mehr 8,7 Prozent, wir sind schon bei neun Prozent gelegen." Dass Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner erklärt habe, er sei gegen eine Quotenregelung, schreckt Heinisch-Hosek nicht ab. Mitterlehner habe schon gesagt, er wolle auch mehr Frauen, sei aber gegen eine gesetzliche Festschreibung. Trotzdem glaube sie, dass sich bei diesem Thema "etwas bewegt: Leider sind aber Frauen auch manchmal zufriedener und hinterfragen nicht, was sie wert sind".

Zum Problem der nach wie vor hohen Gehaltsunterschiede von Frauen und Männern - Österreich liegt hinter Estland am zweitschlechtesten Platz in der EU - sagte die Ministerin, dies sei auf den extrem hohen Anteil von Teilzeitarbeiterinnen zurückzuführen. Um dem entgegen zu treten, sei es wichtig, die "Voraussetzungen zu schaffen", damit diese Frauen - vorwiegend Alleinerzieherinnen - durch den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen zu einer Vollzeitarbeit gelangen könnten. "Teilzeitarbeit kann eine Falle sein."

Gehaltstransparenz

Zu kritischen Stimmen in Deutschland, dass dort fast nur Unternehmen vom Staat gefördert werden, die vorwiegend Männer beschäftigen, stellte Heinisch-Hosek fest: "Das will ich sicher nicht, wenn das so ist." In Österreich diskutiere man schon lange darüber, wie man das bestehende Vergaberecht um Gender-Kriterien erweitern könne.

Eine wesentliche Forderung der Ministerin ist, im Gleichbehandlungsgesetz die Gehaltstransparenz festzuschreiben. "Die Unternehmen sollen aufzeigen, in welchen Bereichen sie wie entlohnen. Frauen und Männer könnten dann sehen, ob sie diskriminiert werden oder nicht. Das Gesetz solle alle Betriebe ab 25 MitarbeiterInnen erfassen, die Gehälter sollten auf der Firmenhomepage veröffentlicht werden. "Transparenz ist der erste Schritt und hilft Frauen."

Was das Kindergeld betrifft, ist Heinisch-Hosek dafür, die drei bestehenden Varianten beizubehalten. Ab 2010 soll es das einkommensabhängige Kindergeld geben, eine Variante von zwölf plus zwei Monaten, wobei die Untergrenze 1.000 Euro monatlich und die Obergrenze 2.000 Euro beträgt, sonst 80 Prozent des Letztgehalts. (APA)