CSU

Bayern zieht Klage zurück

10. August 2009, 11:17

CSU stieß sich vor allem an Stiefkindadoption für Homosexuelle im Lebenspartnerschaftsgesetz

München - Bayern gibt seinen Widerstand gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Partnerschaften in Deutschland auf. Wie die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Montagsausgabe unter Berufung auf Regierungskrise berichtet, zog die Landesregierung ihre Klage gegen das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz beim deutschen Bundesverfassungsgericht zurück. Das Gesetz ist ein weiterer Schritt bei der rechtlichen Anpassung homosexueller Partnerschaften an die Ehe.

Stiefkindadoption wider die Natur?

Bayern hatte bei dem Gesetz vor allem die sogenannte Stiefkindadoption kritisiert. Das Gesetz ermöglicht die Adoption des Kindes des anderen homosexuellen Lebenspartners. Die bayerische Regierung hatte argumentiert, dass dies der "Natürlichkeit" widerspreche. Das im Grundgesetz verankerte Erziehungsrecht stehe nur Vater und Mutter zu, nicht aber zwei Männern oder zwei Frauen. Nach Ansicht der CSU gefährdet das Aufwachsen von Kindern in homosexuellen Partnerschaften "das Wohl der betroffenen Kinder".

FDP-Koalition in Bayern

Dem Bericht der "SZ" zufolge wurde die Klage nun zurückgenommen. Das Verfassungsgericht werde das Verfahren daher in Kürze einstellen. Die Klage wurde noch vor Beginn der Koalitionsregierung mit der FDP in Bayern eingereicht. Die Liberalen, auf deren Unterstützung die CSU seit dem Verlust ihrer absoluten Mehrheit bei der Landtagswahl im vergangenen Herbst angewiesen ist, treten für mehr Rechte für Homosexuelle ein. (APA/AFP)

Streuner
12
10.8.2009, 15:23
Zeit wurde es

Agnostiker1
02
10.8.2009, 17:57
Sagen Sie mir doch bitte die österreichische Rechtslage?

Dann wird es in Österreich aller höchste Zeit, wenn ich das richtig sehe.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.