Deutschland

100.000 Euro für intersexuelle Frau

12. August 2009, 12:34
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    foto: apa-roland schlager

    Erst bei einer Blinddarm-OP beim jugendlichen "Thomas" waren innere weibliche Geschlechtsorgane entdeckt worden.

Klägerin wurde gegen ihren Willen zum Mann gemacht - Vor 30 Jahren entnahm ein Chirurg der 18-Jährigen voll entwickelte weibliche Geschlechtsorgane

Köln - Ein deutscher Chirurg, der eine intersexuelle Patientin vor gut 30 Jahren mit einer Operation unumkehrbar biologisch zum Mann machte, muss dieser 100 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch (Az: 25 O 179/07). Der Arzt war bereits vor anderthalb Jahren in einem Grundsatzurteil wegen des rechtswidrigen Eingriffs zu Schmerzensgeld verurteilt worden, über die Höhe musste aber ein zweites Verfahren entscheiden.

Er hatte im Jahr 1977 der damals 18-Jährigen - sie war mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen zur Welt gekommen - ohne vorige Aufklärung die inneren weiblichen Geschlechtsorgane entnommen. Klägerin Christiane V. fühlt sich als Frau, war aber als Bub großgezogen worden.

Leben als Frau war möglich

Eine Sachverständige sagte vor Gericht, für die intersexuelle Klägerin wäre auch nach dem damaligen medizinischen Stand das gewünschte Leben als Frau möglich gewesen. Dies hätte man mit Medikamenten und möglicherweise operativen Eingriffen erreichen können, zitierte ein Gerichtssprecher die Gutachterin. Der nun zum dritten Mal vor Gericht unterlegene Arzt kann in Berufung gehen.

Der Mediziner war im Februar 2008 vom Landgericht Köln verurteilt worden, aber in Berufung gegangen. Auch das Oberlandesgericht bestätigte im September 2008, der Chirurg habe die Klägerin mit der OP "schuldhaft in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt". Die heute 50-jährige hatte zu Prozessbeginn 2007 über ihren langen Leidensweg nach der OP berichtet, von körperlichen Beeinträchtigungen, Schmerzen und schweren psychischen Problemen. Sie wurde als Intersexuelle geboren und war von der Hebamme als Bub registriert worden.

Innere weibliche Geschlechtsorgane

Erst bei einer Blinddarm-OP beim jugendlichen "Thomas" waren innere weibliche Geschlechtsorgane entdeckt worden. Während man vor dem folgenschweren Eingriff von einem gemischt weiblich-männlichen Geschlecht und verkümmerten weiblichen Geschlechtsorganen ausgegangen war, zeigte sich während der OP eine normale weibliche Anatomie mit intakter Gebärmutter und Eierstöcken. Den Richtern zufolge hätte der Chirurg daher den Eingriff sofort abbrechen müssen.

In dem aufsehenerregenden Verfahren, das bundesweit als Präzedenzfall und Musterprozess bewertet wird, hatte Christiane V. "mindestens" 100.000 Euro Schmerzensgeld verlangt, weil sie gegen ihrem Willen zum Mann gemacht worden sei. Zugleich hatte sie aber betont, es gehe ihr vor allem um "moralische Wiedergutmachung". (APA) 

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 40
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prick dame
20
schwierige Kundschaft

Einigen Ärzten zufolge sind Transsexuelle eine äußerst schwierige Kundschaft, die gut vernetzt und rasch mit der Klage zur Hand ist. Diese Ärzte versuchen es zu vermeiden, solche OPs in die Hand zu nehmen, die bringen nur Ärger ein.

Bello Ragazzo
21

Heisst der Arzt zufällig Mengele oder so?

BK W. Shoyssel
42
13.8.2009, 13:45
Am Besten

man lässt es als Arzt überhaupt bleiben, solche OPs vorzunehmen. Nix als Probleme.

Evelyne R.
22
13.8.2009, 11:24
Warum?

Weil Ärzte eben einfach oft zu blöd sind!

AlBundyFan
 
06
13.8.2009, 11:12
viel zu wenig...

warum ist es bei einer operation überhaupt erlaubt,daß ein arzt mehr macht, als vorgesehen?
außer es besteht lebensgefahr,dann muß man handeln...

aber es sollte normallerweise genügen,daß ein chirurg sich nicht an die absprachen hält,egal ob dannach irgendwelche körperlichen oder psychischen folgen sind.

wenn ich einen vertrag eingehe, der heist "entnehme mir den blinddarm" dann ist jede andere handlung ein vertragsbruch.

sonja1978
12
14.8.2009, 06:43

ich denke, dass viele Ärzte zu wissen vermeinen, was für jemanden anderen das richtige ist, ja das richtige sein muss...

(nicht alle ärzte! und der großteil ist höchst wichtig für uns!! aber wer hat noch nicht mindestens eine unangenehme erfahrung mit ärzten gemacht? wo man sich vorgekommen ist, wie ein mensch, den er völlig auf seine eigenen kosten behandelt!
manchmal schon wollte ich fragen: bekommen sie nicht geld für ihre tätigkeit hier?!?!?! )

TSMOE
03
13.8.2009, 12:16

ähm... es ist ja eben nicht erlaubt, deswegen auch die Strafe.

Alles, was sie in Ihrem Posting fordern, ist bereits jetzt geltendes Recht.

Vereinfacht gesprochen, ist jeder Eingriff, der nicht durch die Einwilligung des Patienten gedeckt ist, grds. eine Körperverletzung. Dazu kommen weitgehende Aufklärungspflichten, ohne die ein Patient keine rechtsgültige Einwilligung geben kann. Ausnahmen gelten nur für - wie Sie es richtigerweise fordern - lebensbedrohliche Situationen.

AlBundyFan
 
02
13.8.2009, 13:07
in diesem fall wird aber davon gesprochen

daß die frau "körperliche und psychische qualen" davongetragen hat und "schmerzensgeld" bekommt.

mMn müßte sie die 100.000 € auf auch bekommen, wenn sie keinerlei körperliche uns psychische qualen davongetragen hat...
denn diese muß das opfer erst nachweisen und das ist nicht so einfach - in anderen fällen wie diesem vielleicht noch mehr, wo es für ausenstehende nicht so nachvollziehbar ist.

deshalb wäre mich die alleinige nicht vereinbarte operation schon genug die 100.000 € zu bekommen auch wenn man quietschfidel herumspringt dannach und es einem eigentlich egal ist.

Gefräßige Gebärmutter
01
13.8.2009, 15:49

Die strafrechtliche Verurteilung (zB wegen Körperverletzung) führt im Allgemeinen zu einer Freiheits- oder Geldstrafe für den/die Angeklagte/n.

Schmerzensgeld wird dann zivilrechtlich eingeklagt.

Dagmar Rehak
 
01
13.8.2009, 16:16
Es gibt da aber noch den Doktorparagrafen:

Eigenmächtige Heilbehandlung

§ 110. (1) Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Hat der Täter die Einwilligung des Behandelten in der Annahme nicht eingeholt, daß durch den Aufschub der Behandlung das Leben oder die Gesundheit des Behandelten ernstlich gefährdet wäre, so ist er nach Abs. 1 nur zu bestrafen, wenn die vermeintliche Gefahr nicht bestanden hat und er sich dessen bei Aufwendung der nötigen Sorgfalt (§ 6) hätte bewußt sein können.
(3) Der Täter ist nur auf Verlangen des eigenmächtig Behandelten zu verfolgen.

Was eine Heilbehandlung ist und was die Regeln der medizinischen Wissenschaft sind, habe ich nirgends genau definiert gefunden.

Gefräßige Gebärmutter
01
14.8.2009, 11:56
Ja, der ist aber auch Strafrecht.

Und auch hier wäre ein Schadenersatz/Schmerzensgeld zivilrechtlich einzuklagen.

Curd Hombre
01
13.8.2009, 07:54
Ich frage mich, wieso Ärzte sowas machen, wenn...

....kein Bedarf besteht; dh die/der Patientin das nicht fordert bzw keine gesundheitl. Einschränkung
besteht!

So nach dem Motto (anläßlich einer Bilddarm-OP): " Hoppla, was haben wir denn da? - machen wir gelich einen neuen Termin, das müssen wir wegschneiden!"

Bekümmert
01
22.8.2009, 09:42

Wenn er doch einen neuen Termin gemacht hätte!

Dann hätte die Patientin ja noch Bedenkzeit gehabt, welche ihrer Geschlechtsmerkmale sie hätte behalten wollen!

So aber hat der Doktor ja offenbar gleich dreingesäbelt!

:-(

Dagmar Rehak
 
00
22.8.2009, 13:35
Bedenkzeit????

Da hätt er/sie sich's am End noch anders überlegt!

Simskoarl
 
31
13.8.2009, 09:24

Soweit ich weiss wird in Österreich in vielen Spitälern solch eine OP routinemässig schon bei Säuglingen durchgeführt, weil man so etwas einfach beheben muss - auch gegen den Willen der Eltern.

Don schlau on
00
15.10.2009, 16:02
dem Chirurgen würd ich, stellvertretend für mein Kind

eine "Auflegen".
Wenn der weil er grad so lustig ist, irgendwo herumschnipselt!

Die Anklage wegen schwerer Körperverletzung würde, da unter Kollateralschaden verbuchen!

Dagmar Rehak
 
02
13.8.2009, 13:10

Wer sagt das, dass man sowas einfach beheben muss? Und wer sagt, dass das gegen den Willen der Eltern geschehen darf? Gegen den Willen der Eltern darf man nur lebensrettende Maßnahmen durchführen, und Lebensgefahr ist bei Doppelgeschlechtlichkeit eindeutig nicht gegeben.

Curd Hombre
00
13.8.2009, 12:29
...was meinen Sie mit....

..."man muß das einfach beheben?"

Besteht Lebensgefahr oder Gefar an der Gesuundheit? Bitte um Erklärung!

krawuzi kapuzi1
02
13.8.2009, 11:53

abgesehen von der frage der vertretbarkeit ihrer aussage - kommen in ö wirklich so viele intersexuelle menschen auf die welt, daß das schon eine routine-op ist?

Aurelia Biedermann
00
13.8.2009, 11:40

Was meinen Sie mit "weil man so etwas einfach beheben muss"?

Jolly09
00
12.8.2009, 17:20

das ist ja umgekehrt auch schon passiert. "tintenfischalarm" ist ein super film zum thema.

sonja1978
00
14.8.2009, 06:40

ich möchte ihnen die frage stellen: relativiert das vorliegenden fall?

ich hoffe nicht.
beides ist eine katastrophe! und wir können alle nur froh sein, wenn uns so etwas erspart bleibt!

Lila Strumpf
02
14.8.2009, 08:58

natürlich relativiert das gar nichts. ich wollte da nix bewerten. ich habe mich halt schon oft mit der thematik beschäftigt und interessiere mich dafür. klar ist es eine katastrophe.

Zarathustra
43
12.8.2009, 15:49
"Klägerin Christiane V. fühlt sich als Frau, war aber als Bub großgezogen worden."

Wieder ein Tiefschlag für die gender-Ideologie. Der Feminismus an sich war eine gute Sache...das er sich aber auf das Fundament der gender-Ideologie gestellt hat, wird ihm letztendlich das Genick brechen.

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