
Erst bei einer Blinddarm-OP beim jugendlichen "Thomas" waren innere weibliche Geschlechtsorgane entdeckt worden.
Köln - Ein deutscher Chirurg, der eine intersexuelle Patientin vor gut 30 Jahren mit einer Operation unumkehrbar biologisch zum Mann machte, muss dieser 100 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch (Az: 25 O 179/07). Der Arzt war bereits vor anderthalb Jahren in einem Grundsatzurteil wegen des rechtswidrigen Eingriffs zu Schmerzensgeld verurteilt worden, über die Höhe musste aber ein zweites Verfahren entscheiden.
Er hatte im Jahr 1977 der damals 18-Jährigen - sie war mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen zur Welt gekommen - ohne vorige Aufklärung die inneren weiblichen Geschlechtsorgane entnommen. Klägerin Christiane V. fühlt sich als Frau, war aber als Bub großgezogen worden.
Leben als Frau war möglich
Eine Sachverständige sagte vor Gericht, für die intersexuelle Klägerin wäre auch nach dem damaligen medizinischen Stand das gewünschte Leben als Frau möglich gewesen. Dies hätte man mit Medikamenten und möglicherweise operativen Eingriffen erreichen können, zitierte ein Gerichtssprecher die Gutachterin. Der nun zum dritten Mal vor Gericht unterlegene Arzt kann in Berufung gehen.
Der Mediziner war im Februar 2008 vom Landgericht Köln verurteilt worden, aber in Berufung gegangen. Auch das Oberlandesgericht bestätigte im September 2008, der Chirurg habe die Klägerin mit der OP "schuldhaft in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt". Die heute 50-jährige hatte zu Prozessbeginn 2007 über ihren langen Leidensweg nach der OP berichtet, von körperlichen Beeinträchtigungen, Schmerzen und schweren psychischen Problemen. Sie wurde als Intersexuelle geboren und war von der Hebamme als Bub registriert worden.
Innere weibliche Geschlechtsorgane
Erst bei einer Blinddarm-OP beim jugendlichen "Thomas" waren innere weibliche Geschlechtsorgane entdeckt worden. Während man vor dem folgenschweren Eingriff von einem gemischt weiblich-männlichen Geschlecht und verkümmerten weiblichen Geschlechtsorganen ausgegangen war, zeigte sich während der OP eine normale weibliche Anatomie mit intakter Gebärmutter und Eierstöcken. Den Richtern zufolge hätte der Chirurg daher den Eingriff sofort abbrechen müssen.
In dem aufsehenerregenden Verfahren, das bundesweit als Präzedenzfall und Musterprozess bewertet wird, hatte Christiane V. "mindestens" 100.000 Euro Schmerzensgeld verlangt, weil sie gegen ihrem Willen zum Mann gemacht worden sei. Zugleich hatte sie aber betont, es gehe ihr vor allem um "moralische Wiedergutmachung". (APA)
"Es wäre schlecht, am ersten Schultag mit zehn Schulpsychologen vor Ort zu sein": Lieber nur Beratung im Anlassfall
Elternverein stimmt zu: Aufbereitung des Themas Transsexualität soll in Unterricht einfließen und Hotline eingerichtet werden
Nach Protesten gegen Lehrerin, die vor den Sommerferien noch als Mann auftrat, sprach sich Bildungsministerin Schmied klar gegen Diskriminierung aus
Richter schickt wegen Kinderporno-Konsums Verurteilte weder ins Männer- noch ins Frauengefängnis: Sicherheit nicht garantiert
Grundlose Attacke: Fünf Mitglieder der "Pink Life Association" verprügelt und in Gewahrsam genommen
Maßnahme gegen Einstellung eines Verfahrens wegen Amtsmissbrauchs im Innenministerium
Innenministerium stellte erstmals Bescheide an Transgender-Personen aus, die diesen den Geschlechtswechsel ohne Genitaloperation zuerkennen
Verwaltungsgerichtshof gegen verpflichtende OPs: Klägerin seit Jahren sozial integriert als Frau
Standesamt von New South Wales erklärt entsprechende Urkunde nun für ungültig
Gerichtsurteil im Fall einer Transfrau: Eingriff kein kosmetischer
Richterliche Zustimmung für Eingriff notwendig - 16-Jährige wohl auf
Britische Transfrau erstreitet vor Gericht Kostenübernahme durch Krankenkasse
Und umgekehrt: Travestiekünstler erstreitet in Grundsatzurteil weiblichen Vornamen
Verein für TransGender Personen
Die Brasilianerin Luana Muniz begann mit 13 Jahren mit der Transformation zur Frau: Ein Gespräch über ihr Leben als Künstlerin und Sex-Profi
warum ist es bei einer operation überhaupt erlaubt,daß ein arzt mehr macht, als vorgesehen?
außer es besteht lebensgefahr,dann muß man handeln...
aber es sollte normallerweise genügen,daß ein chirurg sich nicht an die absprachen hält,egal ob dannach irgendwelche körperlichen oder psychischen folgen sind.
wenn ich einen vertrag eingehe, der heist "entnehme mir den blinddarm" dann ist jede andere handlung ein vertragsbruch.
ich denke, dass viele Ärzte zu wissen vermeinen, was für jemanden anderen das richtige ist, ja das richtige sein muss...
(nicht alle ärzte! und der großteil ist höchst wichtig für uns!! aber wer hat noch nicht mindestens eine unangenehme erfahrung mit ärzten gemacht? wo man sich vorgekommen ist, wie ein mensch, den er völlig auf seine eigenen kosten behandelt!
manchmal schon wollte ich fragen: bekommen sie nicht geld für ihre tätigkeit hier?!?!?! )
ähm... es ist ja eben nicht erlaubt, deswegen auch die Strafe.
Alles, was sie in Ihrem Posting fordern, ist bereits jetzt geltendes Recht.
Vereinfacht gesprochen, ist jeder Eingriff, der nicht durch die Einwilligung des Patienten gedeckt ist, grds. eine Körperverletzung. Dazu kommen weitgehende Aufklärungspflichten, ohne die ein Patient keine rechtsgültige Einwilligung geben kann. Ausnahmen gelten nur für - wie Sie es richtigerweise fordern - lebensbedrohliche Situationen.
daß die frau "körperliche und psychische qualen" davongetragen hat und "schmerzensgeld" bekommt.
mMn müßte sie die 100.000 € auf auch bekommen, wenn sie keinerlei körperliche uns psychische qualen davongetragen hat...
denn diese muß das opfer erst nachweisen und das ist nicht so einfach - in anderen fällen wie diesem vielleicht noch mehr, wo es für ausenstehende nicht so nachvollziehbar ist.
deshalb wäre mich die alleinige nicht vereinbarte operation schon genug die 100.000 € zu bekommen auch wenn man quietschfidel herumspringt dannach und es einem eigentlich egal ist.
Eigenmächtige Heilbehandlung
§ 110. (1) Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Hat der Täter die Einwilligung des Behandelten in der Annahme nicht eingeholt, daß durch den Aufschub der Behandlung das Leben oder die Gesundheit des Behandelten ernstlich gefährdet wäre, so ist er nach Abs. 1 nur zu bestrafen, wenn die vermeintliche Gefahr nicht bestanden hat und er sich dessen bei Aufwendung der nötigen Sorgfalt (§ 6) hätte bewußt sein können.
(3) Der Täter ist nur auf Verlangen des eigenmächtig Behandelten zu verfolgen.
Was eine Heilbehandlung ist und was die Regeln der medizinischen Wissenschaft sind, habe ich nirgends genau definiert gefunden.
....kein Bedarf besteht; dh die/der Patientin das nicht fordert bzw keine gesundheitl. Einschränkung
besteht!
So nach dem Motto (anläßlich einer Bilddarm-OP): " Hoppla, was haben wir denn da? - machen wir gelich einen neuen Termin, das müssen wir wegschneiden!"
Wieder ein Tiefschlag für die gender-Ideologie. Der Feminismus an sich war eine gute Sache...das er sich aber auf das Fundament der gender-Ideologie gestellt hat, wird ihm letztendlich das Genick brechen.
Die Kommentare von User und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.