
In den USA treffen beim "Sex Workers' Rights Day" am 3. März jährlich tausende AktivistInnen in den Städten (hier San Francisco) zusammen, um für die rechtliche Anerkennung von Sexarbeit zu protestieren.
In Österreich waren 2007 genau 5150 Prostituierte registriert: Sie scheinen bei der Exekutive als gemeldet auf, zahlen Steuern und gehen einmal pro Woche zur medizinischen Kontrolluntersuchung. Neben jenen Frauen, die den sogenannten "Deckel" haben, gibt es aber noch eine Großzahl an illegal als Prostituierte arbeitenden Personen - Schätzungen gehen allein für den Raum Wien von etwa 3.000 aus. Die jüngsten Zahlen stammen aus dem Arbeitsbericht "Prostitution", der vom Frauenministerium in Auftrag gegeben wurde.
Opferdiskurs dominiert
Mit der Tatsache, dass es Sexarbeiterinnen und die dazugehörige Nachfrage in Österreich gibt, scheinen die Gesetzgeber nach wie vor Probleme zu haben. Es dominiert ein "Opferdiskurs", wie es Beratungseinstellungen wie Lefö oder auch "Sexworker.at" formulieren, der Mitleid und moralische Empörung mit Solidarität verwechselt. Für jenen Teil der Prostituierten, die sich als selbstbestimmte Personen begreifen, ist allerdings die gesetzliche Lage eine Zumutung. Größtes Problem: Das OGH-Urteil über die Sittenwidrigkeit von Prostitution, welches zur Folge hat, dass Sexarbeiterinnen keine arbeitsrechtlichen Verträge abschließen oder etwa gewerkschaftliche Vertretungen aufbauen können.
Kritisiert werden auch die Zwangsuntersuchungen, die derzeit einmal pro Woche für alle registrierten Prostituierten durchzuführen sind. Sexarbeiterinnen verweisen dabei auf Deutschland, wo die als Entmündigung empfundenen Untersuchungen bereits vor fast 10 Jahren abgeschafft wurden. Die "Volksgesundheit" habe sich deshalb nicht verschlechtert, zeigen Untersuchungen.
Deutschland als Vorbild
Insgesamt gilt das deutsche Gesetz durchaus als Vorbild für Österreich: Dort können Prostituierte legale Beschäftigungsverhältnisse eingehen und sind sozial- und steuerrechtlich mit anderen Gewerben weitgehend gleichgestellt. In Österreich ist Prostitution zwar legal, aber nur als Selbständige durchzuführen.
Kritik am deutschen Gesetz kommt vor allem in Bezug auf Migrantinnen, die bei der Regelung überhaupt nicht berücksichtigt wurden, so der Verein Lefö in Wien gegenüber dieStandard.at. Für Österreich fordert die Beratungsstelle für Migrantinnen eine Verlängerung der Visa-Dauer für Sexarbeiterinnen aus Drittstaaten. "Die derzeite Visa-Dauer von drei bis sechs Monaten einmal pro Jahr verhindert, dass sich die Frauen einen Lebensmittelpunkt schaffen können und er bedient den Sexmarkt, der natürlich eine Abwechslung bei den Frauen begrüßt", so Renate Blum.
Situation der Migrantinnen
Migrantinnen stellen überhaupt den Großteil der registriert arbeitenden Prostituierten in Österreich. Der Anteil beläuft sich auf 85 bis 90 Prozent, bei den nicht-registrierten ist der Inländerinnen-Anteil nach Schätzungen wesentlich höher. Sie haben, wenn sie bei der illegalen Prostitution erwischt werden, nicht besonders viel zu befürchten. Christian Knappik von der Plattform Sexworker.at spricht deshalb auch von Diskriminierung gegenüber Migrantinnen: "Migrantinnen kümmern sich darum, dass bei ihnen alles in Ordnung ist, und werden dafür noch bestraft mit degradierenden Zwangsuntersuchungen, Kontrollkartenentzug und dergleichen mehr."
Komplexe Materie
Um etwas an dieser Situation zu ändern, bedarf es der Zusammenarbeit zahlreicher Ressorts und auch der Länder, ein Grund, warum die Veränderungen so lange auf sich warten lassen. Neben Justiz- und Gesundheitsministerium sind auch Innen- und Arbeitsministerium mit der Regelung von Prostitution betroffen. Auch das Frauenministerium mischt mit: Es hat einen Arbeitsbericht in Auftrag gegeben, in der die zuständigen Ministerien, VertreterInnen der Länder und NGO-MitarbeiterInnen einen Maßnahmenkatalog entwickelten. Einigkeit scheint es in dem im Frühjahr 2009 im Ministerrat abgesegneten Bericht zumindest darüber zu geben, dass die Sittenwidrigkeit einer selbstbestimmten Ausübung von Sexarbeit im Wege steht. Wann allerdings gesetzliche Schritte folgen, steht in den Sternen. Weder Frauen- noch Justizministerium wollen sich auf einen klaren Zeitplan festlegen.
Bis dahin müssen die Betroffenen weiterhin in "stigmatisierenden und diskriminierenden Rahmenbedingungen" ausharren, wie es Knappik ausdrückt. Er ist überzeugt: "Nicht die Sexarbeit macht krank, sondern der Umgang der Gesellschaft mit den Sexarbeiterinnen." (freu, dieStandard.at, 12.8.2009)
Links
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wie mit diesem Thema in den meisten Gesellschaften umgegangen wird.
Es ist nunmal Fakt, dass der Mensch Triebe hat und diese in einer Ehe oftmals nicht ausleben kann oder will.
Wie war nochmal die Zahl der Kinder, die nicht vom Ehepartner stammen? 20%, soweit ich mich erinnern kann.
Also, OH SCHRECK, auch Frauen haben Triebe - und das ist auch gut so.
Es müsste also logischerweise im Interesse aller sein, den Prostituierten die Rechte eines jeden Arbeitnehmers zu geben - immerhin schätze ich, dass die meisten ihre "Auslastung" verheirateten Männern verdanken.
Also: Frauen, die gesund sind und nicht von ständigen Existenzängsten geplagt werden (wegen Ausweisung, Abhängigkeit vom Zuhälter, usw.) GLEICHSTELLUNG JETZT!
Wer sich durch Sexarbeit selbst noch nicht entwürdigt sieht, dem ist bzgl. Entwürdigung ohnedies nicht mehr zu helfen.
Eine jede Frau, die 2 gesunde Hände hat, kann/konnte durch Arbeit ihre Existenz sichern. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie für Geld auch etwas zu leisten bereit ist.
Seinen Körper zu verkaufen ist keine Arbeit, bestenfalls eine unehrenhafte Dienstleistung um nicht "wirklich arbeiten" zu müssen.
Sie haben jetzt nicht wirklich eine Ahnung vom Arbeitsalltag von Prostituierten, oder? Die leisten unter anderem Sozialarbeit - noch nicht aufgefallen oder zu ignorant um sich damit auseinanderzusetzen?
Nur so nebenbei bemerkt hat sich das Preis/Leistungs-Verhältnis in der Prostitution (für den Freier) in den letzten 10 Jahren deutlich verbessert. Den Ungarinnen sei Dank, gibt es jetzt für weniger Geld mehr Leistung.
Vor Jahren konnte sich eine attraktive Österreicherin mit ein paar Jahren Sex-Arbeit ihren Lebensabend finanzieren. Das ist heute wesentlich schwieriger bis wohl unmöglich.
Danke, die Begriffsklärung (sittenwidrig = unvertretbar i.S.d. rechstordnung) war im Ansatz sehr hilfreich! Wirft aber auch eine neue Frage auf: worin liegt die Bedrohung, warum ist es für die Rechtsordnung von Interesse, dass ein derartiger Tauschhandel keinen rechtsverbindlichen Vertrag darstellt? Schützt der Gesetzgeber nicht nur eine logische Unverträglichkeit vor, wo er faktisch keine Rechtssicherheit gewähreleisten will?
"Sittenwidrig" im zivilrechtlichen Sinn bedeutet, man soll sich zu etwas nicht rechtlich bindend verpflichten können.
Zu sagen, "Ich schenke Dir etwas und Du schenkst mir dafür Sex.", interessiert den Staat nicht. Nur rechtlich durchsetzbare Verträge soll es darüber nicht geben.
Der zivilrechtliche Begriff der Sittenwidrigkeit hat nicht viel mit gesellschaftlichen Moralvorstellungen zu tun. Es geht bei der Sittenwidrigkeit darum, dass es gegen den Sinn der Rechtsordnung sein kann, besonders weitreichende oder problematische Verpflichtungen einzugehen, auch wenn man die Verpflichtung freiwillig eingeht.
Vielen Dank für den ungewohnt konstruktiven Beitrag, die Begriffsklärung (sittenwidrig = unvertretbar i.S.d. Rechstordnung) wirft aber auch eine neue Frage auf: worin läge da die Bedrohung, warum sollte es für die Rechtsordnung von Interesse sein, dass ein derartiger Tauschhandel eben keinen rechtsverbindlichen Vertrag darstellt? Schützt der Gesetzgeber nicht nur logische Unverträglichkeit vor, wo er einfach faktisch keine Rechtssicherheit gewährleisten will?
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