Neue Grazer Broschüre kompiliert Infos zu Beratung und Abtreibung
Seit fast 35 Jahren gilt in Österreich die Fristenregelung. Seither ist der Schwangerschaftsabbruch straffrei, wenn er - nach ärztlicher Beratung - in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erfolgt. Dennoch ist es für Frauen, die ungewollt schwanger sind, nicht immer einfach zu erfahren, wie und wo Abbrüche durchgeführt werden. In Graz gibt es darüber nun ein neues Informationsangebot: Die Broschüre "ungewollt schwanger" informiert
über Beratung in der Situation einer ungewollten Schwangerschaft und
über das Thema Schwangerschaftsabbruch.
Die Broschüre wurde vom Frauenreferat der Stadt
Graz herausgegeben und im Rahmen einer Kooperation des Grazer
Frauengesundheitszentrums mit dem Frauendokumentations- und
Projektzentrum Doku Graz überarbeitet und aktualisiert. "Frauen haben das Recht sich zu entscheiden, ob sie schwanger sein
wollen oder nicht", betonte Sylvia Groth, Geschäftsführerin des Grazer Frauengesundheitszentrums, in einer Aussendung am Dienstag. Die Broschüre unterstütze sie
dabei. Für weitere Unterstützung kann frau sich auch an die erfahrenen Beraterinnen des FGZ wenden, wo sie "anonym und
vertraulich, via Online-Beratung, telefonisch oder in einem
persönlichen Gespräch" in der Entscheidungsfindung unterstützt wird.
Frauenstadträtin Elke Edlinger betonte, dass die Broschüre wichtige Informationen, "die ansonsten oft nur mühsam erhältlich sind und höchstens 'unter der Hand' weitergegeben werden, kompakt und übersichtlich aufbereitet".
In den nächsten Tagen wird die Broschüre den Grazer FrauenärztInnen sowie wichtigen Beratungseinrichtungen übermittelt und kann weiters im Frauenreferat der Stadt Graz unter der Telefonnummer 0316/872-4673 angefordert werden. (red)