Urteil der Gleichbehandlungskommission: Verfassung garantiert Vereinsfreiheit
Die Gleichbehandlungskommission hat entschieden, dass der Verein Frauenwohnprojekt [ro*sa] Donaustadt Männer ausschließen darf. Ein Antragsteller hatte im Frühjahr die Überprüfung einer vermuteten Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verlangt. Die im Bundeskanzleramt beheimatete Kommission konnte keine Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen feststellen, da der nur für Frauen offene Verein sich auf die in der Verfassung garantierte Vereinsfreiheit
berufen kann.
Durch "rechtmäßiges Ziel gerechtfertigt"
Eine Ausnahmebestimmung käme in diesem Fall zur Anwendung: Die Bereitstellung von Gütern oder
Dienstleistungen ausschließlich oder überwiegend für ein Geschlecht ist dann keine Diskriminierung, wenn diese
(Ungleich)behandlung durch ein rechtmäßiges Ziel gerechtfertigt ist und die Mittel zur
Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich sind, heißt es. Da die primären Zielgruppen dieses Pilotprojektes alleinstehende Frauen, alleinerziehende Mütter, Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit besonderen
Bedürfnissen sind, sieht die Kommission diese Ausnahme als gegeben.
Statistische Daten zeigen, dass es in Österreich deutlich mehr alleinerziehende Frauen als
Männer gibt und dass der Anteil an alleinlebenden Menschen über 60 Jahren bei Frauen
bedeutend höher ist als bei Männern. Für diese beiden Gruppen von Frauen stellen die
Kosten für geeigneten Wohnraum in der Regel eine stärkere finanzielle Belastung dar als
für andere Bevölkerungsgruppen.
Der Verein ro*sa Donaustadt habe an Hand von statistischem Material schlüssig
dargestellt, "dass für die oben erwähnten Gruppen von Frauen der Zugang zu geeignetem
und leistbarem Wohnraum deutlich schwieriger ist als für Männer."
"Verhältnismäßig"
Zudem biete die WBV-GPA, die das Projekt fördert, insgesamt 20.000 Wohnungen in Wien, Niederösterreich und
Burgenland an, und im Rahmen von
[ro*sa] Donaustadt würden nur 38 Wohnungen bevorzugt an Frauen vermietet. Männer hätten daher die
Möglichkeit im Rahmen zahlreicher anderer Wohnprojekte Zugang zu Wohnraum zu
erhalten. Die Kommission bezeichnete das als "verhältnismäßig".
Ganz "draußen bleiben" müssen Männer bei ro*sa zudem gar nicht: Sie können als Partner einer Frau ins Wohnprojekt einziehen. (red)