Schweizer Justiz entlässt Filmemacher aus Auslieferungshaft
Bern - Regisseur Roman Polanski (76) kommt gegen eine Kaution von umgerechnet fast drei Millionen Euro sowie weitere Auflagen aus Schweizer Untersuchungshaft frei. Das teilte das Schweizer Bundesstrafgericht am Mittwoch mit. Polanski soll außerdem alle Ausweispapiere abgeben und unter Hausarrest gestellt werden. Dazu könne ihm eine elektronische Fessel angelegt werden. Ein Termin für die Freilassung steht bisher nicht fest. Gegen den Entscheid kann beim Schweizer Bundesgericht noch Beschwerde eingelegt werden.
Der Oscar-Preisträger war Ende September am Zürcher Flughafen auf Grundlage eines vorläufigen US-Haftbefehls festgenommen worden. Die USA haben offiziell seine Auslieferung beantragt. Polanski wird vorgeworfen, vor mehr als 30 Jahren ein damals 13-jähriges Mädchen betrunken gemacht und vergewaltigt zu haben. In einem US-Verfahren 1978 hatte er die Vergewaltigung zugegeben. Für
das Geständnis handelten seine Anwälte damals eine milde Strafe aus.
Als es Anzeichen gab, dass der Richter sich nicht an die Absprache
halten wollte, war Polanski aus den USA geflohen und nie mehr dorthin
zurückgekehrt.
Mehrfach hatten sich Polanskis Anwälte in den vergangenen Wochen um die Freilassung ihres Mandanten bemüht. Vor einigen Tagen akzeptierte er elektronische Fesseln, um seine Gefängniszelle mit einem Hausarrest in seinem Schweizer Feriendomizil tauschen zu können. Eine Auslieferung in die USA lehnt Polanski weiter ab. (APA/Ag.)