
Sonntagspapa oder Rund-um-die-Uhr-Vater: Die Diskussion um das Verhältnis von Männern zu ihren Kindern ist voll entbrannt.
Wien - In Deutschland will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach einer Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) in Straßburg die Rechte unverheirateter Väter gesetzlich aufwerten. In Österreich begann am Freitag eine Kontroverse: Die Frage, wie die Obsorge für die Kinder geregelt werden soll, wenn sich ein lediges Elternpaar trennt, entzweite im Gespräch mit dem Standard frauenbewegte Familienrechtsanwältinnen und Vertreter der Männerbewegung.
Wie berichtet, hat der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof in einem deutschen Fall entschieden, dass unverheiratete Männer in Bezug auf ihre Kinder rechtlich nicht schlechter gestellt werden dürfen. Dieser Spruch solle auch in Österreich Gehör finden, meint etwa der Sozialarbeiter und langjährige Mitarbeiter der Wiener Männerberatungsstelle, Thomas Fröhlich. "Als Mediator in Trennungsfällen, der Wert auf Lösungen legt, die für alle Beteiligten lebbar sind, würde ich es begrüßen, wenn man nichtehelichen Vätern ein Stück entgegenkommt", sagt er.
Denn die herrschende Gesetzeslage sei ungerecht - in Österreich wie in Deutschland: "Verheiratete Väter behalten nach einer Scheidung automatisch gemeinsam mit ihrer Exfrau das Sorgerecht für die Kinder. Sie können sie sehen, für sie ein Faktor bleiben."
Goodwill der Expartnerin
Unverheiratete Väter hingegen, die sich vor der Trennung nicht auf gemeinsame Obsorge geeinigt haben, seien "voll auf Goodwill ihrer Expartnerinnen angewiesen, die nach der Trennung für das Kind alleinverantwortlich sind. Will sie nicht, so gibt es keine Lösung." Der Kontakt zum Nachwuchs sei manchmal total unterbrochen, kritisiert Fröhlich. "Auch bei Vätern, die bereit sind, bei der Erziehung halbe-halbe zu machen."
Nicht von "Fällen mit derart engagierten Männern als Betroffene" geht die Wiener Anwältin und Familienrechtsexpertin Gabriele Vana-Kowarcik aus, wenn sie gesetzliche Änderungen ablehnt. Nach wie vor sorgten im Alltag meist die Frauen für gemeinsame Kinder. Das ändere sich auch mit einer Scheidung oder Trennung nicht, meint sie.
Also würde ein leichterer Zugang zu gemeinsamem Sorgerecht für Ex-Lebensgefährten einer Reihe unverheiratet gebliebener Mütter "nur zusätzlichen Stress bringen. Jenen nämlich, die sich von den Vätern ihrer Kinder im Unfrieden getrennt haben", ergänzt Barbara Steiner von der Kanzlei der Opferanwältin Eva Plaz, die vielfach mit weiblichen Gewaltbetroffenen zu tun hat.
Auf Politikerseite sprach sich am Freitag nur FPÖ-Vizeparteichef Norbert Hofer für "mehr Väterrechte" aus. Verfassungsexperte Heinz Mayer sagte, der EGMR-Spruch sei nur "mittelbar" in Österreich anwendbar. (Irene Brickner, DER STANDARD/Printausgabe 5.12./6.12.2009)
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Irgendwie wärs schön, wenn man in diesem Zusammenhang die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt stellt. Ich denke, dass es für das Kind egal ist, ob seine Eltern verheiratet oder in Lebensgemeinschaft waren, bevor es zu einer Trennung kam. Wenn die Väter sich nach einer Trennung oder Scheidung um ihre Kinder kümmern wollen, ist das jedenfalls unterstützenswert. Leuchtet mir nicht ein, warum man hier Unterschiede zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft macht.
wer gewalt ausübt sollte von de frau einfach angezeigt werden, vor gericht kommen und wenns schlimm ist ins gefängnis.
dahingegehend sollten einmal unsere gesetzte geändert werden,daß gewalt-in welcher form und gegen wen auch immer-hart bestraft wird und man nicht in 95% der fälle mit einer bewährungsstrafe davonkommt.
desweiteren halte ich die einstellung,daß 100% der männer benachteiligt werden müssen weil vielleicht 2-3% der partnerin gegenüber gewalttätig geworden sind,für sehr rückständig.(so wie es die frauenanwältin hier macht).
Bedenklich wenn ein Spruch eines Gerichtshofes für Menschenrechte in Österreich nur mittelbar anwendbar ist.
Aber klar, das entsprechende Gesetz gehört geändert, sodass auch unverheiratete Väter automatisch Sorgerecht haben.
Das ist ganz normal so. Die Formulierung "nur mittelbar anwendbar" ist aber denkbar schlecht, weil diffus. Vielleicht hat man Mayer auch unvollständig zitiert.
Im Klartext: Unmittelbar heißt das Urteil für Österreich mal nix. Allerdings wissen wir jetzt, dass der EGMR Regelungen wie die in Deutschland für EMRK-widrig hält.
Da Österreich auch der EMRK beigetreten ist, kann man sich jetzt seinen Reim daraus machen, was der EGMR zu einer gleichartigen oder ähnlichen Regelung bei uns sagen würde.
Mit anderen Worten: Alle derartigen Regelungen in Mitgliedstaaten sind nach Ansicht des EGMR Verstöße gegen die EMRK. Die entsprechenden Fälle wurden nur noch nicht nach Straßburg getragen.
MfG
Dank HH wird den österreichischen Vätern der Weg nach Straßburg ev erspart bleiben.
Die brauchen nur auch noch die Mutter finanziell versorgen und schon dürfen die Väter (und Kinder) auch Menschenrechte haben.
http://tinyurl.com/ygy3xnm
achja, jetzt kommen sicher wieder die Aufschreie hier, daß das doch so nicht sein darf ...
ehrlich gesagt bin ich froh, daß es in der Richtung mal einen Weg gibt - endlich mal etwas, wo die EU das Richtige in die Wege leitet - denn Kinder sind oft genug die Leidtragenden, wenn Mütter den Vätern Kontakte verweigern ...
ich empfinde die haltung von der Familienrechtsexpertin Gabriele Vana-Kowarcik für sehr schwierig-in meinem freundeskreis gibt es einige väter-die ihre kinder fast nie sehen dürfen-den kindern und vätern gehts ehrlich gesagt beschissen-ich versteh nicht warum diese problematik nicht ebenso unterm kapitel gleichbehandlung läuft...
Wohl weil Männer im Gegensatz zu Frauen keinerlei Sprachrohr haben.
Nichts gegen Frauenrechte, aber wenn Gleichberechtigung gewünscht wird, dann sollten auch Männer gleich berechtigt sein. Sonst ist es nur eine Art Umkehr zum vorigen.
Nutzniesser sind nur wenige. Frauen, die die Väter nicht haben wollen, Männer, die kein Interesse am Nachwuchs haben und sich mit Geld rauswinden.
Kinder brauchen beide!
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