PRO: Ein wichtiges Signal
Wer heute sagt, dass Buben bessere Mechaniker werden als Mädchen, wird (verbal) abgewatscht. Zu Recht. Ein Arbeitgeber, der nach Geschlecht statt nach Befähigung (nicht) einstellt, bekommt Zores. Darüber, dass das vom Prinzip her in Ordnung ist, herrscht heute gesellschaftlicher Konsens. Auch darüber, dass es wünschenswert ist, Väter früher und intensiver in die Betreuung, Erziehung und Pflege ihrer Kinder einzubeziehen.
Freilich bedeutet das auch, zu signalisieren, dass die Intention ernst gemeint ist: Wer gleiche Pflichten als Selbstverständlichkeit im Alltag leben soll, der muss das gleichberechtigt tun - in jeder Hinsicht. Schon deshalb ist der Straßburger Spruch über väterliche Sorgerechtsansprüche zu begrüßen - ungeachtet aller juristischen oder nationalen Details und Spitzfindigkeiten.
Denn beim Ansuchen um das Sorgerecht zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren zu unterscheiden, ist - gelinde gesagt - unzeitgemäß. Es hat mit dem, worum es in allen Anlassfällen zu allererst zu gehen hat - das Wohl des Kindes über den Streit der Eltern zu stellen nämlich -, nichts zu tun. Im Gegenteil: Es verkompliziert, verzögert oder verhindert das Finden der bestmöglichen Lösung in ohnehin schwierigen Lebensphasen von Kindern nur enorm.
Ebenso wie die Usance, dass Mütter von Familienrichtern meist automatisch für den zur Kinderbetreuung fähigeren Elternteil gehalten werden. Das ist zwar oft, aber eben längst nicht immer richtig. Deshalb passt hier neben "Tradition" auch ein anderes Wort: "Diskriminierung". (Thomas Rottenberg, DER STANDARD/Printausgabe 5.12./6.12.2009)
********
KONTRA: Das Kind als Zankapfel
Jede Trennung ist mit Verletzungen verbunden, kein Gesetz kann alle Wunden heilen. Mit der Einführung der gemeinsamen Obsorge in Österreich 2001 wurde zumindest ein Instrumentarium geschaffen, das den Schaden für die Kinder möglichst gering hält.
Väter haben die Chance und den Anreiz, im Leben ihrer Kinder weiterhin eine Rolle zu spielen. Anders als in Deutschland spielt es bei uns kaum eine Rolle, ob das Paar vorher verheiratet war oder nicht. Weil eine solche Unterscheidung lebensfremd ist, erscheint das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs als gerechtfertigt.
Aber den Kämpfern für Väterrechte geht es um viel mehr. Sie wollen ein Ende der Praxis, wonach das Sorgerecht im Streitfall fast immer der Mutter zugesprochen wird. Und sie wollen eine bessere Durchsetzung von Besuchsrechten gegenüber Müttern, die das mit Ausreden wie Krankheit zu verhindern wissen.
Das Letztere ist jetzt schon Unrecht und sollte von Richtern geahndet werden. Die Gesetze dafür sind vorhanden.
Der Vorrang der Mutter beim Sorgerecht aber bringt einen prinzipiellen Vorteil, der problematische Einzelfälle mehr als ausgleicht: Das Scheidungskind wird nicht zum Zankapfel. Das mag ein betroffener Vater als Diskriminierung empfinden. Aber es zwingt ihn zur Kooperation mit der Mutter, ohne die gemeinsame Obsorge nicht funktioniert. Und Rosenkriege, das steht fest, sind das Schlechteste fürs Kind. (Eric Frey, DER STANDARD/Printausgabe 5.12.2009/6.12.2009)
Der OGH hält die Bevorzugung von Müttern beim Sorgerecht nicht für verfassungswidrig - Justizministerin Bandion-Ortner will die Väterrechte dennoch ausbauen
Gabriele Heinisch-Hosek fordert weniger Überstunden - 72 Prozent der Überstunden werden von Männern geleistet
Auch die Grünen fordern die Fortführung der Bundesmittel - Christine Marek "ätzt" Richtung SPÖ
Die Frauenministerin präsentierte eine Zeitverwendungsstudie - Frauen arbeiten auf der Hinterbühne, Männer auf der Vorderbühne
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner pocht auf Besserstellung für uneheliche Väter
Marek an Heinisch-Hosek: "Frauenpolitik heißt nicht Anti-Männerpolitik" - Freiheitliche für leistbare Väterkarenz
Verfassungsgericht kippt bisherige automatische Bevorzugung unverheirateter Mütter
Frauenhäuser gegen Vorschlag der FamilienrichterInnen
Das Netzwerk Österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen spricht sich gegen den Vorschlag der Justizministerin aus
Familienrichterin: Jener Elternteil, der dem anderen das Besuchsrecht vorenthält, soll weniger Geld bekommen
Parteien weiter uneinig bezüglich Automatismus - Diskussion über Rahmenbedingungen für Besuchsrechts- und Obsorgeverfahren: Parlamentarische Enquete ließ ExpertInnen zu Wort kommen
"Alles was in Richtung Einführung der 'Ehe light' durch die Hintertür geht, wird es mit der ÖVP nicht geben", so Christine Marek
Arbeiterkammer: Interesse der Männer in Karenz zu gehen ist da, ein "Knackpunkt" sind allerdings noch die Unternehmen
Die Frauenministerin will einen einen "Partnerschaftsvertrag" für ledige Väter und ein "umfassendes neues Familienrecht"
Gewaltaspekt werde bei Scheidung wenig berücksichtigt - Forderung nach Fokussierung auf Sorgepflicht der Väter
Die FPÖ will durch einen Deal mit der Regierung die gemeinsame automatisch Obsorge umsetzen - Der Frauenring ist weiterhin klar gegen diese Gesetzesänderung
Positionen gehen auseinander: Bandion-Ortner will deutsches Modell, Christine Marek sieht noch Diskussionsbedarf und Heinisch-Hosek ist sehr skeptisch
SPÖ-Frauenministerin setzt ihr "volles politisches Gewicht" ein, damit Bundesgelder weiter fließen - Gespräche mit Marek und Pröll
Das einkommensabhängige Kindergeld ist derzeit nur für drei Prozent der Eltern attraktiv. Für die Pauschal-Kurzzeitvariante hat sich nur ein Prozent entschieden. Die Familienstaatssekretärin ist trotzdem zufrieden
Magere zwei Prozent lassen Familienstaatssekretärin nicht die Hoffnung aufgeben, dass sich Quote mittelfristig auf 20 Prozent steigert - Längste Variante nach wie vor am beliebtesten
Die Obsorge-Debatte darf, mehreren Debattierenden zufolge, kein Geschlechterkampf sein - "Gene" und "Natürlichkeit" spielten bei RednerInnen dennoch eine Rolle
Frauen, die sich gegen gemeinsame Obsorge entscheiden, hätten "gute Gründe"
Heinisch-Hosek will Absetzbetrag für AlleinverdienerInnen streichen - Marek kommentiert Vorschlag nicht: Frauenministerin habe in ihrem Bereich "genug zu tun"
Nach Fachtagung fordern ExpertInnen automatische Aussetzung von Obsorge- und Besuchsrechten im Falle häuslicher Gewalt
"Ich will gleiche Standards vom Boden- bis zum Neusiedlersee", so die Frauenministerin - Derzeit ist Kinderbetreuung Ländersache
Bevölkerungswissenschaftler Münz über Herausforderung Vereinbarkeit: Gut ausgebildete Frauen werden gebraucht - als Arbeitskräfte und als Mütter
Familienministerium informiert und berät mittels neuer Website
UN-Konvention soll "Türöffner" für Änderung bei Obsorge- und Besuchsrechten sein
Familie Moser zahlt viel Geld für selbstbestimmtes Lernen
7.323 Väter blieben im Dezember bei ihren Kindern
Bandion-Ortner sieht Handlungsbedarf bei Durchsetzung des Besuchsrechts für Väter - Deutsches Modell als Vorbild - Heinisch-Hosek hält Vorstoß für "oberflächlich"
Mehr Geld, mehr Karenzpapas: Hoffen auf Anstieg auf 20 Prozent - auch dank einkommensbezogenen Kindergelds
Nach einem Straßburger Richterspruch ist ein Konflikt entbrannt: Dass unverheiratete Väter gleiches Sorgerecht für Kinder wie Ehemänner haben sollen, entzweit Anwältinnen und Männerberater
Haben Trennungen oder Scheidungen diskriminierte Männer zur Folge? "Natürlich nicht" - so Familienrechtsexpertin Helene Klaar im dieStandard.at-Interview
Väter-Anteil aber insgesamt bei geringen 15 Prozent - 70 Prozent haben nur ein Kind
Einkommensabhängigkeit ist größte Änderung - Alle Neuheiten im Detail finden Sie hier
Regelung gilt seit Juli 2001 für alle geschiedenen Ehen
Durch die menschenrechtswidrige Rechtlage in diesem Land werden Rosenkriege erst provoziert.
Sie gehen in Ihrer Argumentation von der hinterfragenswerten Position aus, das alle Frauen kleine Engerl sind - diese ist allerdings reichlich naiv.
Kooperation gelingt nur unter Kooperationswilligen - ansonsten siegt die Mächtigere, nicht die Gerechtere.
Die Kommentare von User und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.