PRO: Ein wichtiges Signal
Wer heute sagt, dass Buben bessere Mechaniker werden als Mädchen, wird (verbal) abgewatscht. Zu Recht. Ein Arbeitgeber, der nach Geschlecht statt nach Befähigung (nicht) einstellt, bekommt Zores. Darüber, dass das vom Prinzip her in Ordnung ist, herrscht heute gesellschaftlicher Konsens. Auch darüber, dass es wünschenswert ist, Väter früher und intensiver in die Betreuung, Erziehung und Pflege ihrer Kinder einzubeziehen.
Freilich bedeutet das auch, zu signalisieren, dass die Intention ernst gemeint ist: Wer gleiche Pflichten als Selbstverständlichkeit im Alltag leben soll, der muss das gleichberechtigt tun - in jeder Hinsicht. Schon deshalb ist der Straßburger Spruch über väterliche Sorgerechtsansprüche zu begrüßen - ungeachtet aller juristischen oder nationalen Details und Spitzfindigkeiten.
Denn beim Ansuchen um das Sorgerecht zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren zu unterscheiden, ist - gelinde gesagt - unzeitgemäß. Es hat mit dem, worum es in allen Anlassfällen zu allererst zu gehen hat - das Wohl des Kindes über den Streit der Eltern zu stellen nämlich -, nichts zu tun. Im Gegenteil: Es verkompliziert, verzögert oder verhindert das Finden der bestmöglichen Lösung in ohnehin schwierigen Lebensphasen von Kindern nur enorm.
Ebenso wie die Usance, dass Mütter von Familienrichtern meist automatisch für den zur Kinderbetreuung fähigeren Elternteil gehalten werden. Das ist zwar oft, aber eben längst nicht immer richtig. Deshalb passt hier neben "Tradition" auch ein anderes Wort: "Diskriminierung". (Thomas Rottenberg, DER STANDARD/Printausgabe 5.12./6.12.2009)
********
KONTRA: Das Kind als Zankapfel
Jede Trennung ist mit Verletzungen verbunden, kein Gesetz kann alle Wunden heilen. Mit der Einführung der gemeinsamen Obsorge in Österreich 2001 wurde zumindest ein Instrumentarium geschaffen, das den Schaden für die Kinder möglichst gering hält.
Väter haben die Chance und den Anreiz, im Leben ihrer Kinder weiterhin eine Rolle zu spielen. Anders als in Deutschland spielt es bei uns kaum eine Rolle, ob das Paar vorher verheiratet war oder nicht. Weil eine solche Unterscheidung lebensfremd ist, erscheint das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs als gerechtfertigt.
Aber den Kämpfern für Väterrechte geht es um viel mehr. Sie wollen ein Ende der Praxis, wonach das Sorgerecht im Streitfall fast immer der Mutter zugesprochen wird. Und sie wollen eine bessere Durchsetzung von Besuchsrechten gegenüber Müttern, die das mit Ausreden wie Krankheit zu verhindern wissen.
Das Letztere ist jetzt schon Unrecht und sollte von Richtern geahndet werden. Die Gesetze dafür sind vorhanden.
Der Vorrang der Mutter beim Sorgerecht aber bringt einen prinzipiellen Vorteil, der problematische Einzelfälle mehr als ausgleicht: Das Scheidungskind wird nicht zum Zankapfel. Das mag ein betroffener Vater als Diskriminierung empfinden. Aber es zwingt ihn zur Kooperation mit der Mutter, ohne die gemeinsame Obsorge nicht funktioniert. Und Rosenkriege, das steht fest, sind das Schlechteste fürs Kind. (Eric Frey, DER STANDARD/Printausgabe 5.12.2009/6.12.2009)
"Ich will gleiche Standards vom Boden- bis zum Neusiedlersee", so die Frauenministerin - Derzeit ist Kinderbetreuung Ländersache
7.323 Väter blieben im Dezember bei ihren Kindern
UN-Konvention soll "Türöffner" für Änderung bei Obsorge- und Besuchsrechten sein
Familie Moser zahlt viel Geld für selbstbestimmtes Lernen
Wenn Eltern streiten, können Kinder künftig bei Obsorge mehr mitreden
Bandion-Ortner sieht Handlungsbedarf bei Durchsetzung des Besuchsrechts für Väter - Deutsches Modell als Vorbild - Heinisch-Hosek hält Vorstoß für "oberflächlich"
Gemeinde Perchtoldsdorf schießt 85 Euro pro Kind zu
Mehr Geld, mehr Karenzpapas: Hoffen auf Anstieg auf 20 Prozent - auch dank einkommensbezogenen Kindergelds
Frauenministerin erhofft sich damit auch das Recht auf einen Kinderbetreuungsplatz
Das Urteil zur Stärkung deutscher Väterrechte hat auf die österreichische Rechtslage keine unmittelbaren Folgen. Zur Erleichterung der gemeinsamen Obsorge wären dennoch einige Gesetzeskorrekturen nötig
Väter-Anteil aber insgesamt bei geringen 15 Prozent - 70 Prozent haben nur ein Kind
Nach einem Straßburger Richterspruch ist ein Konflikt entbrannt: Dass unverheiratete Väter gleiches Sorgerecht für Kinder wie Ehemänner haben sollen, entzweit Anwältinnen und Männerberater
Kinderbeistand ab 2010 Grüne stören zu hohe Kosten
Staat springt bei erfolglosem Exekutionsverfahren ein - Künftig wird er schon bei der Einleitung aktiv
Haben Trennungen oder Scheidungen diskriminierte Männer zur Folge? "Natürlich nicht" - so Familienrechtsexpertin Helene Klaar im dieStandard.at-Interview
Kurz-Variante bei Männern am beliebtesten - Insgesamt wählen fast 80 Prozent die lange Variante
Rund 75 Prozent der Väter nehmen Zuschuss nur zwei Pflichtmonate lang in Anspruch - Bei den Müttern sind es nicht einmal ein Prozent
Nur in jeder 100. Familie in Österreich ist ER Alleinerzieher
Einkommensabhängigkeit ist größte Änderung - Alle Neuheiten im Detail finden Sie hier
Regelung gilt seit Juli 2001 für alle geschiedenen Ehen
Durch die menschenrechtswidrige Rechtlage in diesem Land werden Rosenkriege erst provoziert.
Sie gehen in Ihrer Argumentation von der hinterfragenswerten Position aus, das alle Frauen kleine Engerl sind - diese ist allerdings reichlich naiv.
Kooperation gelingt nur unter Kooperationswilligen - ansonsten siegt die Mächtigere, nicht die Gerechtere.
Die Kommentare von User und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.