
Der Europäische Gerichtshof in Strassburg hat den Fall an die große Kammer weitergeleitet - ein Indiz dafür, dass er den Fall sehr ernst nimmt.
Straßburg - Das strikte Abtreibungsverbot in Irland steht auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Die RichterInnen der Großen Kammer des Gerichts hörten am Mittwoch die Positionen der Regierung und der Beschwerdeführer an.
Frage des Geldes
Geklagt hatten drei prekär lebende Frauen, die das streng gefasste irische Abtreibungsgesetz als Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens bezeichnet hatten. Sie waren zum Abbruch ihrer Schwangerschaft nach Großbritannien gereist. Diese Erfahrung nannten sie "kompliziert, sehr teuer und traumatisch".
Bei einer Frau machten gesundheitliche Probleme nach dem Eingriff eine zweite Reise erforderlich. Die Furcht, von irischen Ärzten abgewiesen zu werden, sei für sie eine starke Belastung gewesen. Eine andere Frau musste für den Eingriff in einer Privatklinik einen Kredit aufnehmen. Die Frauen nannten es auch einen Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung der Menschenrechtskonvention, weil für wohlhabende Frauen eine Reise nach Großbritannien für eine Abtreibung kein Problem sei.
Volksabstimmungen gegen Lockerung
Der irische Staatsanwaltschaft Paul Gallagher sagte, dass die IrInnen
in drei Volksabstimmungen für die Beibehaltung des Abtreibungsverbots
votiert hätten, und dass das ungeborene Leben durch Artikel Zwei der
Menschenrechtskonvention (Recht auf Leben) geschützt sei. Der EGMR
sollte auch die Position der EU berücksichtigen: die hat den IrInnen
zugesichert, dass das Abtreibungsverbot der irischen Verfassung nicht
durch den Vertrag von Lissabon berührt wird.
Streit um Selbstmord-Folge
In Irland ist Schwangerschaftsabbruch verboten. Seit einer Verfassungsänderung 1992 dürfen Frauen allerdings für eine Abtreibung in andere Staaten reisen. Zudem dürfen im Land Informationen über Möglichkeiten legalen Schwangerschaftsabbruchs außerhalb Irlands verbreitet werden. Schwangerschaftsabbrüche bei Gefahr für das Leben der Mutter oder bei der Gefahr, die schwangere Frau könne Selbstmord begehen, sind nach höchstrichterlichen Entscheidungen ebenfalls zulässig. Die irische Regierung scheiterte 2002 bei einer Volksabstimmung mit dem Versuch, die Selbstmordgefahr per Verfassungsänderung als Grund für einen Schwangerschaftsabbruch auszuschließen.
Gerichtshof misst Fall große Bedeutung zu
Eine sieben RichterInnen zählende Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hatte den vorliegenden Fall im Juli an die Große Kammer abgegeben, in der 17 RichterInnen vertreten sind. Der EGMR ist eine Einrichtung des Europarates, der 47 Mitgliedstaaten zählt. Dass der Fall der Großen Kammer übertragen wurde, sehen BeobachterInnen als Indiz dafür, welche Bedeutung der Gerichtshof der Entscheidung beimisst.
2007 hatten die Straßburger RichterInnen einer Polin Recht gegeben, der trotz Gefahr für ihre Gesundheit ein Schwangerschaftsabbruch untersagt worden war. Das Gericht sah in dem Abtreibungsverbot eine "Verletzung ihres Privatlebens", allerdings keine Misshandlung.
Großes Medieninteresse
Die Anhörung am Mittwoch stieß auf ein lebhaftes Interesse der Medien. Vor dem Eingang des Straßburger Gerichtshofes hatte sich eine kleine Gruppe von AbtreibungsgegnerInnen versammelt. Eine Entscheidung über die Beschwerde wird erst in einigen Monaten erwartet. (APA)
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http://www.youtube.com/watch?v=u2Ryo7wNcSg
http://meinbaby.info/baby_entw... ung_1.aspx
http://www.jugendfuerdasleben.de/entwicklu... en-kindes/
http://www.abortionno.org/
Emanzipation ist, wenn Frauen für die gleiche Arbeit das gleiche Geld erhalten wie Männer. Und Emanzipation ist, wenn etwa gleichviele Frauen wie Männerin Führungspositionen eingesetzt werden. Abtreibung ist Kindstötung und hat mit Emanzipation rein gar nichts zu tun; aber auch wirklich absolut gar nichts - Das war schon den Vorreiterinnen der Emanzipation klar, die sich vehement gegen Abtreibungen ausgesprochen haben.
frauen haben das recht haben, über sich selber und ihren körper und über zahl und zeitpunkt ihrer schwangerschaften selber zu entscheiden.
sie haben das auch immer getan, wie die geschichte zeigt.
dass sie diese entscheidung nunmehr ohne die gefahr treffen können, dafür im kriminal zu landen, ist eine zivilisatorische errungenschaft.
...schwerer bestraft?! Mord an ungeborenem Leben wird eben mit bestraft! Ist schön, wenn man sich immer nur die Rosinen rauspicken möchte! Nicht falsch verstehen - ich bin gegen ein Abtreibungsverbot, jetzt aber mit der Masche zu kommen, es wäre ein Menschenrecht ungeborenes Leben umzubringen ist pervers! Alt genug für Geschlechtsverkehr sein und dann Abtreibung als Verhütungsmethode wählen - tolle Welt!
Nur leider ist eine Frau und potentielle Mutter für manche Ewiggestrige noch immer ein "Wegwerfmensch",
eine Hülle nur, die vor ihrer Entsorgung noch dahingehend malträtiert werden muss, damit sie vielleicht doch noch einen SOHN gebiert.
Wenn sie's aus irgendwelchen Gründen nicht vermag, dann ist jawohl nicht schade um sie, net wahr... :-(((
vertreiben doch glatt mit ihrer Aufmüpfigkeit den Ernährer und Alleinerhalter der gesamten Familie (weil andere Frauen doch viel ungebundener und verfügbarer sind und auch viel jünger und hübscher als abgekämpfte Hausfrauen) und dann landen dann sie mit den Kindern in der Armutsfalle, selber schuld, gell?
Was bringt eine solche Regierung dann eigentlich dazu das Verbot zu lockern?
Wie viele Frauen müssen sich selber richten, damit sich da was tut?
Konservativ hin oder her - aber man sollte tatsächlich auch mal das Recht der Frau und nicht ständig das des Ungeborenen mit einberechnen.
ist halt nach wie vor ein sehr katholisches Land und leider hat dort die Kirche - trotz der Kindesmißbrauchsskandale in kirchlichen Einrichtungen - immer noch zuviel Einfluß auf die Politik. So ist auch die Möglichkeit einer Ehescheidung in Irland noch nicht sehr alt, aber vielleicht höhlen stete Tropfen ja irgendwann einmal den Stein.
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