Am Freitag bringen die deutschen Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) in den Bundesrat ein. Dieser sieht vor, dass FGM als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen wird.

Bisher fällt diese schwere Menschenrechtsverletzung an Mädchen und Frauen in Deutschland unter den Straftatbestand der einfachen bzw. gefährlichen Körperverletzung bzw. unter die Misshandlung Schutzbefohlener, erläutert die Frauenrechtsorganisation Terres des Femmes. Nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn die betroffene Frau nachweislich aufgrund der erlittenen Verstümmelung ihre Fortpflanzungsfähigkeit verliert, könnte Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung geahndet werden.

Strafverfolgung im Ausland

Deshalb begrüßt die in Tübingen ansässige Frauenorganisation den Schritt von Baden-Württemberg und Hessen. "Er trägt nicht nur zur Rechtsklarheit bei", so die Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle, "sondern macht auch deutlich, dass Deutschland diese schwere Gewalt an Mädchen und Frauen auch dann nicht toleriert, wenn sie im Ausland stattfindet. "Zusammen mit konkreten Präventionsmaßnahmen zum Schutz bedrohter Mädchen kann das Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten, dass in Zukunft jedes Mädchen in Deutschland unversehrt aufwächst."

Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf soll Genitalverstümmelung in den Katalog der Auslandsstraftaten aufgenommen werden. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Genitalverstümmelungen, die außerhalb von Deutschland durchgeführt werden, von deutschen Behörden strafrechtlich verfolgt werden können, wenn es sich um ein in Deutschland lebendes Mädchen handelt. Es gibt Hinweise, dass Mädchen insbesondere während Ferienaufenthalten im Heimatland der Eltern verstümmelt werden.

Erschütternde Folgen

Die betroffenen Mädchen und Frauen aus mehrheitlich afrikanischen Herkunftsländern leiden lebenslang unter den Folgen der Praxis, bei der neben der Klitoris meist auch Teile der Schamlippen abgeschnitten werden. In 15 Prozent der Fälle wird die Vagina bis auf eine winzige Öffnung zugenäht. Die Folgen für die Überlebenden sind immens: Schmerzen und Komplikationen beim Wasserlassen, bei Menstruation, Geschlechtsverkehr und Entbindungen. (red)