Oberster Gerichtshof Kanadas lehnt Berufungsantrag der Sportlerinnen ab
Die kämpferischen Skispringerinnen sind nun endgültig mit dem Versuch gescheitert, ihre Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Vancouver zu erreichen. Am Dienstag lehnte der Oberste Gerichtshof
Kanadas den Berufungsantrag der Sportlerinnen ab, berichtet die Sportagentur SID.
Scheitern nach mehr als zwei Jahren
Die Skisprung-Frauen hatten seit Mai 2008 vor mehreren kanadischen
Gerichten geklagt, dass die Organisatoren gegen die "Charta der Rechte
und Freiheiten" verstoßen, wenn sie nur männliche Skispringer teilnehmen
lassen. Dies war jeweils mit der Begründung abgewiesen worden, dass die
Charta nicht vorschreiben kann, welche Sportarten bei Olympischen
Spielen ausgetragen werden. Zudem sei sie nicht auf das Internationale
Olympische Komitee (IOC) anwendbar, das die olympischen Wettbewerbe
festlegt.
Keine zwei Frauen-Weltmeisterschaften
Das IOC hatte 2006 eine Aufnahme von Skispringen für Frauen ins
Programm für die Winterspiele 2010 abgelehnt und dies mit der
Nichterfüllung von Voraussetzungen begründet. Ein wichtiges Kriterium
ist unter anderem, dass mindestens zwei Weltmeisterschaften
stattgefunden haben müssen, um olympischer Wettbewerb zu werden.
Skispringen für Frauen hatte in diesem Jahr in Liberec (Tschechien)
seine WM-Premiere gefeiert.
"Keine geschlechtsspezifische, sondern technische Gründe"
Im August 2009 erklärte der Präsident des IOC, Jacques Rogge, dass er gegen eine Teilnahme von Skispringerinnen sei. Die Entscheidung des IOC basiere strikt auf technischen Grundlagen und keinesfalls auf geschlechtsspezifischen Gründen, schrieb Rogge damals.
Hintergrund
Skispringen ist seit 1924 olympisch und noch eine der wenigen Sportarten, bei denen es keine Wettbewerbe für Männer und Frauen gibt. 2012 wird erstmals Frauen-Boxen bei einer Olympiade vertreten sein. Von diesem Wandel konnten die Skisportlerinnen offenbar nicht profitieren. (red/APA/Reuters)