Salzburg - Die Suche nach einer "Schneidermeisterin" per Zeitungsannonce hat einem Salzburger Unternehmer eine Verwarnung der österreichischen Gleichbehandlungsanwaltschaft samt Strafdrohung eingebracht. Das Inserat hätte sowohl an weibliche als auch an männliche Stelleninteressierte gerichtet werden müssen, lautete die Kritik. Was der Geschäftsführer des Trachtenmodengeschäftes nicht verstehen kann: "Ich kann doch nicht von einem Herrn im Schritt der Damen Maß nehmen lassen", ärgerte er sich.

Unternehmer verweist auf Ausnahmeregelung

Das Salzburger Unternehmen hat in seiner Maßabteilung sowohl Damen- als auch Herrenschneider beschäftigt. Weil eine Schneiderin in Karenz geht, sucht Nikolaus Lanz eine Nachfolgerin. "Es handelt sich nicht um eine Diskriminierung. Ich kann doch nicht für einen reinen Damenposten einen Herren suchen", empörte er sich. Für die Maßschneiderei müsste die Ausnahmeregelung des Gleichbehandlungsgesetzes zum Schutz der Intimsphäre seiner KundInnen gelten.

Die Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser ortete hingegen eine Missachtung des "Gebots der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung", sie sah vorerst aber von einer Verwaltungsstrafe ab. Bei weiteren Verstößen blühe dem Salzburger aber eine Verwaltungsstrafe "bis 360 Euro", wurde in dem Brief vom 9. Dezember angedroht. "Ich finde es lächerlich, damit Juristen zu beschäftigen. Ich werde weiterhin eine Schneiderin suchen und inserieren. Die Strafe zahle ich", betonte der Firmenchef.

Büro für Gleichbehandlung zu Verschwiegenheit verpflichtet

"Lanz Trachtenmoden" sei ein selbsterzeugender Betrieb mit 100 MitarbeiterInnen, "wir sind die einzigen, die nicht in Fernost, Albanien oder in der Türkei produzieren", wetterte der geschäftsführende Gesellschafter. Eine Maßschneiderin zu finden, sei schwierig, er werde es jetzt in Oberösterreich versuchen.

Zum "Fall Lanz" wollte sich das "Regionalbüro der Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt" in Innsbruck nicht äußern. "Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet", sagte Katharina Raffl. Der Unternehmer könne aber seine Argumente der Gleichbehandlungsanwältin vorbringen. (APA)