Wichita: Arzt-Mörder vor Gericht

15. Jänner 2010, 12:59

Angeklagter hat Tat gestanden - Er sei aber nicht "nicht schuldig", weil der Mord an dem Abtreibungsarzt gerechtfertigt gewesen sei

Wichita - Sechs Monate nach den tödlichen Schüssen auf US-Abtreibungsarzt George Tiller begann am Mittwoch der Mordprozess gegen den geständigen Täter. Der 51-jährige Angeklagte hat sich jedoch für nicht schuldig erklärt, da seine Tat eine gerechtfertigte Maßnahme zum Schutz ungeborener Kinder sei. Der zuständige Bezirksrichter Warren Wilbert in Wichita im US-Bundesstaat Kansas hat entschieden, dass die Verteidigung den Fall als vorsätzliche Tötung darstellen darf. Ursprünglich war der Prozessbeginn für Montag geplant, aufgrund einer Prüfung der Geschworenen-Liste wurde er dann allerdings auf Mittwoch verschoben.

Der Tatvorwurf wird vom Gesetz in Kansas definiert als "unbilliger, aber ernsthafter Glaube, dass die Umstände tödliche Gewalt rechtfertigten". Der Angeklagte hat erklärt, er habe die Tat begangen, "weil das Leben ungeborener Kinder in akuter Gefahr war".

Tiller nahm Spätabbrüche vor

Der prominente Abtreibungsarzt Tiller wurde am 31. Mai auf dem Weg zur Kirche in Wichita erschossen. Die Klinik des 67-Jährigen war eine von nur drei in den USA, in denen Schwangerschaftsabbrüche nach der 21. Woche durchgeführt werden.

Tiller war bereits mehrfach Ziel von Anschlägen und Protestaktionen gewesen. 1993 schoss ihm ein Angreifer in beide Arme, 1985 explodierte ein Sprengsatz in seinem Krankenhaus. Die Klinik Women's Health Care Services war wegen zahlreicher Drohungen, Übergriffe und Anschlägen unter anderem mit kugelsicheren Scheiben gesichert. Die Abtreibungsdebatte in den USA wird immer wieder von gewaltsamen Zwischenfällen überschattet.

Mord oder vorsätzliche Tötung?

"Dies wird kein Prozess über das Thema Abtreibung", sagte Richter Wilbert am Freitag. Er hat erklärt, er werde alle Beweise und Argumente der Verteidigung prüfen und dann entscheiden, ob er es den Geschworenen freistellt, eine Verurteilung des 51-Jährigen wegen eines weniger schwerwiegenden Tatvorwurfs als Mord in Erwägung zu ziehen. Zugleich machte er deutlich, dass es für die VerteidigerInnen schwer werden dürfte zu zeigen, dass der Angeklagte ernsthaft geglaubt habe, zur Verteidigung des Lebens Dritter tödliche Gewalt einsetzen zu müssen. Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Beschuldigten lebenslange Haft, auf vorsätzliche Tötung stehen etwa fünf Jahre Gefängnis. (APA)

E. Laserstrahl
131
16.1.2010, 20:01
www.aerztepfusch.at

Hier ist ein Mensch sicher zu weit gegangen, aber Ärzte haben auch kein recht ungeborenes zu Töten. Diese kleinen Geschöpfe können sich auch nicht wehren! "Der Medizin Skandal" Wenn Krankenhäuser krank machen und Ärzte Grenzen überschreiten...

Lichtfreak
02
21.1.2010, 16:20
aber Ärzte haben auch kein recht ungeborenes zu Töten

Dass bestimmen weder SIE noch ihre klerikalen Freunde, die ihren Glauben über Gesetze allen aufzwingen wollen!

Nein Danke!

anders and
 
05
16.1.2010, 21:17

die Gesellschaft gibt den Ärzten dieses Recht

Pygar
 
012
15.1.2010, 21:40

Kaltblütiger, heimtückischer Mord war das und nichts anderes, denn der Verbrecher hat seine schändliche Tat offenbar genau geplant gehabt.

Aussteiger1
00
15.1.2010, 14:18
Die vorsätzliche Tötung.......

....... ist bei uns der Mord!

In den Staaten vermutlich auch!

Vermute einmal, dass etwas anderes gemeint ist?

Martin Schwarzbauer
 
02
15.1.2010, 16:30

Nach dem, was ich herausfinden konnte, handelt es sich um "Voluntary Manslaughter", worunter einerseits Totschlag fällt (absichtliche Tötung im Affekt), andererseits auch Notwehrüberschreitung (absichtliche Tötung in Fällen, wo gelindere Mittel zur Verfügung standen und ausreichend gewesen wären).

Da kein Affekt vorliegt, hat es den Anschein als wäre hier eine Verteidigung Richtung "Nothilfeüberschreitung" zugelassen worden. Das wird wohl nicht ohne politische Folgen bleiben: http://dallasmorningviewsblog.dallasnews.com/archives/... se-of.html

opelkadett
08
15.1.2010, 14:05
wenn er weiter glaubt

dann wird er auch weiter töten wollen.

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