Wiener Urteil

Mann stach zigmal auf Ehefrau ein - Gemütslage "allgemein begreiflich"

15. Jänner 2010, 14:41

Gericht begründete Urteil wegen versuchtem Totschlag mit kultureller Herkunft des Täters - SP-Wurm spricht von "Skandal-Urteil"

Der Volltext dieses auf Agenturmeldungen (z. B. APA und REUTERS) basierenden Artikels steht aus rechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.
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Dazu folgendes:
18.01.2010 20:50

Ein Aspekt wurde hier noch gar nicht aufgeworfen.

Die Begründung mit dem Migrationshintergrund stammt aus der Anklageschrift. Das Urteil wurde erst mündlich verkündet. Es liegt noch keine schriftliche Ausfertigung vor.

Bei der juristischen Detailfreude die der/die APA-RedakteurIn hier an den Tag legt würde es mich nicht wundern, wenn die (meist eher kurz gehaltene) mündliche Begründung des Richters diesen Aspekt des Migrationshintergrundes gar nicht enthalten hat, sondern dieses journalistische Talent nur "allgemein begreifliche Gemütsbewegung" gehört hat, schon an der Überschrift "Skandal-Urteil" gefeilt hat und dann den Text der Anklageschrift herangezogen hat.

Ist jetzt natürlich Spekulation, aber mE gar nicht unglaubwürdig.

Ingrid Goeschl1 
27.01.2010 19:05

Und weil es nur in der Anklageschrift steht wird es richtiger?

jo eh
18.01.2010 21:31

ps:
der mann dürfte schon länger von den scheidungsabsichten seiner frau gewusst (no na, sie wird ihm die scheidungspapiere nicht aus heiterem himmel hingelegt haben) und dementsprechende "vorhaben" angekündigt haben.
dann würde sich dieser "affekt" wesentlich anders darstellen. er würde sogar abflachen.

warum wurde das nicht berücksichtigt und als mordversuch gewertet?

das urteil ist und bleibt hinsichtlich begründung und wertung der tat ein skandal.

"Da die Ehefrau zu keiner Aussage bereit war, "wissen wir überhaupt nicht, was in der Wohnung vorgefallen ist", sagte der Richter."

DAS ist der blanke hohn. er hätte nur die ärzte befragen müssen. die verletzungen haben wohl bände gesprochen.

Olga Wein-Traub
20.01.2010 18:45
"dürfte", "könnte" und ähnliche Konjunktive

haben im Strafverfahren nichts verloren.

jo eh
24.01.2010 15:35
das hier ist eine diskussion,

kein strafverfahren, "güle güle hojac bey"

Timagoras 
22.01.2010 11:47
""dürfte", "könnte" und ähnliche Konjunktive haben im Strafverfahren nichts verloren"


als ob es nicht ein leichtes gewesen wäre, zu eruieren, dass der mann schon vor der vorlegung der scheidungspapiere von der geplanten scheidung gewusst hat!

poldus bellus
18.01.2010 22:19
quatsch

das sind millieubedingte Aeuszerungen. Da waeren wir dann wirklich bei sozial privilegierten Taetern

Dazu folgendes:
18.01.2010 21:50

Und was hätten die Ärzte jetzt genau über die Gemütslage des Täters sagen können.

Die Verletzungen wurden ja nicht geleugnet.

jo eh
18.01.2010 22:04

können sie nicht lesen? das zitat bezog sich auf die aussage des richters-die verletzungen zeigen, was passiert ist. von wegen "man wisse nichts".

spielt außerdem nur das geschehen während der tat selbst eine rolle, etwaige geäußerte tötungsabsichten im vorfeld etwa nicht?
glauben sie im ernst, dass der täter erst kurz vor der tat von den scheidungsplänen seiner frau erfahren hat?

inzwischen muss ich fast annehmen, dass es nicht mehr um "gemütsbewegungen" und ihre folgen handelt, sondern um kalkül und selbstjustiz gegen eine "ungehorsame" frau.


dieses urteil ist ein klassisches beispiel täterfreundlicher justiz.

im zweifel gegen die opfer.

Olga Wein-Traub
21.01.2010 15:23
Warum stellen Sie sich so unwissend ?

Wenn Sie nicht kapieren, dass der Richter nicht die Verletzungen gemeint hat, die selbstverständlich für sich sprechen, sondern die übrige Situation, das Drumherum, die gesprochenen (oder geschrieenen) Worte, dann tun Sie mir leid. Andernfalls ist ihre Argumentation aber nur Polemik.

jo eh
24.01.2010 15:23
sie klingen

sehr nach einem weiteren alter ego von "güle güle hojac bey"

nicht nur deshalb uninteressant mit ihnen zu diskutieren

Timagoras 
22.01.2010 11:49
" sondern die übrige Situation, das Drumherum, die gesprochenen (oder geschrieenen) Worte"


KEIN "Drumherum" und KEINE "gesprochenen (oder geschrieenen) Worte" rechtfertigen einen derartigen blutrausch oder machen diesen gar "begreiflich"!!!



poldus bellus
18.01.2010 22:21
taeterfreundliches StGB

ja, das erste vernuenftige Post ihrerseits

jo eh
18.01.2010 22:22
ihre erste vernünftige antwort

ego n
18.01.2010 17:23
ganz einfach ...

... der richter eine frechheit!
... der staatsanwalt eine frechheit!
... das urteil eine frechheit!

jo eh
18.01.2010 10:16
und trotzdem

eine " heftige gemütsbewegung", die dermaßen stark ist, dass sie so überhaupt nicht zu kontrollieren ist und vor allem zu solch brutalem verhalten gegen einen anderen menschen führt, kann nicht "allgemein begreiflich" sein.
gemütsbewegung und handeln/tat stehen unmittelbar in verbindung. erstes löst zweites aus.
die intensität der in diesem fall erwähnten gemütsbewegung überschreitet augenscheinlich jene des vielzitierten "maßgerechten" menschen und ist daher -wie schon gesagt- NICHT "allgemein begreiflich"

Dazu folgendes:
18.01.2010 15:37
Bitte hören sie auf!

Es haben jetzt schon einige Juristen versucht, Ihnen und anderen den Unterschied zu erklären.

Natürlich ist diese abscheuliche Tat für niemanden allgemein begreiflich. Genau das ist ja der Grund, warum eine langjährige Freiheitsstrafe dafür vorgesehen ist.

Zur Abgrenzung von Mord zu Totschlag müssen sie sich nur fragen, ob es allgemein begreiflich ist, dass jemand auf die Ankündigung einer Scheidung emotional heftig reagiert. Mit anderen Worten: Wäre es allgemein begreiflich, dass dieser Mensch etwa zu weinen anfangen würde. Wenn sie dass bejahen so bejahen sie auch die Vorrausetzungen für Totschlag. Vereinfacht gesprochen - was in diesem Fall offensichtlich notwendig ist.

Schlitzohr
22.01.2010 09:24
Menschen um ein Haar hinmachen is fia mii ka Totschlag

GreyPaladin  
22.01.2010 11:20

ähm.. was ist dann totschlag?

jo eh
18.01.2010 19:27
wann hören SIE auf?

es geht mir um die formulierung "allgemein begreifliche, heftige gemütsbewegung".
was verstehen sie daran nicht?

das ist der blanke hohn für ein opfer, das sich nichts außer scheiden lassen und von einem ehemartyrium wohl befreien wollte.

poldus bellus
18.01.2010 22:22
das ist der

GESETZESTEXT u. mit ein bisserl nachdenken koennten sogar SIE schnallen, dasz diese Formulierung noetig ist

Dazu folgendes:
18.01.2010 22:03

Letzter Versuch Ihnen sachlich die Rechtslage zu erklären:

Die Formulierung an der sie sich stoßen stammt aus dem Gesetz.

Wenn sie an anderer Stelle schreiben - ich darf sie zitieren - "scheidungspapiere vorlegen mag "allgemein begreifliche, heftige gemütsbewegungen" (zb schreien, weinen etc) auslösen", so haben sie in Wahrheit schon die Voraussetzungen für Totschlag in diesem Fall bejaht und es ist keinesfalls so, dass "mit diesem urteil suggeriert, wird, dass mehrfaches einstechen auf einen menschen und ihn mit einem stahlrohr traktieren darunter zu subsumieren ist."

Weil nähmlich mit Gemütsbewegung der innere Zustand und nicht die Handlung gemeint ist.

Das ist übrigens nicht meine Meinung, sondern eine juristische Tatsache.

jo eh
18.01.2010 22:25

"juristische tatsachen" sind nicht aus stein gemeißelt.
gut so, denn deswegen sind sie reformierbar . verfahren wie urteil sind opferverhöhnung.

anscheinend kann unsere rechtsordnung mit patriachaler selbstjustiz nicht adäquat umgehen.

ich gehe inzwischen schon längst von der "gemütsbewegung" weg, kalkül kommt eher in frage. dafür spricht auch das wechseln der tatwaffe

GreyPaladin  
22.01.2010 11:21

Also willst du Totschlag als delikt abschaffen?
Dann gibts nur noch Mord.

jo eh
24.01.2010 15:37
nein

aber er sollte dort angewendet werden, wo er zutrifft.

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