Wiener Urteil

Mann stach zigmal auf Ehefrau ein - Gemütslage "allgemein begreiflich"

15. Jänner 2010 14:41

Gericht begründete Urteil wegen versuchtem Totschlag mit kultureller Herkunft des Täters - SP-Wurm spricht von "Skandal-Urteil"

Wien - Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm am 12. Oktober 2009 die Scheidungspapiere präsentierte, griff ein 46-jähriger Familienvater türkischer Herkunft zu einem Messer und stach ihr damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf. Die Justiz billigte dem Täter nun zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben. Anders sehen dies allerdings mehrere Parteien. Die SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm sprach von einem Skandal-Urteil. Die Grünen betonten, dass eine migrantische Herkunft kein Milderungsgrund bei Gewalt an Frauen sein dürfe.

Keine Anklage wegen versuchten Mordes

Obwohl man infolge der Stichführung und der objektivierten Verletzungen durchaus auf die Idee hätte kommen können, dem Mann wäre es - jedenfalls mit bedingtem Vorsatz - darum gegangen, seine Ehefrau zu töten, wurde er nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft begründete dies einerseits mit dem Umstand, dass sich die Frau im Strafverfahren der Aussage entschlagen hatte, und verwies andererseits auf die Herkunft des Mannes.

Kulturrelativistische Urteilsbegründung

Dieser stammt aus der Türkei, lebt allerdings seit 1980 in Österreich und besitzt auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Dennoch sei "im Zweifel davon auszugehen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt aufgrund der heftigen Diskussion um den Scheidungsvorsatz seiner Gattin in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung war. Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen kann. Obwohl Affekte von Ausländern in Sittenvorstellungen wurzeln können, die österreichischen Staatsbürgern mit längerem Aufenthalt fremd sind, können sie noch allgemein begreiflich sein", führte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift aus.

Der Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm) schloss sich dieser Ansicht an. Es liege "ein affektbedingter Tötungsvorsatz", aber kein versuchter Mord vor, hieß es in der Urteilsbegründung. Da die Ehefrau zu keiner Aussage bereit war, "wissen wir überhaupt nicht, was in der Wohnung vorgefallen ist", sagte der Richter. Man müsse daher den Angaben des Angeklagten folgen, für den im Hinblick auf seine Herkunft eine Scheidung eine gleichermaßen begreifliche wie heftige Gemütsbewegung auslösen könne. Das erkennende Gericht betonte, diese Entscheidung sei durch höchstrichterliche Judikatur gedeckt.

46-Jähriger wegen versuchten Todschlags verurteilt

Der 46-Jährige wurde folglich wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwalt, der für eine Strafe "im oberen Viertel" - der Strafrahmen von Totschlag beträgt maximal zehn Jahre - plädiert hatte, meldete daraufhin Strafberufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für versuchten Mord sieht die Rechtsordnung zehn bis 20 Jahre oder lebenslang vor. 

SPÖ: Bandion-Ortner soll reagieren

Empört reagierte am Freitag die SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm auf das Urteil. "Es ist unerträglich, wie die österreichische Justiz immer wieder schrecklichste Gewalttaten von Männern an Frauen, die sich von ihnen trennen wollen, verharmlost und die Opfer mit ihren Urteilen verhöhnen", so Wurm in einer Aussendung.   Von Seiten des Wiener Landesgericht würde "geradezu Verständnis von seiten der Justiz suggeriert, dass auf einen Trennungswillen der Frau eine Gewalttat des Mannes folgt. Ich erwarte mir dazu eine Stellungnahme von Justizministerin Bandion-Ortner, dies ist nicht länger akzeptierbar, dass hier von öffentlicher Seite Gewalttaten verharmlost werden", so Wurm.

In Bezug auf die kulturrelativistische Argumentationsweise des Urteils meinte Wurm: "Hier manifestieren sich Stereotype, Vorurteile und Rollenmuster in Urteilsbegründungen, die eines modernen, fortschrittlichen Justizsystems unwürdig und inakzeptabel sind. Das häuft sich in letzter Zeit und das werden wir mit Sicherheit nicht länger hinnehmen", so die SPÖ-Frauensprecherin abschließend. 

Grüne: Migranten-Herkunft kein Milderungsgrund bei Gewalt gegen Frauen

Die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun und die Frauensprecherin der Grünen, Judith Schwentner, kritisierten das Urteil ebenfalls: "Dutzende Messerstiche in den Kopf und die anschließende Attacke mit einem Stahlrohr gegenüber der scheidungswilligen Frau wegen der ethnischen Herkunft des gewalttätigen Mannes als kulturbedingte Affekthandlung zu beurteilen, ist unzulässig. Ein Gericht hat unabhängig von der Herkunft zu urteilen", heißt es in einer Aussendung.

Migrantische Herkunft als Milderungs- oder gar Entschuldigungsgrund bei Gewalt gegen Frauen seitens eines Gerichts anzuführen, widerspriche dem Grundsatz, Menschen gleichen rechtlichen Schutz zu gewähren. "In Österreich lebende Menschen haben unabhängig von ihrer Herkunft das Recht nach österreichischem Recht geschützt und bestraft zu werden", so Schwentner und Korun. (APA/red)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 1001
Dazu folgendes:
18.01.2010 20:50

Ein Aspekt wurde hier noch gar nicht aufgeworfen.

Die Begründung mit dem Migrationshintergrund stammt aus der Anklageschrift. Das Urteil wurde erst mündlich verkündet. Es liegt noch keine schriftliche Ausfertigung vor.

Bei der juristischen Detailfreude die der/die APA-RedakteurIn hier an den Tag legt würde es mich nicht wundern, wenn die (meist eher kurz gehaltene) mündliche Begründung des Richters diesen Aspekt des Migrationshintergrundes gar nicht enthalten hat, sondern dieses journalistische Talent nur "allgemein begreifliche Gemütsbewegung" gehört hat, schon an der Überschrift "Skandal-Urteil" gefeilt hat und dann den Text der Anklageschrift herangezogen hat.

Ist jetzt natürlich Spekulation, aber mE gar nicht unglaubwürdig.

Ingrid Goeschl1
27.01.2010 19:05

Und weil es nur in der Anklageschrift steht wird es richtiger?

jo eh
18.01.2010 21:31

ps:
der mann dürfte schon länger von den scheidungsabsichten seiner frau gewusst (no na, sie wird ihm die scheidungspapiere nicht aus heiterem himmel hingelegt haben) und dementsprechende "vorhaben" angekündigt haben.
dann würde sich dieser "affekt" wesentlich anders darstellen. er würde sogar abflachen.

warum wurde das nicht berücksichtigt und als mordversuch gewertet?

das urteil ist und bleibt hinsichtlich begründung und wertung der tat ein skandal.

"Da die Ehefrau zu keiner Aussage bereit war, "wissen wir überhaupt nicht, was in der Wohnung vorgefallen ist", sagte der Richter."

DAS ist der blanke hohn. er hätte nur die ärzte befragen müssen. die verletzungen haben wohl bände gesprochen.

Olga Wein-Traub
20.01.2010 18:45
"dürfte", "könnte" und ähnliche Konjunktive

haben im Strafverfahren nichts verloren.

jo eh
24.01.2010 15:35
das hier ist eine diskussion,

kein strafverfahren, "güle güle hojac bey"

Timagoras
 
22.01.2010 11:47
""dürfte", "könnte" und ähnliche Konjunktive haben im Strafverfahren nichts verloren"


als ob es nicht ein leichtes gewesen wäre, zu eruieren, dass der mann schon vor der vorlegung der scheidungspapiere von der geplanten scheidung gewusst hat!

poldus bellus
18.01.2010 22:19
quatsch

das sind millieubedingte Aeuszerungen. Da waeren wir dann wirklich bei sozial privilegierten Taetern

Dazu folgendes:
18.01.2010 21:50

Und was hätten die Ärzte jetzt genau über die Gemütslage des Täters sagen können.

Die Verletzungen wurden ja nicht geleugnet.

jo eh
18.01.2010 22:04

können sie nicht lesen? das zitat bezog sich auf die aussage des richters-die verletzungen zeigen, was passiert ist. von wegen "man wisse nichts".

spielt außerdem nur das geschehen während der tat selbst eine rolle, etwaige geäußerte tötungsabsichten im vorfeld etwa nicht?
glauben sie im ernst, dass der täter erst kurz vor der tat von den scheidungsplänen seiner frau erfahren hat?

inzwischen muss ich fast annehmen, dass es nicht mehr um "gemütsbewegungen" und ihre folgen handelt, sondern um kalkül und selbstjustiz gegen eine "ungehorsame" frau.


dieses urteil ist ein klassisches beispiel täterfreundlicher justiz.

im zweifel gegen die opfer.

Olga Wein-Traub
21.01.2010 15:23
Warum stellen Sie sich so unwissend ?

Wenn Sie nicht kapieren, dass der Richter nicht die Verletzungen gemeint hat, die selbstverständlich für sich sprechen, sondern die übrige Situation, das Drumherum, die gesprochenen (oder geschrieenen) Worte, dann tun Sie mir leid. Andernfalls ist ihre Argumentation aber nur Polemik.

Timagoras
 
22.01.2010 11:49
" sondern die übrige Situation, das Drumherum, die gesprochenen (oder geschrieenen) Worte"


KEIN "Drumherum" und KEINE "gesprochenen (oder geschrieenen) Worte" rechtfertigen einen derartigen blutrausch oder machen diesen gar "begreiflich"!!!



poldus bellus
18.01.2010 22:21
taeterfreundliches StGB

ja, das erste vernuenftige Post ihrerseits

jo eh
18.01.2010 22:22
ihre erste vernünftige antwort

ego n
18.01.2010 17:23
ganz einfach ...

... der richter eine frechheit!
... der staatsanwalt eine frechheit!
... das urteil eine frechheit!

jo eh
18.01.2010 10:16
und trotzdem

eine " heftige gemütsbewegung", die dermaßen stark ist, dass sie so überhaupt nicht zu kontrollieren ist und vor allem zu solch brutalem verhalten gegen einen anderen menschen führt, kann nicht "allgemein begreiflich" sein.
gemütsbewegung und handeln/tat stehen unmittelbar in verbindung. erstes löst zweites aus.
die intensität der in diesem fall erwähnten gemütsbewegung überschreitet augenscheinlich jene des vielzitierten "maßgerechten" menschen und ist daher -wie schon gesagt- NICHT "allgemein begreiflich"

Dazu folgendes:
18.01.2010 15:37
Bitte hören sie auf!

Es haben jetzt schon einige Juristen versucht, Ihnen und anderen den Unterschied zu erklären.

Natürlich ist diese abscheuliche Tat für niemanden allgemein begreiflich. Genau das ist ja der Grund, warum eine langjährige Freiheitsstrafe dafür vorgesehen ist.

Zur Abgrenzung von Mord zu Totschlag müssen sie sich nur fragen, ob es allgemein begreiflich ist, dass jemand auf die Ankündigung einer Scheidung emotional heftig reagiert. Mit anderen Worten: Wäre es allgemein begreiflich, dass dieser Mensch etwa zu weinen anfangen würde. Wenn sie dass bejahen so bejahen sie auch die Vorrausetzungen für Totschlag. Vereinfacht gesprochen - was in diesem Fall offensichtlich notwendig ist.

Schlitzohr
22.01.2010 09:24
Menschen um ein Haar hinmachen is fia mii ka Totschlag

GreyPaladin
22.01.2010 11:20

ähm.. was ist dann totschlag?

jo eh
18.01.2010 19:27
wann hören SIE auf?

es geht mir um die formulierung "allgemein begreifliche, heftige gemütsbewegung".
was verstehen sie daran nicht?

das ist der blanke hohn für ein opfer, das sich nichts außer scheiden lassen und von einem ehemartyrium wohl befreien wollte.

poldus bellus
18.01.2010 22:22
das ist der

GESETZESTEXT u. mit ein bisserl nachdenken koennten sogar SIE schnallen, dasz diese Formulierung noetig ist

Dazu folgendes:
18.01.2010 22:03

Letzter Versuch Ihnen sachlich die Rechtslage zu erklären:

Die Formulierung an der sie sich stoßen stammt aus dem Gesetz.

Wenn sie an anderer Stelle schreiben - ich darf sie zitieren - "scheidungspapiere vorlegen mag "allgemein begreifliche, heftige gemütsbewegungen" (zb schreien, weinen etc) auslösen", so haben sie in Wahrheit schon die Voraussetzungen für Totschlag in diesem Fall bejaht und es ist keinesfalls so, dass "mit diesem urteil suggeriert, wird, dass mehrfaches einstechen auf einen menschen und ihn mit einem stahlrohr traktieren darunter zu subsumieren ist."

Weil nähmlich mit Gemütsbewegung der innere Zustand und nicht die Handlung gemeint ist.

Das ist übrigens nicht meine Meinung, sondern eine juristische Tatsache.

jo eh
18.01.2010 22:25

"juristische tatsachen" sind nicht aus stein gemeißelt.
gut so, denn deswegen sind sie reformierbar . verfahren wie urteil sind opferverhöhnung.

anscheinend kann unsere rechtsordnung mit patriachaler selbstjustiz nicht adäquat umgehen.

ich gehe inzwischen schon längst von der "gemütsbewegung" weg, kalkül kommt eher in frage. dafür spricht auch das wechseln der tatwaffe

GreyPaladin
22.01.2010 11:21

Also willst du Totschlag als delikt abschaffen?
Dann gibts nur noch Mord.

jo eh
24.01.2010 15:37
nein

aber er sollte dort angewendet werden, wo er zutrifft.

Schlitzohr
22.01.2010 09:27
...hinterwäldlerisch-patriachaler Deppenjustiz - meinten Sie wohl?!?

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 1001

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.