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Der Ärztin droht ein Verfahren wegen Todschlags - Beschneidung seit zwei Jahren verboten, jedoch weiter Praxis
Der Außenminister Kouchner regt gemeinsamen Brief aller Mitgliedstaaten an iranische Führung an, um die von Steinigung Bedrohte zu retten
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46 Schülerinnen und neun Lehrerinnen im Spital - Elfter Angriff auf Mädchen-Schule in diesem Jahr
Human Rights Watch: "Sogenanntes Geständnis" offenbar erzwungen
Die Zahl der verschwundenen Frauen hat sich seit 2007 in Ciudad Juarez vervierfacht - amnesty international schlägt Alarm
Sakine Mohammadi Ashtiani wurde als Ehebrecherin verurteilt - Internationale Proteste wurden wegen der geplanten Steinigung laut
Anwalt: Sakineh Mohammadi Ashtiani wurde zusammengeschlagen und gefoltert - Patzelt: "Widerwärtige Inszenierung" Teherans - mit Video
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Gabriele Heinisch-Hosek und Maria Fekter stocken das Budget für Gewaltschutzzentren um 200.000 Euro auf
Viele Menschen sind mit Gewalt konfrontiert - Zu 90 Prozent sind es jedoch Frauen
Menschenrechtsorganisation fordert gesetzliches Verbot der grausamen Praxis
Online-Unterschriftenaktion gegen Strafe in Iran
So wird Ungleichheit festgeschrieben: Ein Wiener Gericht hat das Recht einer Frau auf Trennung von ihrem Mann als provokantes Verhalten angesehen - von Christina Keinert
In Österreich gibt es keine Zahlen darüber, wie viele Frauen von ihrem (Ex-)Partner umgebracht werden - Morde an Frauen sind aber bekanntlich keine Einzelfälle
Drei Frauen erzählen in Martina Madners Buch "Bevor der Tod uns scheidet" von ihrem Ausstieg aus gewalttätigen Ehen und wie es überhaupt dazu kommen konnte
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Ein Aspekt wurde hier noch gar nicht aufgeworfen.
Die Begründung mit dem Migrationshintergrund stammt aus der Anklageschrift. Das Urteil wurde erst mündlich verkündet. Es liegt noch keine schriftliche Ausfertigung vor.
Bei der juristischen Detailfreude die der/die APA-RedakteurIn hier an den Tag legt würde es mich nicht wundern, wenn die (meist eher kurz gehaltene) mündliche Begründung des Richters diesen Aspekt des Migrationshintergrundes gar nicht enthalten hat, sondern dieses journalistische Talent nur "allgemein begreifliche Gemütsbewegung" gehört hat, schon an der Überschrift "Skandal-Urteil" gefeilt hat und dann den Text der Anklageschrift herangezogen hat.
Ist jetzt natürlich Spekulation, aber mE gar nicht unglaubwürdig.
ps:
der mann dürfte schon länger von den scheidungsabsichten seiner frau gewusst (no na, sie wird ihm die scheidungspapiere nicht aus heiterem himmel hingelegt haben) und dementsprechende "vorhaben" angekündigt haben.
dann würde sich dieser "affekt" wesentlich anders darstellen. er würde sogar abflachen.
warum wurde das nicht berücksichtigt und als mordversuch gewertet?
das urteil ist und bleibt hinsichtlich begründung und wertung der tat ein skandal.
"Da die Ehefrau zu keiner Aussage bereit war, "wissen wir überhaupt nicht, was in der Wohnung vorgefallen ist", sagte der Richter."
DAS ist der blanke hohn. er hätte nur die ärzte befragen müssen. die verletzungen haben wohl bände gesprochen.
können sie nicht lesen? das zitat bezog sich auf die aussage des richters-die verletzungen zeigen, was passiert ist. von wegen "man wisse nichts".
spielt außerdem nur das geschehen während der tat selbst eine rolle, etwaige geäußerte tötungsabsichten im vorfeld etwa nicht?
glauben sie im ernst, dass der täter erst kurz vor der tat von den scheidungsplänen seiner frau erfahren hat?
inzwischen muss ich fast annehmen, dass es nicht mehr um "gemütsbewegungen" und ihre folgen handelt, sondern um kalkül und selbstjustiz gegen eine "ungehorsame" frau.
dieses urteil ist ein klassisches beispiel täterfreundlicher justiz.
im zweifel gegen die opfer.
Wenn Sie nicht kapieren, dass der Richter nicht die Verletzungen gemeint hat, die selbstverständlich für sich sprechen, sondern die übrige Situation, das Drumherum, die gesprochenen (oder geschrieenen) Worte, dann tun Sie mir leid. Andernfalls ist ihre Argumentation aber nur Polemik.
eine " heftige gemütsbewegung", die dermaßen stark ist, dass sie so überhaupt nicht zu kontrollieren ist und vor allem zu solch brutalem verhalten gegen einen anderen menschen führt, kann nicht "allgemein begreiflich" sein.
gemütsbewegung und handeln/tat stehen unmittelbar in verbindung. erstes löst zweites aus.
die intensität der in diesem fall erwähnten gemütsbewegung überschreitet augenscheinlich jene des vielzitierten "maßgerechten" menschen und ist daher -wie schon gesagt- NICHT "allgemein begreiflich"
Es haben jetzt schon einige Juristen versucht, Ihnen und anderen den Unterschied zu erklären.
Natürlich ist diese abscheuliche Tat für niemanden allgemein begreiflich. Genau das ist ja der Grund, warum eine langjährige Freiheitsstrafe dafür vorgesehen ist.
Zur Abgrenzung von Mord zu Totschlag müssen sie sich nur fragen, ob es allgemein begreiflich ist, dass jemand auf die Ankündigung einer Scheidung emotional heftig reagiert. Mit anderen Worten: Wäre es allgemein begreiflich, dass dieser Mensch etwa zu weinen anfangen würde. Wenn sie dass bejahen so bejahen sie auch die Vorrausetzungen für Totschlag. Vereinfacht gesprochen - was in diesem Fall offensichtlich notwendig ist.
Letzter Versuch Ihnen sachlich die Rechtslage zu erklären:
Die Formulierung an der sie sich stoßen stammt aus dem Gesetz.
Wenn sie an anderer Stelle schreiben - ich darf sie zitieren - "scheidungspapiere vorlegen mag "allgemein begreifliche, heftige gemütsbewegungen" (zb schreien, weinen etc) auslösen", so haben sie in Wahrheit schon die Voraussetzungen für Totschlag in diesem Fall bejaht und es ist keinesfalls so, dass "mit diesem urteil suggeriert, wird, dass mehrfaches einstechen auf einen menschen und ihn mit einem stahlrohr traktieren darunter zu subsumieren ist."
Weil nähmlich mit Gemütsbewegung der innere Zustand und nicht die Handlung gemeint ist.
Das ist übrigens nicht meine Meinung, sondern eine juristische Tatsache.
"juristische tatsachen" sind nicht aus stein gemeißelt.
gut so, denn deswegen sind sie reformierbar . verfahren wie urteil sind opferverhöhnung.
anscheinend kann unsere rechtsordnung mit patriachaler selbstjustiz nicht adäquat umgehen.
ich gehe inzwischen schon längst von der "gemütsbewegung" weg, kalkül kommt eher in frage. dafür spricht auch das wechseln der tatwaffe
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