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Wien - Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm am 12. Oktober 2009 die Scheidungspapiere präsentierte, griff ein 46-jähriger Familienvater türkischer Herkunft zu einem Messer und stach ihr damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf. Die Justiz billigte dem Täter nun zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben. Anders sehen dies allerdings mehrere Parteien. Die SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm sprach von einem Skandal-Urteil. Die Grünen betonten, dass eine migrantische Herkunft kein Milderungsgrund bei Gewalt an Frauen sein dürfe.
Keine Anklage wegen versuchten Mordes
Obwohl man infolge der Stichführung und der objektivierten Verletzungen durchaus auf die Idee hätte kommen können, dem Mann wäre es - jedenfalls mit bedingtem Vorsatz - darum gegangen, seine Ehefrau zu töten, wurde er nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft begründete dies einerseits mit dem Umstand, dass sich die Frau im Strafverfahren der Aussage entschlagen hatte, und verwies andererseits auf die Herkunft des Mannes.
Kulturrelativistische Urteilsbegründung
Dieser stammt aus der Türkei, lebt allerdings seit 1980 in Österreich und besitzt auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Dennoch sei "im Zweifel davon auszugehen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt aufgrund der heftigen Diskussion um den Scheidungsvorsatz seiner Gattin in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung war. Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen kann. Obwohl Affekte von Ausländern in Sittenvorstellungen wurzeln können, die österreichischen Staatsbürgern mit längerem Aufenthalt fremd sind, können sie noch allgemein begreiflich sein", führte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift aus.
Der Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm) schloss sich dieser Ansicht an. Es liege "ein affektbedingter Tötungsvorsatz", aber kein versuchter Mord vor, hieß es in der Urteilsbegründung. Da die Ehefrau zu keiner Aussage bereit war, "wissen wir überhaupt nicht, was in der Wohnung vorgefallen ist", sagte der Richter. Man müsse daher den Angaben des Angeklagten folgen, für den im Hinblick auf seine Herkunft eine Scheidung eine gleichermaßen begreifliche wie heftige Gemütsbewegung auslösen könne. Das erkennende Gericht betonte, diese Entscheidung sei durch höchstrichterliche Judikatur gedeckt.
46-Jähriger wegen versuchten Todschlags verurteilt
Der 46-Jährige wurde folglich wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwalt, der für eine Strafe "im oberen Viertel" - der Strafrahmen von Totschlag beträgt maximal zehn Jahre - plädiert hatte, meldete daraufhin Strafberufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für versuchten Mord sieht die Rechtsordnung zehn bis 20 Jahre oder lebenslang vor.
SPÖ: Bandion-Ortner soll reagieren
Empört reagierte am Freitag die SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm auf das Urteil. "Es ist unerträglich, wie die österreichische Justiz immer wieder schrecklichste Gewalttaten von Männern an Frauen, die sich von ihnen trennen wollen, verharmlost und die Opfer mit ihren Urteilen verhöhnen", so Wurm in einer Aussendung. Von Seiten des Wiener Landesgericht würde "geradezu Verständnis von seiten der Justiz suggeriert, dass auf einen Trennungswillen der Frau eine Gewalttat des Mannes folgt. Ich erwarte mir dazu eine Stellungnahme von Justizministerin Bandion-Ortner, dies ist nicht länger akzeptierbar, dass hier von öffentlicher Seite Gewalttaten verharmlost werden", so Wurm.
In Bezug auf die kulturrelativistische Argumentationsweise des Urteils meinte Wurm: "Hier manifestieren sich Stereotype, Vorurteile und Rollenmuster in Urteilsbegründungen, die eines modernen, fortschrittlichen Justizsystems unwürdig und inakzeptabel sind. Das häuft sich in letzter Zeit und das werden wir mit Sicherheit nicht länger hinnehmen", so die SPÖ-Frauensprecherin abschließend.
Grüne: Migranten-Herkunft kein Milderungsgrund bei Gewalt gegen Frauen
Die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun und die Frauensprecherin der Grünen, Judith Schwentner, kritisierten das Urteil ebenfalls: "Dutzende Messerstiche in den Kopf und die anschließende Attacke mit einem Stahlrohr gegenüber der scheidungswilligen Frau wegen der ethnischen Herkunft des gewalttätigen Mannes als kulturbedingte Affekthandlung zu beurteilen, ist unzulässig. Ein Gericht hat unabhängig von der Herkunft zu urteilen", heißt es in einer Aussendung.
Migrantische Herkunft als Milderungs- oder gar Entschuldigungsgrund bei Gewalt gegen Frauen seitens eines Gerichts anzuführen, widerspriche dem Grundsatz, Menschen gleichen rechtlichen Schutz zu gewähren. "In Österreich lebende Menschen haben unabhängig von ihrer Herkunft das Recht nach österreichischem Recht geschützt und bestraft zu werden", so Schwentner und Korun. (APA/red)
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wenn ein Österreicher der Täter ist,das Urteil ist 100%ig ein anderes,darauf kann man Gift nehmen.Man kann ohne weiteres annehmen das heute Politiker,Richter,Staatsanwälte und dgl. bewusst und mit voller Absicht Entscheidungen gegen den österreichischen Staatsbürger treffen und die kriminellen Ausländer bevorteilen, ob aus Feigheit oder anderen niederen Beweggründen,wer weiss es. Sie zeigen uns jeden Tag aufs neue wie wurscht Ihnen die Gemütslage des braven Bürgers ist.
Jep, seh ich ebenso. Aber nicht, weil die Richter (...) allesamt so (politisch) "Grün" sind, sondern - wie sonst wollen sie eine Klassengesellschaft realisieren/aufrecht erhalten, in der "der Pöbel" im Überlebenskampf mit sich und gegen sich selbst beschäftigt ist und "die da oben" einfach in Ruhe lässt..?
Ich wollte damit kundtun, dass Ausländer gegenüber Inländern im Strafrecht sicher nicht bevorzugt werden, sondern wenn man eine Ungleichbehandlung sehen will, so ist es sicherlich so, dass Inländer in der Regel milder bestraft werden.
Und da können sie wirklich jeden Fragen, der im Strafrecht tätig ist.
...ist so brav nicht wie sie glauben, oder eh wissen, aber uns hier nur vormachen wollen. Weiter oben poste ich gegen dieses Urteil, aber nicht, um die Moods des Bürgers (der es faustdick hinter den -oftmals - Schweinsohren hat) zu schützen.
Es wäre genau so unrecht, ein Urteil auf dem Volksempfinden aufzubauen, wie auf irgendwelche undisziplinierten Affektlagen die auf einem Kulturhintergrund beruhen.
Aufpassen: das Volksempfinden ist oft nur ein empfangsstarker Volksempfänger, leicht beeinflussbar durch Populisten)
1. Wer beim ersten Anzeichen von Ungehörsam seine Frau brutalst niedersticht und erschlägt bekommt nur 6 Jahre Haft.
2. Wer sich blöderweise dazu hinreißen lässt Punkt 1 nicht zu befolgen und seine Frau in Ruhe und nach Planung brutalst niedersticht und erschlägt, muss mit einer Anklage wegen Mord rechnen.
...aber wenn sie "beim ersten Anzeichen von Ungehörsam" (was immer jetzt Ungehörsam sein mag) durch "wenn er erfährt, dass sich seine Frau von ihm scheiden lässt" ersetzen (Was dem Sachverhalt entspricht) so gilt das auch für Österreicher. Und das seit Jahrzehnten! Wenn sie also einen Skandal wittern so hätten sie früher protestieren müssen.
... blunzn, wo der wie lange gelebt hat. Hier in Österreich sticht man nicht auf seine Ehefrau ein. Und auch auf sonst niemanden. Wer das nicht kapiert, egal ob ex-Türke, ex-Inuit oder Autochthoner, soll sich das lange Jahre hinter Gittern nochmal überlegen. Die relativistische Strafrechtssprechung gehört abgeschafft. Der Täter/die Täterin fällt mit seiner/ihrer objektiv festgestellten Tat, auch wenn die Kindheit "schwer" war.
"Hier in Österreich sticht man nicht auf seine Ehefrau ein."
Ich nehme an, es ist auch in der Türkei verboten, seine Frau zu erstechen. Darum geht es ja wohl nicht. Es geht hier auch nicht um die Frage, ob er sie besser hätte im Keller einsperren sollen.
.. ist volksverhetzung, genau so die meinung der politikerinnen ...
auch ein österreicher wäre wegen versuchten todschlags angeklagt worden.
beim ausflippen gibts keinen vorsatz, der wäre aber bei versuchtem mord nachzuweisen!
da ich annehme, dass die handelnden personen das wissen, vermute ich volksverhetzung aus dem lande lynch stammend ...
danke für dein posting. der tathergang schließt mord aus. warum das gericht bei der urteilsverkündung in der begründung die herkunft des täters anführt, ist schleierhaft. kein österreicher würde bei diesem vergehen des mordes angeklagt. für alle, die das abstreiten: bitte um fallbeispiele.
Sonst wäre nicht wegen Todschlags verurteilt worden.
Zum x-ten mal: Totschlag ist VORSÄTZLICHE Tötung die halt in einer heftigen Gemütsbeweghung wurzelt welche allgemein begreiflich ist, was wiederum NICHT heißt, dass die TAT begreiflich ist.
9/10tel der Poster verstehen das immer noch nicht, glauben aber darüber urteilen zu können ob dieses Urteil korrekt ist oder nicht. Das ist ein bisschen anmaßend!
Jeder In- oder Ausländer, jede Frau oder Mann wäre bei dieser Sachlage wohl wegen Todschlag angklagt und verurteilt worden. Dass (UNTER ANDEREM) mit der Herkunft argumentiert wurde mag ungeschickt sein, ausschlaggebend für das Ergebnis war dies aber sicher nicht.
Wenn sie glaubhaft machen können, dass eine heftige Gemütsbewegung sie dazu hinreißen ließ ja.
Das muss ihnen aber halt wer glauben und die Umstände der Tat müssen - wie hier - dafürsprechen.
Und die Behauptung, die Tatsache, dass mehrere Tatwaffen verwendet wurden schließe eine Affekthandlung aus, wird durch die 100te Wiederholung nicht logischer.
Oder glauben sie der Mann hat sich seit 2 Wochen gedacht: "OK ich werd zuerst ein Messer nehmen und dann eine Eisenstange, damit klappts sicher."
Für Mord würde halt sprechen, wenn er sie 3 Tage später mit einem Schuß niedergeschossen hätte.
§ 75. Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn ....
§ 76. Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen
sind 2 Delikte
in Bezug auf Ausländer oder Migranten. Ich dachte allerdings, wir wären alle vor dem Gesetz gleich und insofern ist es völlig inakzeptabel, dass die Gerichtsbarkeit offensichtlich zwischen "reinrassigen" Österreichern und dem Rest der Welt unterscheidet.
Nein.
Denn in Wahrheit der Bevölkerungsdurchschnitt nicht aufgeklärt.
Wer wendet die Schriften Voltaires und Descartes, die Gedanken von Rosseau, die Toleranz Friedrichs II, schon in seinem täglichen Leben, anderen Menschen gegenüber, an?
Die Idee des Individualismus? Nur soweit bekannt, soweit sie Vorteile der Ichdurchsetzung auf Kosten anderer verspricht.
Bestenfalls haben wir einen Zustand der volkstümlichen Aufklärung (es gibt keinen Gott und keine Gespenster) das wars aber schon.
Sollte es einmal einen Volkskrieg gegen islamistisch orientierte Mitbürger geben, so wird das ein Kampf unwissender Abergläubischer gegen unwissende Abergläubische sein.
Zusätzlich schlimm finde ich, dass man darüber auch gar nicht offen sprechen darf.
Die einen stecken einen dann in die Nazi-Ecke, wo Strache & Co schon geifernd wartet. Von diesen Fanatikern distanziere ich mich natürlich ganz und gar.
Die anderen sind "politisch korrekt" und hören nicht auf darauf hinzuweisen, dass der Islam ja an sich sehr gut wäre und es halt nur ein paar wenige gebe, die ihn falsch auslegen. Insgesamt solle man aber verständnisvoll sein, weil das ist ja eine andere Kultur.
Andere Kulturen sind immer gut, aber es gibt Dinge die grundsätzlich sind und die Würde des Menschen betreffen. Und da habe ich nicht mehr oder weniger Verständnis für, wenn jemand aus einer anderen Kultur kommt!
seit jahren poste ich hier bei diversesten urteilen auf derstandard.at, daß das strafmaß bei gewalttaten viel zu niedrig ist.
meistens werde ich dabei massivst beschimpft und meine postings mit rot bewertet - auf einmal schreibt der standard über ein urteil in einer reihe von hunderten in denen viel zu geringe urteile gefällt werden und schon sind fast alle meiner meinung.
Und ich bin sicher sie wissen bei jedem Urteil über welches sie sich öffentlich aufregen all die Umstände, die für die Strafzumessung relevant waren, insbesondere Vorleben, Vorstrafen, genauer Tathergang, Schadensgutmachung etc. oder?
Sonst wäre das nämlich das Vergleichen von Äpfeln und Birnen aber sowas würden sie als Profi ja nie machen stimmts?
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