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Wien - Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm am 12. Oktober 2009 die Scheidungspapiere präsentierte, griff ein 46-jähriger Familienvater türkischer Herkunft zu einem Messer und stach ihr damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf. Die Justiz billigte dem Täter nun zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben. Anders sehen dies allerdings mehrere Parteien. Die SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm sprach von einem Skandal-Urteil. Die Grünen betonten, dass eine migrantische Herkunft kein Milderungsgrund bei Gewalt an Frauen sein dürfe.
Keine Anklage wegen versuchten Mordes
Obwohl man infolge der Stichführung und der objektivierten Verletzungen durchaus auf die Idee hätte kommen können, dem Mann wäre es - jedenfalls mit bedingtem Vorsatz - darum gegangen, seine Ehefrau zu töten, wurde er nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft begründete dies einerseits mit dem Umstand, dass sich die Frau im Strafverfahren der Aussage entschlagen hatte, und verwies andererseits auf die Herkunft des Mannes.
Kulturrelativistische Urteilsbegründung
Dieser stammt aus der Türkei, lebt allerdings seit 1980 in Österreich und besitzt auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Dennoch sei "im Zweifel davon auszugehen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt aufgrund der heftigen Diskussion um den Scheidungsvorsatz seiner Gattin in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung war. Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen kann. Obwohl Affekte von Ausländern in Sittenvorstellungen wurzeln können, die österreichischen Staatsbürgern mit längerem Aufenthalt fremd sind, können sie noch allgemein begreiflich sein", führte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift aus.
Der Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm) schloss sich dieser Ansicht an. Es liege "ein affektbedingter Tötungsvorsatz", aber kein versuchter Mord vor, hieß es in der Urteilsbegründung. Da die Ehefrau zu keiner Aussage bereit war, "wissen wir überhaupt nicht, was in der Wohnung vorgefallen ist", sagte der Richter. Man müsse daher den Angaben des Angeklagten folgen, für den im Hinblick auf seine Herkunft eine Scheidung eine gleichermaßen begreifliche wie heftige Gemütsbewegung auslösen könne. Das erkennende Gericht betonte, diese Entscheidung sei durch höchstrichterliche Judikatur gedeckt.
46-Jähriger wegen versuchten Todschlags verurteilt
Der 46-Jährige wurde folglich wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwalt, der für eine Strafe "im oberen Viertel" - der Strafrahmen von Totschlag beträgt maximal zehn Jahre - plädiert hatte, meldete daraufhin Strafberufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für versuchten Mord sieht die Rechtsordnung zehn bis 20 Jahre oder lebenslang vor.
SPÖ: Bandion-Ortner soll reagieren
Empört reagierte am Freitag die SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm auf das Urteil. "Es ist unerträglich, wie die österreichische Justiz immer wieder schrecklichste Gewalttaten von Männern an Frauen, die sich von ihnen trennen wollen, verharmlost und die Opfer mit ihren Urteilen verhöhnen", so Wurm in einer Aussendung. Von Seiten des Wiener Landesgericht würde "geradezu Verständnis von seiten der Justiz suggeriert, dass auf einen Trennungswillen der Frau eine Gewalttat des Mannes folgt. Ich erwarte mir dazu eine Stellungnahme von Justizministerin Bandion-Ortner, dies ist nicht länger akzeptierbar, dass hier von öffentlicher Seite Gewalttaten verharmlost werden", so Wurm.
In Bezug auf die kulturrelativistische Argumentationsweise des Urteils meinte Wurm: "Hier manifestieren sich Stereotype, Vorurteile und Rollenmuster in Urteilsbegründungen, die eines modernen, fortschrittlichen Justizsystems unwürdig und inakzeptabel sind. Das häuft sich in letzter Zeit und das werden wir mit Sicherheit nicht länger hinnehmen", so die SPÖ-Frauensprecherin abschließend.
Grüne: Migranten-Herkunft kein Milderungsgrund bei Gewalt gegen Frauen
Die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun und die Frauensprecherin der Grünen, Judith Schwentner, kritisierten das Urteil ebenfalls: "Dutzende Messerstiche in den Kopf und die anschließende Attacke mit einem Stahlrohr gegenüber der scheidungswilligen Frau wegen der ethnischen Herkunft des gewalttätigen Mannes als kulturbedingte Affekthandlung zu beurteilen, ist unzulässig. Ein Gericht hat unabhängig von der Herkunft zu urteilen", heißt es in einer Aussendung.
Migrantische Herkunft als Milderungs- oder gar Entschuldigungsgrund bei Gewalt gegen Frauen seitens eines Gerichts anzuführen, widerspriche dem Grundsatz, Menschen gleichen rechtlichen Schutz zu gewähren. "In Österreich lebende Menschen haben unabhängig von ihrer Herkunft das Recht nach österreichischem Recht geschützt und bestraft zu werden", so Schwentner und Korun. (APA/red)
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@AlBundyFan
und
@anders and
hier gehts nicht um : "...das strafmaß bei gewalttaten viel zu niedrig ist"
und auch nicht um : "...Hier geht es, dass die Tat in der falschen Kategorie zugeordnet wurde ..."
hier geht es darum dass der täter laut urteilsBEGRÜNDUNG ein türke ist (obwohl er seit 30 jahren in ö lebt und sogar die ö-staatsbürgerschaft hat).
und weil er "türke" ist darf er halt ein bisserl heftiger reagieren als zb. unsereiner - weil (siehe urteilsbegründung) seine sittlichkeitsvorstellungen halt anders sind - auch nach 30 jahren !
Soweit das für mich aus dem Artikel hervorgeht, konnte, unter anderem weil die Frau nicht ausgesagt hat, nicht bewiesen werden, dass keine "allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung" (§ 76 StGB Totschlag) vorlag, und man deshalb (im Zweifel für den Angeklagten) nicht von Mord ausgehen konnte.
Woran sich die Gemüter erhitzen, ist, dass in der Begründung die Lebensverhältnisse von Migranten und die Art ihrer Herkunft als Mitgrund für die Annahme einer solchen allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung angeführt wird.
Ah ja, ich merk schon, du willst hier eher am Strafrecht einen Diskussionsaufhänger schaffen.
Ist natürlich auch ein Punkt, aber ich denke, dass auch im geltenden Recht ein breiter Spielraum ist und auch nach geltendem Recht darf man wohl diese Anklage (bzw. Begründung) in Frage stellen.
Jawohl das darf man, weil wir in einer liberalen Demokratie leben und das ist gut so!
Inhaltlich bleibts halt ein Blödsinn. Macht aber nichts, Sie haben genauso das Recht Blödsinn zu schreiben wie die gute Dame der SP der man halt nur vorwerfen muss, dass sie Jus studiert hat.
Aber auch Sie werden von der Realität eingeholt werden, da besteht es keinen Zweifel.
http://www.20min.ch/news/kreu... h-19707409
http://tinyurl.com/68y6vd
http://www.timesonline.co.uk/tol/comme... 749183.ece
Das sind Schiedsgerichte. Da geht's nicht um Strafangelegen, sondern ausschließlich um ziviles. Und da wollen auch ausdrücklich alle Parteien einen Scharia-Richter.
Manche schlichten ihren Streit auch bei Britt um Eins. Und das ist halt die islamische Variante davon.
Das mit der "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung" steht ja so im Strafgesetzbuch, und dient zur Unterscheidung von Mord und Totschlag.
Was nun eine heftige Gemütsbewegung auslöst, ist nunmal kulturabhängig, das wird ja niemand ernsthaft bestreiten können.
So, ihr könnt anfangen, ich leg mich schon mal aufs Kreuz, die Nagerln habts ja ..
Viele interpretieren hier in das "allgemein begreiflich" offenbar mehr hinein, als nötig. Natürlich ist es nicht "allgemein begreiflich" jemanden zu töten.
"Allgemein begreiflich" sollte aber sein, dass der Täter einen konkreten Anlaß hatte, und die Tat offenbar unmittelbar und ungeplant danach ausgeführt hat. Und das ist eben kein Mord.
das geht einfach nicht. sonst könnten sich ja zb naz#s darauf rausreden dass sie teil der deutschnationalnaz#stischen kultur ist und irgendwelche linke ihr gemüt erregen allein schon dadurch dass sie existieren.
die erregung usw in ehren aber bitte keinen unterschied nach kulturen machen.
sonst kann bald jede x-beliebige kultur zur strafmilderung herangezogen werden.
Wenn eine Richterin so einen Richter-Spruch abgibt, bleibt doch tatsächlich ein Gefühl: dass diese Frau eine ziemliche Zicke gewesen sein muss.
Engel dürften sie beide nicht gewesen sein.
Es gibt angeblich Frauen, welche einen Streit nur deshalb auslösen, weil sie irgend etwas tun wollen - aber eigentlich habe ich da keine Ahnung.
Aber ab und zu schaffen Frauen es, einen Mann zum ausrasten zu bringen. Geschieht angeblich tagtäglich irgendwo. Aber keiner ist da wirklich ehrlich in diese Richtung.
Frauen können ziemlich tief im Herzen treffen, wenn sie wollen.
Von Skandal-Urteil könnte man erst reden, wenn man ALLE Aussagen auf die Waagschale wirft, und nicht nur aus den Augenwinkeln Wortfetzen vernimmt.
... ein dutzend messerstiche und dann noch ein eisenrohr nach... das urteil ist einfach eine unglaubliche kuriosität...
amüsant find ich die süsse gisela wurm, die den horizont nicht einen milimeter über ihre "auweia - gewalt von mann zu frau" Geschichte hinausbekommt, die ist ja soo süss und doof
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