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Wien - Viele Betroffene, so wird berichtet, gehen erst einmal von einem Tippfehler aus: Lesbische und schwule Paare, die einander, wie es seit Anfang 2010 möglich ist, das Ja-Wort geben und gerne einen Doppelnamen führen wollen, stoßen dort, wo sie auf ihrer Verpartnerungsurkunde einen Bindestrich vermuten, stattdessen auf - nichts: auf eine Leerstelle nämlich. Anstelle von - sagen wir - "Anna Binder-Mayer" prangt "Anna Binder Mayer" auf dem behördlichen Dokument.

Dieser Nicht-Bindestrich kommt keineswegs von ungefähr, sondern er hat sozusagen System, werden sie alsdann von den zuständigen Beamten belehrt. "Es ergibt sich unmittelbar aus der gesetzlichen Lage", erläutert im Wiener Magistrat Manfred Klampfer, stellvertretender Leiter der MA 35.

Denn zusammen mit dem Eingetragene Partnerschaftsgesetz (EPG) sei auch eine Novelle des Namensänderungsgesetzes (Näg) in Kraft getreten. Bei lesbisch-schwulen Doppelnamen erzwinge diese, im Unterschied zu heterosexuellen Eheschließungen, "die getrennte Eintragung der beiden Namensteile". Klampfer: "Dass das von Betroffenen als störend empfunden wird, ist für mich nachvollziehbar."

Der zuständigen Abteilung im Innenministerium hingegen war die Einhaltung des Bindestrichverbots ein Informationsschreiben an alle zuständigen Magistrate wert. In wohl nur wenig abgeänderter Form erging es - unterfertigt von Abteilungsleiterin Ulrike Michel - auch an einen Aktivisten des Rechtskomitees Lambda, der um Aufklärung ersucht hatte.

"Die Buchstaben des Gesetzes lassen hier keinen Raum für eine andere Interpretation", ist in dem dem Standard vorliegenden Schreiben zu lesen. Für Rechtskomitee-Lambda-Vorsitzenden Helmut Graupner Ausdruck eines "grundsätzlichen Willens, homosexuellen Paaren die Eheähnlichkeit abzusprechen - und sie damit zu diskriminieren".

Das meint auch Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen. Zum einen drücke die namensrechtliche Leerstellenpflicht "haarsträubende Kleinkariertheit" aus. Zum anderen werde damit ein "Bürokratismus betrieben, der Lesben und Schwule zu einem Zwangsouting treibt".

Damit spricht Steinhauser an, dass der Personenstand "Eingetragene Partnerschaft" auf Meldezetteln zwingend vermerkt werden muss: Angesichts der bestehenden Vorurteile gegen Homosexuelle könne das große Nachteile einbringen. Die Wiener Anwältin und Familienrechtsexpertin Gabriele Vana-Kowarcik regt deshalb an, "das EP-Gesetz vor Höchstgerichte zu bringen, um es im Sinne der Gleichbehandlung auch für Mann-Frau-Paare zu öffnen. Dann gäbe es keine Diskriminierung mehr." (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe 20.01.2010)