
Wien - Viele Betroffene, so wird berichtet, gehen erst einmal von einem Tippfehler aus: Lesbische und schwule Paare, die einander, wie es seit Anfang 2010 möglich ist, das Ja-Wort geben und gerne einen Doppelnamen führen wollen, stoßen dort, wo sie auf ihrer Verpartnerungsurkunde einen Bindestrich vermuten, stattdessen auf - nichts: auf eine Leerstelle nämlich. Anstelle von - sagen wir - "Anna Binder-Mayer" prangt "Anna Binder Mayer" auf dem behördlichen Dokument.
Dieser Nicht-Bindestrich kommt keineswegs von ungefähr, sondern er hat sozusagen System, werden sie alsdann von den zuständigen Beamten belehrt. "Es ergibt sich unmittelbar aus der gesetzlichen Lage", erläutert im Wiener Magistrat Manfred Klampfer, stellvertretender Leiter der MA 35.
Denn zusammen mit dem Eingetragene Partnerschaftsgesetz (EPG) sei auch eine Novelle des Namensänderungsgesetzes (Näg) in Kraft getreten. Bei lesbisch-schwulen Doppelnamen erzwinge diese, im Unterschied zu heterosexuellen Eheschließungen, "die getrennte Eintragung der beiden Namensteile". Klampfer: "Dass das von Betroffenen als störend empfunden wird, ist für mich nachvollziehbar."
Der zuständigen Abteilung im Innenministerium hingegen war die Einhaltung des Bindestrichverbots ein Informationsschreiben an alle zuständigen Magistrate wert. In wohl nur wenig abgeänderter Form erging es - unterfertigt von Abteilungsleiterin Ulrike Michel - auch an einen Aktivisten des Rechtskomitees Lambda, der um Aufklärung ersucht hatte.
"Die Buchstaben des Gesetzes lassen hier keinen Raum für eine andere Interpretation", ist in dem dem Standard vorliegenden Schreiben zu lesen. Für Rechtskomitee-Lambda-Vorsitzenden Helmut Graupner Ausdruck eines "grundsätzlichen Willens, homosexuellen Paaren die Eheähnlichkeit abzusprechen - und sie damit zu diskriminieren".
Das meint auch Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen. Zum einen drücke die namensrechtliche Leerstellenpflicht "haarsträubende Kleinkariertheit" aus. Zum anderen werde damit ein "Bürokratismus betrieben, der Lesben und Schwule zu einem Zwangsouting treibt".
Damit spricht Steinhauser an, dass der Personenstand "Eingetragene Partnerschaft" auf Meldezetteln zwingend vermerkt werden muss: Angesichts der bestehenden Vorurteile gegen Homosexuelle könne das große Nachteile einbringen. Die Wiener Anwältin und Familienrechtsexpertin Gabriele Vana-Kowarcik regt deshalb an, "das EP-Gesetz vor Höchstgerichte zu bringen, um es im Sinne der Gleichbehandlung auch für Mann-Frau-Paare zu öffnen. Dann gäbe es keine Diskriminierung mehr." (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe 20.01.2010)
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.. diese offensichtliche Homophobie, die sich bis ins kleinste Detail zeigt, dafür sollten sich alle Regierungsmitglieder in Grund und Boden schämen...
... oder doch der Gedanke daran, was das alles an Geld kostet.. anstatt in einem Gesetz (Ehe) den entsprechenden Passus so ändern, dass halt auch Mann und Mann oder Frau und Frau geht, werden 100te kleine Gesetze geändert, unzählige Formulare müssen geändert werden... das kann nicht billig sein.
Und das nur, weil ein paar alte Männer scheinbar glauben, sie müssen nen Mann heiraten, wenn das Gesetz es erlauben würde.
Fast jeder wird Phobien haben, die ihm im Bezug auf diese Dinge nicht klar denken lassen. Aber das darf keinen Einfluss auf den Job haben. Unprofessionalität in Reinform.
"Denn zusammen mit dem Eingetragene Partnerschaftsgesetz (EPG) sei auch eine Novelle des Namensänderungsgesetzes (Näg) in Kraft getreten. Bei lesbisch-schwulen Doppelnamen erzwinge diese, im Unterschied zu heterosexuellen Eheschließungen, "die getrennte Eintragung der beiden Namensteile"."
Wo ist nun wirklich diese Regelung getroffen worden? In den beiden erwähnten Gesetzen (EPG und Näg) hab ich die zitierte Stelle nicht finden können!
Also aus welchen Gesetz ergibt sich dass es keine Bindestriche bei eingetragen Partnern geben darf?
erster Halbsatz d'accord, zweiter Halbsatz: machen sie mal halblang! müssten wir auf die Grünen warten, gäbe es heute noch kein Gesetz, das wenigstens WEITGEHEND ähnliche Rechte für Schwule und Lesben vorsieht. Und ich kenne auch schon ein paar Paare, das wegen binationaler Partnerschaft ohne dieses Gesetz auseinandergerissen worden wäre.
müsste man also für Graz sagen: "die övp
ist sich offenbar für nichts zu blöd, um ihre homophobie ausleben zu können. und die Grünen lassen sie dabei gewähren. pfui!"?
und was OÖ betrifft: Man kann schon erwarten, dass man seinen Koalitionspartner dazu bringt, die Öffnung der Standesämter innerparteilich (und dadurch auf Gemeindeebene) als Linie durchzusetzen. Das erwarten Sie ja schließlich von der SPÖ auch...
wurde auf bundesebene beschlossen. da hätte die spö die möglichkeit gehabt, der övp-homophobie etwas entgegenzusetzen. ja, ich bin mit der haltung der grünen in graz unzufrieden und wäre für eine aufkündigung der koalition. dennoch sehe ich bei der spö wesentlich mehr mitverantwortung als bei den grünen.
""Verpartnerten" Schwulen und Lesben wird, strafrechtlich legitmiert, verboten zu behaupten, dass sie verheiratet sind. Namhafte Verfassungsrechtler"
Hab ich was verpasst und läuft vielleicht eine weltweite Castingshow namens DWSDLS (Die Welt sucht den lächerlichsten Staat) und unsere Politik will unbedingt verhindern, nächste Woche "rausgevotet" zu werden? ;-)
"Zum anderen werde damit ein 'Bürokratismus betrieben, der Lesben und Schwule zu einem Zwangsouting treibt'."
ähm. soll nicht die eingetragene partnerschaft für die beiden betroffenen (auch) ein deutliches zeichen nach außen sein, dass es sich eben um eine partnerschaft handelt? geht der EP demnach nicht sowieso ein selbst-outing vor?
eine ehe (und sowas soll das ganze ja mal werden) ist ja auch ein klares bekenntnis zum partner.
zu den dreien, die mir unten geantwortet haben:
es wird ja niemand gezwungen, die partnerschaft einzutragen, den nachnamen des partners anzunehmen und den eigenen noch zu behalten.
ein ehepaar, das beide nachnamen will, outet sich ebenso als paar. wer das nicht will, behält einfach seinen nachnamen oder nimmt den des anderen an.
die erweiterung des nachnamens um den des partners ist dann nach obiger argumentation wohl auch bei der ehe ein "zwangsouting".
und homosexualität mit aids oder alkoholismus zu vergleichen ist ein starkes stück. dafür noch grün zu geben noch schlimmer.
also die ehe/partnerschaft ist rein rechtlich ein vertrag und hat jetzt mit einem bekenntnis in der öffentlichkeit nichts zu tun.
ich kann auch still und heimlich heraten, ohne das es die breite öffentlichkeit erfährt.
diese und die meldezettelgeschichte ist eindeutig eine schikane/diskrimenierung/ungleichbehandlung, weil man schon am namen die sexuelle ausrichtung erkennt.
was fällt denen als nächstes ein ?
ein x am namensende für alkoholiker, ein v für hiv-positive ????
die ehe/partnerschaft wird rechtlich nur im todesfall, bei beihilfen... relevant und dafür gibt´s sowieso tausende formulare.alleine am namen irgendeine "besonderheit" festzustellen bedeutet automatisch polarisation.
da liegen Sie falsch. Sicher ist es besser wenn mehr und mehr Homosexuele out sind.
ABER es sollte eine PERSÖNLICHE Entscheidung sein, wann und wo und an wem und nicht vom Staat!
Es gibt Personalabteilungen in verschiedene Firmen die kein "Persönlich und Vertraulich" kennen und tratschen gleich "News" weiter.
Wenn Homosexuelle nicht diskriminiert wären, wäre es, of course, kein Problem. Aber es ist leider nicht so. Oder wie viele "Heteros" kennen Sie, die Diskriminiert waren, weil sie verheiratet sind?
Ich finde es sowieso traurig dass die EP nicht für Heterosexuelle gibt. Und, selbstverständlich, dass Homosexuelle nicht heiraten dürfen.
soll man sich outen, wenn man ein Kennzeichen beantragt? Oder eine DVD ausleiht? Wurde es Schwulen nicht immer vorgeworfen, dass sie ständig damit „hausieren“ gegangen sind? Sorry, ich bin geoutet, am Arbeitsplatz und in der Familie und bei Freunden, und ich bin bereits verpartnert. Aber einem Beamten bei der KFZ-Zulassungsstelle oder sonstwo geht meine sexuelle Orienzierung NÜSSE an.
und ich will 1. nicht am standesamt feiern sondern an einem schönen platz im freien und ich will beim doppelnamen keinen bindestrich haben, weil wenn lesben/schwule sowas haben "dürfen", dann will ich das auch haben!
ich bin hetero, solidarisiere mich aber durch meine hochzeit mit den schwulen/lesben. geht das?
bei haufenweise gesetzen wird geschlampt bis zum geht nicht mehr, dass z.b. sogar verfassungsrichter bemängeln, einige sätze seien nicht mal korrektes deutsch.
aber wenn es drum geht, per gesetz die pösenpösen homos zu diskriminieren, wird bis zur interpunktion durchgeplant.
ich schlage vor, dem innenministerium eine mail-flut zu schicken, betreff: "namensänderungsgesetz - eingetragene partnerschaft", inhalt der mail: - (also: einfach ein bindestrich.)
ich bin schon mit gutem beispiel vorangegangen.
;-)
von der netten frau michel eine antwort bekommen mit einer stellungnahme, wieso das innenministerium einfach gar nix dafür kann, weil die sich ja nur mit namensänderungen befassen und nicht mit gleichstellungspolitik und das sei halt zufällig zusammengefallen und auf fragen der familienpolitik könne sie nicht keine antworten weil nichts zuständig und blablablablabla ...
wird denn eine in DE eingegangene Lebenspartnerschaft in Ö anerkannt. Wenn ich den gemeinsamen Lebenspartnerschaftsname in Ö annehmen will - wird dann einfach der - "entfernt". Wird nach der Anerkennung mein Familienname einfach in Nachnamen unbenannt?
Wer kann das beantworten?
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