Pro & Contra

Gewalt gegen Frauen als Affekthandlung?

19. Jänner 2010, 18:58

Kein Kavaliersdelikt - Oder: Macho Macho Man

Pro+++: Kein Kavaliersdelikt
Von Roman David-Freihsl

Totschlag ist kein Kavaliersdelikt. Ein Vergehen nach dem § 76 des Strafgesetzbuches ist ein schweres Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren bedroht ist. Man kann also nicht behaupten, dass unsere Gesetze "Frauen vor brutalster Gewalt nicht schützen", wie die Kronen Zeitung anprangert. Die Frage ist eher: Sind sie ausreichend geschützt? Im Falle jenes Türken, der seine Frau fast umbrachte, war der Staatsanwaltschaft das verhängte Strafmaß von sechs Jahren jedenfalls deutlich zu gering - sie ging in Berufung.

Handelte es sich aber um versuchten Mord oder Totschlag? Der entscheidende juristische Unterschied lautet: Wird ein Mensch vorsätzlich umgebracht, ist es Mord. Handelte der Täter in einer "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung" - kurz: hat er die Tat nicht geplant, sondern ist vollkommen ausgerastet - dann ist es Totschlag.

Das Gericht muss nun ergründen, ob nachvollziehbar ist, dass sich der Täter in einem derartigen Gemütszustand befand. Um das herauszufinden, kann - aber muss nicht - das soziale Umfeld des Angeklagten herangezogen werden: Hat er in seinem bisherigen Lebensweg gelernt, mit Konflikten, mit Extremsituationen umzugehen? Dies muss allerdings für alle gleich gelten - egal ob für In- oder Ausländer.

Oder aber man sagt: Wer einen anderen Menschen umbringt, ist grundsätzlich ein Mörder. Dann müsste man allerdings den Totschlag-Paragrafen abschaffen.

******

---Contra: Macho Macho Man
Von Andrea Schurian

So sind sie, diese Südländer. Geraten eben "aufgrund ihrer Herkunft und Sittenvorstellungen" leichter in Wut und stechen folglich in "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegungen" ihre Frauen (fast) ab, wenn diese die Scheidung wollen. Die tausenden in Österreich lebenden Menschen mit (türkischem) Migrationshintergrund werden sich jedenfalls artig bedanken, dass ihnen dieses unfassbar verharmlosende Fehlurteil kollektiv unterstellt, testosterongesteuerte Machos zu sein, die kulturell adäquat auszucken, wenn ihre Frauen genug von ihnen haben. Jeder schnapsnasige Austro-Schläger ist ihnen demzufolge zivilisatorisch überlegen. Interessant.

Wie war das noch einmal mit der Gleichheit vor dem Gesetz? Und wo bleibt der Grundsatz, Menschen unabhängig von Herkunft, Nationalität, Religion und Geschlecht gleichen rechtlichen Schutz zu gewähren? Häusliche Gewalt ist keine Frage der Ehre. Und Mordversuch kein Totschlag.

Eine, die vermutlich nicht mehr ans österreichische Rechtssystem glaubt, ist wohl jene Ehefrau, die schon vorher von ihrem Prügel-Mann mit dem Umbringen bedroht wurde und die ihr Leben nur dem Einschreiten des Sohnes verdankt. Kein Wunder, dass beide vor Gericht nicht ausgesagt haben - aus Angst, der Gewalttäter könnte sein Totschlagwerk nach dem Knast vollenden. Sicher wird er auch wieder in einer "besonders schwierigen Lebenssituation" sein, die sich "in einem Affekt" entlädt. 

(DER STANDARD, Printausgabe 20.01.2010)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 59
1 2
AlBundyFan
 
00
22.1.2010, 14:44
für alle die mich kritisieren weil ich eine rechtsprechung fordere, die das leben des täters komplett ausblendet

konsequenterweise,wenn man diese praxis begrüßt, dann müßtet ihr auch wenn ein richter ein mitglied der von euch meisstgehassen gruppe fpö-wähler/kellernazi mild bestraft nicht kritisieren.

die lebensumstände(niedriger IQ,sozial verwahrlostes elternhaus,täglich vorgebeter ausländerhass während der kindheit/jugend usw.)müßten dann analog dazu führen,daß dieser,wenn er einen schwarzafrikaner niedersticht, eine geringere strafe bekommt als wenn ein gutsituierter arzt einen arbeitskollegen niedersticht.

ich bin mir sicher,daß 99% der befürworter im aktuellen fall hier mit dem posten von "das ist ein skandal"-postings nichtmal nachkommen würden.

dabei wäre das nur eine konsequente und analoge auslegung der begründung hier.

Hamstray
00
20.1.2010, 21:35

Das ein mündiger Mensch dermassen ausrastet aus Angst verlassen zu werden darf keine "allgemein begreifliche Gemütsbewegung" sein.

Jolly09
00
22.1.2010, 08:54
Angst vor...

verlassen werden oder "Besitz verlieren" ?

25:25:50 2:1
01
22.1.2010, 12:38
In den allermeisten Fällen

ist es vielmehr ein verlassen müssen, als ein verlassen werden. In den allermeisten Fällen können Sie das "oder" durch "und" ersetzen.

GreyPaladin
00
20.1.2010, 23:37

Es geht nicht um das "dermassen" sondern das er ausrastet..
Hätte er nur ne Vase zerdeppert wär er ja auch nicht wegen Totschlags verurteilt worden.

honsikversteher
00
20.1.2010, 17:26
das contra trifft den essentiellen punkt gut

das urteil ist rassistisch und antitürkisch.

GreyPaladin
02
20.1.2010, 16:00

Welchen sinn hat pro und contra wenn beide von anderen dingen schreiben?

wahre Lüge
 
00
20.1.2010, 15:24
mich würde interessieren wie es der Frau mittlerweise geht

für immer behindert?
für immer entstellt?
post traumatisches Syndrom(no na ganz sicher)
das Urteil ist ein schlechter Witz

kopfsalat
00
20.1.2010, 23:12
in bezug auf den tatbestand allerdings ist nur relevant,

, neben der bereits beantworteten frage mord oder totschlag, ob sie aufgrund der gewalteinwirkung starb oder nicht (versuchter totschlag oder totschlag). klingt hart, ist aber so.
emotionen haben im gerichtssaal nichts verloren; sie haben zur tat gefuehrt, duerfen aber niemals zum urteil fuehren, das waere dann lynchjustiz.

AlBundyFan
 
00
22.1.2010, 15:26
lynchjustiz wäre es

wenn man jemanden keinen fairen prozess zugesteht - d.h.ihm die möglichkeit zur widerlegung der gegen ihn gestellten anschuldigungen nicht zugesteht und er auch nicht freigesprochen werden kann.

die emotionen waren übrigens im gerichtsaal - aufgrund der emotionen des täters wurde ihm nämlich mangelnde schuld zugestanden.

wenn sie also die einbeziehung der emotionen des opfers ablehnen warum sind sie dann nicht auch gegen die einbeziehung der emotionen des täters zum tatzeitpunkt für die urteilsbegründung?

kopfsalat
00
22.1.2010, 22:12
strafprozess

da gehts um den taeter, nicht ums opfer.

AlBundyFan
 
00
24.1.2010, 13:24
und das ist genau das grundübel

bei einem strafprozess sollte das opfer im mittelpunkt sein...

ich bin auch gegen die chance auf resozialisierung eines gewalttäters solange das opfer nicht psychisch und physisch vollkommen gesundet ist.

warum sollte ein gewaltopfer oft 20,30,40 jahre an einem verbrechen leiden und sein leben nicht mehr geniesen können, während ein gewalttäter nach ein paar jahren wieder die chance hat, so wie vorher zu leben.

25:25:50 2:1
00
24.1.2010, 18:55
"solange das opfer nicht psychisch und physisch vollkommen gesundet ist"


Also müsste jeder und jede, die irgendein Tötungsdelikt begangen haben Lebenslänglich sitzen. Bei Delikten, die bleibende Folgen verursacht haben ebenso.

Würde es dabei tasächlich noch um Gerechtigkeit gehen, oder nur noch um Vergeltung? Oder Rache?

AlBundyFan
 
00
25.1.2010, 19:08
tut mir leid

ich habe absolut kein mitleid mit gewalttätern....

und ich finde es unerträglich, daß gewalttäter nach ein paar jahren pfeiffend und lachend durch die gegend marschieren können während opfer manchmal jahrelang schwerste schmerzen haben,die sie nur noch mit morphium bekämpfen können, gelähmt sind oder psychisch so fertig, daß sie nix mehr tun können und ihr leben nur noch ein warten auf den tod ist.

da fehlt mir jedes verständnis.....am liebsten wäre mir natürlich wenn man die folgen von gewaltverbrechen übertragen könnte,sodaß das opfer völlig gesundet und der täter leidet wie ein schwein - ist leider nicht möglich.

25:25:50 2:1
00
25.1.2010, 20:58
Das muss Ihnen doch nicht leid tun.


Wenn Sie bei mir jetzt Mitleid mit dem Gewalttäter herausgelesen haben, haben Sie mich nicht wirklich verstanden.

Nach ein paar Jahren Haft wird man wohl nicht so fröhlich sein Leben vortsetzen können. Das hat auch weitere Folgen, aber ich gönne Ihnen Vorstellung, wenn Sie damit glücklich sind. Wundert mich nur etwas, da Sie sonst eher nicht so zur Polemik neigen.

Durch die Bestrafung des Täters werden die Leiden der Opfer ja um nichts besser. Daher geht also rein um Vergeltung. Sie wünschen sich damit ein Rechtssystem nach dem Grundsatz Auge um Auge, ...

Ihrem letzen Absatz kann ich beipflichten, aber was helfen soche Wunschtäumen schon.

AlBundyFan
 
00
das leiden des individuellen opfers wird nicht geringer

aber 1:bei einer sowohl gesetzlichen stark geahndeten als auch sozialen totalen ablehnung von gewalt würden die täter von klein auf mit diesem wissen aufwachsen und deshalb in vielen situationen garkeine gewalt anwenden weil sie dieses verhaltensmuster nicht verinnerlicht hätten.

2:man schützt zukünftige opfer

3:man müßte kinder/frauen sofort bei der geringsten gewaltanwendung vor dem gewalttäter retten(bei uns wird solang wie möglch versucht kinder beim gewalttäter zu belassen)und erzeugt somit täter,die dann in 20 jahren das verhalten ihrer bezugsperson kopieren.

würde man also zb.bei kindesmisshandlung heute sofort einschreiten wäre das eine verhinderung von morden/gewalttaten ab ca. dem jahr 2025.

Samthand Schuh
00
20.1.2010, 15:15
"Na, das wird schon seinen Grund gehabt haben"

Gewalttäter sind meistens Männer. Dass Frauen von der Justiz benachteiligt werden, ist aber so nicht richtig. Denn es ist kein rechtliches Problem, sondern kulturelles oder gesellschaftliches. Ungerecht erscheint, dass es viel mehr männliche Täter gibt als weibliche. Von der Justiz aber werden Frauen nicht benachteiligt. Wenn man die Länge der Haftstrafen bei Affekt-Tötungen durch Männer ("Ein Mörder!! Ein Mörder!!") und Frauen ("Na, das wird schon seinen Grund gehabt haben!) vergleicht, vermute ich würden die Frauen nicht schlechter abschneiden.

GreyPaladin
00
20.1.2010, 15:03

Pro kann man nur recht geben, Contra ist leider eine komplette Themenverfehlung bei der Frage (am besten löschen und neu schreiben).

Pro kann ich wie gesagt nur zustimmen. Es ist nun mal so das Mord das Planen vorraussetzt. Totschlag dies eben nicht. man kann über das Strafmaß diskutieren und ob es in diesem Fall angebracht war, aber ich find das hier ein unterschiede gemacht wird hat durchaus seinen Sinn. An sich ist die Frage alleine ja schon eine Frechheit. aber daran ist man ja gewöhnt.

25:25:50 2:1
00
20.1.2010, 17:56
Und das originellste daran ist "testosterongesteuert"


Wenn das für eine Handlung im Affekt also ursächlich wäre, wäre mann ja ab einem bestimmten Hormonstand unzurechnunggsfähig und daher zumindest nur vermindert Schuldfähig.

So wie etwa Frauen, wenn sie nach der Geburt das Kind töten. Da wird ja auch aufgrund der Hormone von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen.

Dazu folgendes:
00
20.1.2010, 14:07

"Der entscheidende juristische Unterschied lautet: Wird ein Mensch vorsätzlich umgebracht, ist es Mord. Handelte der Täter in einer "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung" - kurz: hat er die Tat nicht geplant, sondern ist vollkommen ausgerastet - dann ist es Totschlag."

Dies suggeriert, dass für Totschlag kein Vorsatz notwendig ist. Das ist falsch. Auch Totoschlag ist VORSÄTZLICHE Tötung.

25:25:50 2:1
00
20.1.2010, 17:37
Es suggeriert auch

dass das Ausrasten vollkommene Unzurechnungsfähigkeit wäre.

GreyPaladin
00
20.1.2010, 15:24

stimmt, sonst wärs wiederum schwere Körperverletzung mit Todesfolge (oder wie es eben genau in Juristisch heißt)

Tschuri Cazzino
 
11
20.1.2010, 13:52
Mit umgekehrten Vorzeichen (Täter weiblich, Opfer männlich)

gibt es in vergleichbaren Fällen zumeist bedingte Haftstrafen.

bluebeard's 8th wife.
01
20.1.2010, 15:25
wann ist zuletzt eine frau in einen blutruasch geraten, als ihr mann ihr seine scheidungsabsicht mitteilte?

zeit- und ortsangabe, bitte.

Tschuri Cazzino
 
22
20.1.2010, 13:51
"... Machos zu sein, die kulturell adäquat auszucken, wenn ihre Frauen genug von ihnen haben"

Frau Schurian, Sie sollten sich das Urteil zu Gemüte führen! Dem Gericht zu unterstellen, dass es eine Handlung als kulturell adäquat bewertet, wenn es dafür 6 Jahre Haft Strafe ausspricht, ist eine ziemliche Chuzpe und entbehrt jeder (auch weiblichen) Logik. Man kann aus dem Urteil lediglich herleiten, dass die vorliegende Tat zwar ein schweres Verbrechen, aber eben milder zu berurteilen ist als z.B die Verbrechen eines Jack Unterweger.

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