Diese Klarstellung durch das Justizministerium war absolut wichtig. Wenn ein gebürtiger Türke im Streit mehrfach auf seine Frau einsticht und sie dann noch mit einer Eisenstange verprügelt, darf keinesfalls - salopp formuliert - argumentiert werden: "Eh klar, die Türken zucken da halt leichter aus." Der jüngste Erlass des Justizministeriums, wonach die Herkunft allein nicht als Begründung einer Affektsituation dienen kann, ist ein wichtiger Schritt - für die Darstellung der Justiz nach außen.
Wobei aber noch lange nicht sichergestellt ist, dass derartige Urteile in Zukunft nicht mehr möglich wären - noch dazu da der Anlassfall nicht so plakativ ablief, wie er zum Teil dargestellt wurde. Zwei Details: Der Staatsanwalt hatte in besagtem Verfahren nicht einfach "den Türken als solchen" angeführt - sondern darauf hingewiesen, dass Migrantenfamilien oft unter großem sozialen Druck stünden. Vor allem aber: Das Opfer will sich inzwischen gar nicht mehr scheiden lassen - dem Vernehmen nach hat die Frau bereits bei Gericht interveniert, ob ihr Ehemann nicht schon früher wieder freikommen könne.
Bei einer Mordanklage wäre dieser Fall vor ein Geschworenengericht gekommen - gut möglich, dass die Laienrichter angesichts dieser Wendung den Angeklagten nur wegen schwerer Körperverletzung verurteilt hätten. Daher muss man grundsätzlich nachdenken, wie eine angemessene Strafe für Gewalttäter sichergestellt werden kann. Ein Erlass allein reicht da noch nicht. (DER STANDARD, Printausgabe 28.01.2010)
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