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Buch: Hildegard Steger Mauerhofer, „Das Geschlechterbild in Scheidungsurteilen österreichischer RichterInnen. Genderspezifische Analyse von Scheidungsurteilen." VDM Verlag, EUR 49,-, ISBN: 3639208609

Hildegard Steger-Mauerhofer. "Wenn der Öffentlichkeit bekannt wäre, dass eine partnerschaftliche Aufteilung der Haus- und Versorgungsarbeit Pflicht ist, hätte das sicher Einfluss auf die private Arbeitsteilung."
Bis 1975 war der Mann als Oberhaupt der Familie gesetzlich verankert. Seit ´75 gilt ein partnerschaftliches Prinzip für die Ehe, das mittlerweile durch die Paragraphen 91 und 95 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) des Eherechtsänderungsgesetzes (EheRÄG) konkretisiert wurde. Der Kern dieser gesetzlichen Bestimmung ist die partnerschaftliche Gestaltung der Haus- und Versorgungsarbeit, eine Verweigerung dieser Verpflichtung kann demnach als Eheverfehlung gelten. Die Politikwissenschaftlerin Hildegard Steger-Mauerhofer untersuchte die Rolle dieser gesetzlichen Regelung bei strittigen Scheidungen. Im dieStandard.at-Interview sprach sie über das Geschlechterbild bei Gericht und über die fehlende Kenntnis über die Pflicht, Hausarbeit zu leisten.
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dieStandard.at: Seit wann gibt es das aktuelle Eherechtsänderungsgesetz?
Hildegard Steger-Mauerhofer: Es ist 1999 unter der damaligen Frauenministerin Barbara Prammer beschlossen worden. Aber die Vorgeschichte dazu hat schon Helga Konrad angestoßen. Sie hat zu dem Stichwort "halbe/halbe" die vielbeachtete gleichnamige Kampagne gestartet.
dieStandard.at: Diese Kampagne vermittelte aber nicht, dass es auch um eine Durchsetzung einer gesetzlichen Verankerung der Teilung von Haus-und Versorgungsarbeit gehen sollte.
Steger-Mauerhofer: Nein. Helga Konrad hatte ursprünglich geplant, erst diese Kampagne zur Bewusstseinsbildung zu machen und dann in Folge ein Gesetz zu diesem Thema. Ein Gesetzesentwurf wurde von Konrad schon 1995 eingebracht, über den auch in verschiedenen Gremien beraten wurde. Die Kampagne "halbe/halbe" wurde im Dezember 1996 gestartet. Da hat es dann Fernsehspots oder auch T-Shirts mit der Aufschrift "Ganze Männer machen halbe-halbe" gegeben. Konrad wollte diese bewusstseinsbildende Kampagne eigentlich über mehrere Jahre führen. Sie ist aber dann Anfang 1997 aus der Regierung entlassen worden und die Kampagne verschwand wieder von der Bildfläche. Barbara Prammer hat 1997 diese Gesetzesinitiative von Konrad wieder aufgegriffen und hat auch gleich eine Studie über die Verteilung der Haus- und Versorgungsarbeit in Auftrag gegeben, die klar zeigte, dass noch immer vorwiegend Frauen jene Arbeiten machen, die keineR gern macht. Das Eheänderungsgesetz wurde schließlich im Juni ´99 im Parlament beschlossen und trat dann im Jänner 2000 in Kraft.
dieStandard.at: Was genau regelt dieses Gesetz und wann wird es relevant?
Steger-Mauerhofer: Auch in einer Ehe gibt es Rechte und Pflichten, das gilt auch für die eingetragenen Partnerschaften. Wenn man diesen Schritt macht, sollte man wissen, dass man die Haus- und Versorgungsarbeit partnerschaftlich teilen muss. Bei strittigen Scheidungen kann die partnerschaftliche Teilung von Rechten und Pflichten zu einem Problem werden. Strittige Scheidungen werden alle unter dem Paragraph 49 des EheRÄG geschieden, in diesen Fällen ist die Frage wichtig, was für die Ehezerrüttung der Grund war. Das kann Gewalt sein, das kann Fremdgehen sein oder eben die nicht partnerschaftliche Teilung der Haus- und Versorgungsarbeit.
dieStandard.at: Wird verweigerte Hilfe bei der Haus- und Versorgungsarbeit bei Scheidungen oft angeführt?
Steger-Mauerhofer: Nein, das ist eher ein Geheimnis. Eine von mir interviewte Scheidungsanwältin meinte, dass man bei vielen Scheidungen erst später draufkommt, dass die Nichtbeteiligung an diesen Arbeiten oft mit ein Grund für eine Scheidung war. Anfangs werden eher andere Probleme angeführt.
dieStandard.at: Für viele Frauen ist es also erst mal nichts ungewöhnliches, dass sie allein für die Hausarbeit und die Kinder zuständig waren?
Steger-Mauerhofer: Es stimmt schon, dass viele Frauen das als gegeben hinnehmen. Aber bei Scheidungen wird so etwas natürlich offengelegt. Im Paragraphen 95 ist auch explizit ausformuliert, dass die Person, die berufstätig ist, dennoch zur Mithilfe verpflichtet ist. Natürlich im Ausmaß seiner oder ihrer Möglichkeiten. Wenn eine Frau nicht berufstätig ist, kann man natürlich nicht halbe-halbe machen, aber wenn beide arbeiten, muss diese Arbeit partnerschaftlich geregelt werden.
dieStandard.at: Welche Rolle spielen die Paragraphen 91 und 95 bei strittigen Scheidungen?
Steger-Mauerhofer: Eine nicht sehr große. Als sie noch das Amt der Frauenministerin inne hatte meinte Prammer, dass es in Scheidungsverfahren selten zu einem Richterspruch kommt, indem die Nichtaufteilung der Hausarbeit zu Gunsten der Frau ausgegangen wäre. Mich hat interessiert, welche Relevanz das Gesetz seit der Einführung im Jahr 2000 in den Urteilen hat. Ich habe die Ehe- und Familienrechtlichen Sammlungen aus den Jahren 2000 bis 2006 auf das Vorkommen der Paragraphen 91 und 95 bei den strittigen Scheidungen durchforstet, zum größten Teil wurde auf diese nicht eingegangen. Ich habe schließlich jene fünfzehn Fälle genauer untersucht, in denen auf diese Paragraphen - wenn auch teilweise nur sehr am Rande - eingegangen wurde. Die Gerichte haben mir die Unterlagen in anonymisierter Weise zur Verfügung gestellt.
dieStandard.at: Wo orteten sie in den Scheidungsurteilen geschlechterspezifische Vorurteile?
Steger-Mauerhofer: In einem Fall hat die Frau während ihrer Ehe den Wunsch geäußert, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Weil ihr Mann bei der Arbeit zuhause nicht mithalf, konnte sie sich diesen Wunsch wegen der Überlastung durch die Haus- und Verpflegungsarbeit nicht erfüllen. Es ist aber gesetzlich verankert, dass die einvernehmliche Gestaltung der Haus- und Pflegearbeit unter Berücksichtigung bestimmter Gründe wieder aufgegeben werden kann, das heißt: Wenn die Situation so ist, dass die Partnerin zuhause ist und die Hausarbeit erledigt (in so einem Fall kann man natürlich nicht halbe/halbe fordern), aber der Wunsch besteht, arbeiten zu gehen, dann muss man sich gemeinsam über eine Arbeitsaufteilung Gedanken machen, mit der die Erwerbstätigkeit für die Frau möglich wird.
In diesem Fall ist das Gericht auf den Wunsch der Frau einer Erwerbstätigkeit nachzugehen einfach nicht eingegangen. Das hätte aber Berücksichtigung finden müssen. Die traditionelle geschlechtspezifische Arbeitsteilung ist in den Köpfen der RichterInnen also noch stark verankert: Die Männer in der Öffentlichkeit, die Frauen im Privaten. Das erwähnte Urteil ist übrigens zum Nachteil der Frau ausgegangen.
dieStandard.at: Was bedeutete das für die Betroffene konkret?
Steger-Mauerhofer: Zuerst lautete das Urteil auf "gleichteiliges Verschulden", woraufhin die Frau in Berufung ging, die allerdings auch mit einem gleichteiligen Verschulden ausging. Solche Urteile wirken sich natürlich auch auf den Unterhalt aus.
Schlussendlich heißt das, dass diese gesetzliche Regelung, selbst wenn sie nicht eingehalten wird, keine Erwähnung findet. Das Gericht hätte auch die Funktion zu belehren. Es hätte festgehalten werden müssen, dass der Mann zur Mithilfe verpflichtet gewesen wäre und dass das auch im Gesetz verankert ist. Auf gesellschaftspolitischer Ebene könnte die Rechtsprechung einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung leisten. Wenn der Öffentlichkeit bekannt wäre, dass eine partnerschaftliche Aufteilung der Haus- und Versorgungsarbeit Pflicht ist, hätte das sicher Einfluss auf die private Arbeitsteilung.
dieStandard.at: Gibt es bei den RichterInnen ein Bewusstsein für diese Problematik?
Steger-Mauerhofer: Ich habe mit einer Familienrichterin gesprochen, die die Hausarbeit ganz allein erledigt und die sich darüber freute, dass ihr Mann sie dafür lobt. Wie soll mit einer solchen Einstellung ein kritisches Urteil zustande kommen?
Es gibt auch eine soziologische Studie, die zeigte, dass die Werte der RichterInnen für die Urteile ganz entscheidend sind. Diese Studie zeigt auch, dass es hier noch ein großes Defizit gibt - vor allem in Bereich des Familienrechts. (Die Fragen stellte Beate Hausbichler, dieStandard.at, 28.1.2010
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Wenn frau halbtags und mann ganztags arbeiten geht, ist es nur fair (partnerschaftlich), wenn frau sich auch verstärkt der Hausarbeit und Kinderbetreuung widmet.
Da könnte aber ein Henne-Ei-Problem drinstecken: Weil frau von Anfang an auf der Hausarbeit sitzen bleibt bzw mann dies von ihr erwartet, kann sie nur halbtags arbeiten gehen. Auch noch fair?
Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit und teilen uns den Haushalt je nachdem, wer grad mehr Zeit und Nerven hat. Finde ich unvorstellbar, immer faul herumzuliegen und dem anderen beim Schuften zuzusehen.
Na wenn Sie Zwang und Druck nur im Gesetz verorten, dann blenden Sie aber den Großteil der Realität aus.
Wir alle spielen Rollen in einem großen Theater. Auch Sie und ich. Wer schlägt im Zweifel den Nagel ein, wer macht im Zweifel den Kindern das Essen?
Überhaupt geht Ihr Posting recht weit an dem von mir angeschnittenen Problem vorbei... Spielen Sie mal in Gedanken durch, wie oft Sie jeden Tag Erwartungshaltungen entsprechen (müssen)!
Nur wo sehen Sie, dass Frauen da auch nur irgendwie mehr oder stärkeren Zwängen ausgesetzt wären als Männer?
Sie bemerken einfach nur die, die Sie betreffen.
Sie meinen wohl, Sie suchen sich einen Partner und dann können Sie den so umgestalten, wie es Ihnen passt. Aber das können Männer auch nicht.
Suchen Sie sich einen, der so ist wie Sie wollen und fertig.
Wie oft ich Erwartungshaltungen entsprechen muss, weiß ich eh sehr gut. Die meisten davon muss ich aber schon von gesetzeswegen erfüllen, wärend Frauen die Wahl haben.
Lesen Sie das ständige gejammere über die bösen, faulen, untreuen Männer hier und denken Sie mal über ihre Erwartungshaltung nach. ;-)
die - im Unterschied zu jenen bei Männern - mit geringerem Sozialprestige ausgestattet sind und dem persönlichen Fortkommen hinderlich sind. Man denke nur an die ungeliebte Hausarbeit und vielfach als belastend empfundene Kinder- und Angehörigenbetreuung.
Das ist im Zweifel Frauensache, das lässt sich nicht abstreiten, Genderei hin oder her.
Ich jammere gar nicht über "die Männer"; ich hab eh einen gefunden, der mir passt und dem ich passe. Ad umgestalten: "Bin halt so, is halt so" ist auch kein Argument.
Und Sie müssen die meisten Erwartungshaltungen von Gesetzes wegen erfüllen? Keine sozialen Rollen bei Ihnen? Sie müssen Gefängnisinsasse oder Leuchtturmwärter sein... : )
Wie Sie geschrieben haben, gibts geschlechtsspezifische Erwartungen. Denen sind Männer doch genauso ausgesetzt wie Frauen.
Nur das betrifft sie eben nicht.
Kein Gesetz zwingt Frauen Kinder zu bekommen. Keines zwingt sie jahrelang daheim zu bleiben. Aber es zwingt Männer dafür zu bezahlen. Für die Frau ist Trennung dann ein gutes Exit, da sie den ungewollten Mann damit los wird und der Ernährer bleibt ihr ja. Für Väter ist das aber nicht so.
Nein, dazu braucht mann nur Kinder haben und geschieden sein. Kein Gefängnisinsasse oder Leuchtturmwärter. Da schreibt das Gestz die Rollen vor.
Aber das kennen Frauen halt nicht. ;-)
Haha, wie setzen Männer denn Kinder in die Welt?
So ganz ohne Gebärmütterchen. ;-)
Sind eh mehr die Frauen, die sich Scheiden lassen. Für Männer ist das ja kaum noch finanzierbar. Obwohl die Frauen ja mindestens genausoviele Scheidungsgründe liefern, wie Männer. ;-)
so that's it!
Also zwischen Kinder zeugen und Kinder in die Welt setzen besteht schon noch ein Unterschied. ;-)
Natürlich kann man Männer nicht zum Kinderzeugen zwingen, genausowenig wie Frauen diese in die Welt zu setzen. Hab ich ja nicht behauptet.
Darum müssen Frauen Männer ja auch nach wie vor dazu bringen.
"es sei denn er wurde vergewaltigt oder die Frau hat Samenraub begangen" ;-)
Die Frau wird aber nicht gezwungen eine Verhütungspanne oder den PI in die Welt zu setzen. Männer werden aber gezwungen dafür zu bezahlen, auch wenn sie selbst verhütet haben.
Aber du bist einer, der immer gerne davon spricht, wie "einfach" eine Abtreibung, Adoptionsfreigabe o.ä. für Frauen sei - die immerhin die Kinder in die Welt setzen, was ja offenbar nun doch etwas ganz anderes ist, als sie bloß zu zeugen.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag um 1:47 Uhr ein Posting abzusetzen, klingt nicht gerade nach "ging sich halt noch aus" ... Egal, ob während oder außerhalb des Urlaubs ;)
Was soll ich mir da für die nächste Abtreibungsdiskussion merken? Das würde ja nur Sinn ergeben, wenn ich mich gegen Abtreibungen stellen würde. Tue ich aber nicht. Mein Kritik zum Thema liegt ganz wo anders, aber das wissen Sie eh. ;-)
Was ist los? Hat der Gebärmütterchenkalender versagt? ;-)
06.02.2010 01:47 ist die Nacht von FR auf SA. ;-) und am SA Vormittag gings schon auf die Heimreise. Da war der "Abend" nicht halt mehr so lange. ;-)
In der Nacht vom SA auf SO bin ich (vermutlich) ca um 04:30 heimgekommen. ;-)
Ich hab halt auch Daheim und für Unterwegs einen Rechner und kann also auch abseits von Bürozeiten posten. ;-)
Dass du von Freitag auf Samstag nächtens postest, macht die Sache nicht besser, egal wie lang der "Abend" war.
Die Frage ist ja nicht, wo man überall einen Rechner zur Verfügung hat, sondern warum man ihn wo und wann zum Posten benutzt ;)
Aber was sagt das jetzt aus?
Meine Bekannten sind eben schon zeitlicher schlafen gegangen und ich nicht. Aber wozu bereden Sie ständig meine Zeiteinteilung. Was tut das zur Sache.
Welche Sache sollte es überhaupt besser machen?
Wenn ich im Büro genug Zeit habe, poste ich ja von dort auch. Ist das besser? ;-)
Aber von wo ich ihn zum posten benutzt habe, reibe ich Ihnen jetzt sicher nicht. ;-)
Ist doch nicht so schwer zu verstehen ;)
Deine "Zeiteinteilung" sei dir unbenommen. Ebenso wie die Tatsache, dass du offensichtlich auch in deiner Freizeit nichts Besseres zu tun hast, als hier zu posten.
Und "gerieben" will ich von dir ganz sicher nichts bekommen ;)
Und rechtlich auch nicht. Das sind soziale und rechtliche Privilegien. Und wie es bei Privilegien so ist, kann man die auch missbrauchen.
Na also, geht doch. Meine "Zeiteinteilung" ist rein meine Sache, genauso was ich in meiner Freizeit mache. Heute haben nur noch meine Kinder relevanz an meiner "Zeiteinteilung" oder Freizeit.
Sehen Sie, auch da sind wir uns einig, dass es besser nicht sein könnte. Ich "REIBE" es Ihnen nicht und Sie wollen von mir nichts "gerieben" bekommen. ;-))
Sie picken sich genau das heraus, was für Sie passt - der Rest wird ausgeblendet. Wenn Sie nur über Väter in Scheidungssituationen reden wollen, dann sagen Sie das auch. Da wären wir wohl eh recht ähnlicher Meinung.
Aber so können oder wollen Sie gar nicht verstehen, was ich sage. Ist ok.
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