Arbeitsrechte

Frauen wegen Trinkgeldkasse entlassen

28. Jänner 2010, 14:06
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    Vier langjährige Arbeitnehmerinnen, unter normalen Umständen unkündbar, wurden wegen  insgesamt illegalen 34 Euro und zwei Cent entlassen - keine Ausnahme.

Bagatellkündigungen in Wirtschaftskrise keine Ausnahme: "Dramatische Zunahme" von Verfahren in Deutschland erwartet

Erfurt - Die obersten deutschen ArbeitsrichterInnen stellen sich in diesem Jahr auf eine Klagewelle als Folge der Wirtschaftskrise ein. Darauf deute die "dramatische Zunahme" von Verfahren in den unteren Instanzen hin, sagte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt am Mittwoch bei der Vorstellung der BAG-Jahresbilanz in Erfurt. Sein mit Spannung erwartetes Urteil im Fall der Berliner Kassiererin "Emmely" will das Gericht am 10. Juni verkünden. Ein ähnlicher Fall wurde am Mittwoch bekannt: In Worms sollen vier Schwimmbad-Kassiererinnen wegen einer Trinkgeldkasse gekündigt worden sein.

Das Verfahrensplus betrage in manchen Gerichtsbezirken bis zu 30 Prozent, vor allem in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, sagte Gerichtspräsidentin Schmidt. "Die Klagewelle wird bei uns gegen Ende des Jahres anlanden", prophezeite sie. Im vergangenen Jahr war die Zahl der neu eingehenden Verfahren zwar rückläufig. Die Arbeitsbelastung sei aber weiterhin hoch und eine Entspannung nicht in Sicht.

Kündigung wegen 1,30 Euro

Die Urteilsverkündung im Fall "Emmely" dürfte im Juni auf großes Interesse stoßen: Die Frau war wegen angeblicher Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit im Februar 2008 entlassen worden. Der Fall löste eine breite öffentliche Debatte aus.

Im Zusammenhang mit solchen Bagatellkündigungen wie im Fall "Emmely" nahm Schmidt ihre RichterkollegInnen gegen Kritik in Schutz. "Die Arbeitsgerichte schauen ganz genau hin, sie schauen nicht weg", betonte die Gerichtspräsidentin. Es finde immer ein sehr komplexer Abwägungsprozess statt, und es gebe keinen Automatismus in den Entscheidungen etwa zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen.

Mit Blick auf die Lohndumping-Vorwürfe im Zusammenhang mit Leiharbeit bei der Drogeriemarktkette Schlecker spielte die oberste deutsche Arbeitsrichterin den Ball zurück und rief die Politik dazu auf, Lösungen zu finden: "Das ist nicht Aufgabe der Rechtsprechung."

In der Arbeit des BAG im Jahr 2010 wird sich nach Worten Schmidts zudem die Veränderung in der Tariflandschaft des öffentlichen Dienstes bemerkbar machen. Darüber hinaus stünden für ihre RichterkollegInnInnen in den kommenden Monaten auch "Klassiker" an wie etwa unklare Vereinbarungen zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen zu Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen.

Im Jahr 2009 gingen insgesamt 2.322 Verfahren in Erfurt ein, 293 weniger als noch im Jahr zuvor. Das BAG habe 2009 aber immerhin noch die vierthöchste Eingangszahl seit seiner Gründung verzeichnet. Den Löwenanteil mit fast 25 Prozent der Eingänge im vergangenen Jahr machten Streitigkeiten über Kündigungen und befristete Arbeitsverhältnisse aus. In knapp 15 Prozent der Fälle ging es ums Geld.

Vorwand zur Kündigung gesucht

Das Freizeitbad der Stadt Worms hat laut einem Bericht von "Spiegel Online" vier Kassiererinnen wegen einer Trinkgeldkasse entlassen. Demnach hatten die vier Frauen für eine Kaffeekasse insgesamt 34 Euro und zwei Cent gesammelt. Die Freizeitbetriebe sahen darin eine illegale Schwarzgeldkasse und kündigten den Kassiererinnen fristlos, wie es hieß. Während die Staatsanwaltschaft gegen die Frauen ermittelt, ist die Gewerkschaft von deren Unschuld überzeugt.

Laut dem Bericht sind die Frauen zwischen 49 und 55 Jahre alt. Sie seien teils schon seit 25 Jahren im Wormser Schwimmbad beschäftigt und unter normalen Umständen unkündbar, hieß es. Nach Ansicht der Frauen hätten die Freizeitbetriebe nach einem Vorwand gesucht, um sie loszuwerden, hieß es. (APA/apn)

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22 Postings
molekühl
30.01.2010 11:29

Nachdem das Kündigungsrecht in D ziemlich anders ausschaut als in A, bringen solche Berichte herzlich wenig - ausser natürlich zur Stimmungsmache.
Alle "gehypten" Fälle stammen aus Deutschland, weil man dort einen "langjährigen" Mitarbeiter (egal, ob faul und unfähig) wirklich legal kaum mehr los wird; das sind dann wohl zum Teil schon Verzweiflungstaten der Arbeitgeber.

jake & elwood
29.01.2010 10:50

Waere halt interessant, warum die Betriebsleitung die vier Damen los werden wollte und den beschriebenen Vorfall als willkommenen Anlass genommen hat. Ohne diese Information ist der Artikel relativ substanzlos.

knurrhoernchen
29.01.2010 14:13
Geh davon aus

dass es um die einzusparende Abfertigung gegangen ist.
Frische junge Dinger sind zudem billiger und williger

AlBundyFan 
29.01.2010 09:50
letzter absatz:warum sind leute unkündbar?

nur weil jemand 25 jahre in einem betrieb arbeitet ist er doch nicht unkündbar?
es kann doch nicht sein, daß ein betrieb lt. gesetz verpflichtet ist seine Mitarbeiter weiterzubezahlen, auch wenn er sich das vielleicht nicht mehr leisten kann oder es nicht mehr notwendig ist oder sogar die Personalkosten so hoch sind, daß der Betrieb in Konkurs gehen muss.

wie ist das das deutsche gesetzt?

Duesseldorfer
29.01.2010 10:29
Natürlich ist jeder kündbar,

entweder verhaltensbedingt (Wurstsemmel) oder betriebsbedingt. Im letzteren Fall gibt es z.B. Regelungen für Abfindungen. Langwierige und nervige Streitereien sollte man möglichst vermeiden und unter Zuhilfenahme von Fachleuten (Arbeitsrechtler, Betriebsrat) eine vernünftige Regelung finden. Es ist jedem Arbeitnehmer zu raten, rechtzeitig eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen, rechtzeitig heißt, man muß nach Abschluß die Wartezeit beachten.

Simba
29.01.2010 09:26
ich bin jetzt überfragt:

aber wie isn das in Ö? In jedem Frisörladen, im Fitnesstudio, bei da Pediküre, blabla steht so a Schweindl, in das man, wenn man will, a Trinkgeld für die Mitarbeiter reinwerfen kann, wenn man mit deren Leistung zufrieden war.

Sind das alles illegale Schwarzgeldkassen? Jössas - daran hätt ich echt noch nie gedacht.

Di Fazz
29.01.2010 11:10

In Ö wurde Trinkgeld ja - wenn ich mich richtig erinnere - ohnehin steuerfrei gestellt.

DasLebenIstSchwerUndDannStirbtMan
29.01.2010 12:08
nicht nur steuer- sondern auch straffrei:

wenn ich mich richtig erinner, gibts für amtsträger einen freibetrag von 100€ bei "geschenksannahme".
weiß allerdings nicht, ob das pro monat, pro jahr oder pro bestechungsversuch gilt.
wir österreicher sind einfach ein bisschen lockerer als die deutschen.

Duesseldorfer
29.01.2010 09:21
Vertrauensbruch,

darum geht es in erster Linie. Wer eine Wurstsemmel mitgehen läßt, greift vielleicht auch bei größeren Beträgen zu. In zweiter Linie nutzen manche Arbeitgeber jede Möglichkeit, Arbeitnehmer billig loszuwerden. Der häufigste Kündigungsgrund ist hier zur Zeit die unerlaubte Internetnutzung. Schon eine Minute surfen, egal auf welcher Site, reicht für eine Kündigung aus, die noch Monate später ausgesprochen werden kann. Wer seinem Arbeitgeber keinen Vorwand geben will, ihn kostenlos zu entsorgen, sollte einfach die Finger von den Wurstsemmeln, Trinkgeldkassen, Pfandbons, von Privattelefonaten und von der privaten Internetnutzung lassen.

Ein nitupsaR 
29.01.2010 13:58

Bezüglich privater Internet-Nutzung stimmt das so nicht: Sofern der Arbeitgeber nicht ein ausdrückliches Verbot ausgesprochen hat, ist die private Internet-Nutzung im zumutbaren - die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigenden - Rahmen durchaus erlaubt.

sterngucker 
29.01.2010 11:38
Auch abschweifende Gedanken oder nicht arbeitsbezogene körperliche Vorgänge sollten tunlichst vermieden werden

Wer während der Arbeitszeit ans Wochenende denkt oder einen fahren läßt, der verkauft auch Firmengeheimnisse an die Chinesen und frißt kleine Kinder!

Duesseldorfer
29.01.2010 13:48
Ihr Posting

ist entbehrlich, weil es dem Ernst der Sache nicht gerecht wird. Die Arbeitswelt ist eben leider heute wesentlich rauher als noch vor 10 Jahren. Danke für den Hinweis auf den genannten körperlichen Vorgang, das könnte auch als Störung des Arbeitsklimas verstanden werden und wäre ein Kündigungsgrund. :O)

sterngucker 
29.01.2010 14:48
Lassen Sie mich Sie versichern,

daß mein Posting, wenn auch sarkastisch, so doch bitter ernst gemeint ist.

Nur so als Gedankenspiel: was würden Sie tun, wenn Ihnen ein Arbeitgeber politisches Engagement oder andere Freizeitaktivitäten verbietet? Einfach die Finger davon lassen, oder verdammt noch einmal aufstehen und etwas dagegen tun?

Der Fatalist hat immer schon von Beginn an verloren.

Duesseldorfer
29.01.2010 15:05
Sie haben Recht,

man sollte etwas dagegen tun. Wenn sie aber vom Arbeitgeber monatelang belauert werden, weil es um eine fette Abfindung geht, ist mir vor Jahren passiert, dann halten sie einfach still und geben ihm keinen Grund, sie legal und kostenlos loszuwerden. Man kann sich in der Situation nur an die herrschenden Gesetze halten, so widersinnig sie sein mögen, um keine Angriffsfläche zu bieten.

Michail Bakunin 
29.01.2010 14:17

...aber auch der Widerstand dagegen wird rauher werden - ArbeitgeberInnen sollten sich nicht mehr daran gewöhnen, dass jeder Scheiß einfach immer hingenommen wird. Ein Beispiel dafür sind die Auseinandersetzungen um Emmely oder der aktuelle Arbeitskampf gegen die Geschägtsleitung im Kino Babylon Mitte in Berlin (http://prekba.blogsport.de/). Die alten handzahmen Gewerkschaften werden da immer weniger zu sagen haben, dafür füllen radikalere Gewerkschaftsbewegungen die Lücken auf.

Wir diskutieren hier über 3.- Euro Getränkebons, Buffetreste und Trinkgeldkassen (!) - und gleichzeitig werden Millionen an unbezahlten Überstunden (=Diebstahl durch ArbeitgeberInnen) abgeleistet und in vielen Betrieben auch abverlangt.

Kohlhaas1  
28.01.2010 22:42
Vielleicht ist Bagatelldelikt das falsche Wort.

Vielleicht sollte man den Vertrauensbruch ins Zentrum stellen ?
Und wenn jemand nicht zuverlässig ist, warum soll ich Ihr/ihm dann noch weiter die Firmenkasse anvertrauen ?
Und warum behalten, wenn sie oder er speziell für das Handling von Werten eigestellt ist, auch wenn es sich um winzige Summen handelt ?
Man muß sich vor Augen halten, daß WIR nämlich die Konsumenten und Steuerzahler für den Schwund aufkommen müssen.

AlBundyFan 
29.01.2010 10:08
trinkgeld ist kein schwund

das ist eine freiwillige mehrzahlung der kunden

die 34€ der Schwimmbadmitarbeiter tun niemandem weh und es muß auch kein Konsument/Steuerzahler dafür aufkommen.

hurchzua
28.01.2010 19:18
Hier wird aus allem ein "Frauenthema" gemacht

Michael B
28.01.2010 15:53
In Anbetracht der unzähligen kommunalen Skandale ist die Reaktion der Zuständigen logisch:

Der Schwarzgeldkuchen darf nicht kleiner werden, da ist jede mögliche aufkommende Konkurrenz von vornherein auszumerzen.

Lethawae
28.01.2010 15:08

Dazu sind zwei Dinge zu sagen.
Erstens betrifft das natürlich nicht nur Frauen - auch Männer.
Und zweitens ist das Arbeitsrecht in Deutschland nun mal so, dass man, anders als hierzulande, nicht einfach jemanden ohne Angabe von Gründen kündigen kann weil die Person einfach nicht mehr benötigt wird. Das macht solche Kamikaze-Aktionen leider wahrscheinlicher.

neues feindbild
28.01.2010 15:08
Wer wissen will warum in Deutschland Bagatellgründe für Kündigungen verwendet werden und dies in Österreich nicht der Fall ist, sollte sich Folgendes durchlesen:


http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3... hutzgesetz

hurchzua
28.01.2010 19:22
In Österreich stellt sich bei der Frage der Berechtigung einer ENTLASSUNG die selbe Problematik

Diebstahl ist nach § 82 GewO jedenfalls ein Entlassungsgrund.

Die Frage, ob eine KÜNDIGUNG zulässig ist, sollte man davon unterscheiden (§105 ArbVG).

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