Anpassungs-OPs in USA steuerlich absetzbar

3. Februar 2010, 10:43

Gerichtsurteil im Fall einer Transfrau: Eingriff kein kosmetischer

Boston - US-BürgerInnen dürfen eine Geschlechtsanpassung steuerlich absetzen. Das entschied der US-Steuergerichtshof im Fall einer Frau aus Massachusetts, die als Mann geboren worden war und sich umoperieren ließ. Die Frau hatte 2007 das Finanzamt verklagt, da es ihr nicht gestattete, für Behandlungskosten im Zusammenhang mit ihrer Operation von der Gesamtrechnung in Höhe von 25.000 Dollar 5.000 Dollar steuerlich abzusetzen.

Das Finanzamt vertrat den Standpunkt, die Operation sei kosmetischer Natur und medizinisch nicht notwendig. Der Steuergerichtshof wies diese Ansicht am Dienstag zurück. Die Organisation Gay and Lesbian Advocates and Defenders, die sich für die Rechte von Homosexuellen starkmacht, erklärte, das Urteil könnte Tausende von US-BürgerInnen betreffen, die sich ähnlichen Eingriffen unterzögen. (APA/apn)

 

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