Wien - Der Vorschlag von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, einen religiösen Hintergrund von Verbrechen künftig als Erschwerungsgrund im Strafrecht festzuschreiben, geht Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek nicht weit genug. Sie forderte am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz, dass allgemein Gewalt in der Familie gegen "Schwächere" als Erschwernisgrund gelten soll. Auch über höhere Strafrahmen könne man "selbstverständlich" reden.
Die Motive für Gewalt seien ihr "prinzipiell wurscht", erklärte Heinisch-Hosek. Wichtig sei es, Gewalt in der Familie, von der zu über 90 Prozent Frauen und Kinder betroffen seien, in den Fokus der Diskussion zu stellen. Hier müsse man allgemein "prüfen", ob nicht zu mild bestraft werde. Ein Motiv herauszugreifen, wie es Bandion-Ortner mache, sei "zu wenig", meinte die Frauenministerin.
Stattdessen solle Gewalt in der Familie gegen schwächere Familienmitglieder als Erschwernisgrund festgeschrieben werden, diesbezüglich wolle sie auch Gespräche mit der Justizministerin führen. Danach könne man "selbstverständlich" auch über höhere Strafrahmen sprechen, meinte Heinisch-Hosek.
Von der Vermischung von Religion und Strafrecht hält Heinisch-Hosek wie ihr Kollege SP-Justizsprecher Hannes Jarolim wenig: "Ich glaube, dass man das trennen sollte." Delikte wie Genitalverstümmelung oder Ehrenmorde hätten weniger mit Religion als vielmehr mit Tradition und Machtstrukturen zu tun. (APA)
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wenn also ein schwächerer mensch einem stärkeren eine verletzung zufügt, hat der stärkere also weniger ausgleichende gerechtigkeit (bestrafung des täters, schmerzensgeld, schadenmsersatz) zu erwarten, als wenn ihm dieselbe verletzung ein stärkerer zugefügt hätte?
soll es auch abstufungen zwischen verschiedenen schwächegraden geben?
Die sind ja beide motorisiert (ja auch der Smart :-)).
Steht in dem Artikel, oder wo auch immer dieses "schwächer" definiert wird, um wieviel schwächer? Oder um wieviel einer stärker sein muss, damit er automatisch zum Täter wird?
Wie wäre dann der Vergleich? Etwa so wie zwichen einem 36-Tonner und einem Fußgänger?
Im übrigen ist es eher der Teil in der StVO der besagt man müsse immer rechtzeitig stehen bleiben können. Real kaum machbar, aber für Pauschalschudzuweisungen sehr praktisch.
Und nicht zu vergessen, der Vertrauensgrundsatz. Damit kann man ja auch Narrenfreiheit geltend machen.
Aber grübeln Sie ruhig weiter. :-)
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