Heinisch-Hosek kann sich auch Expertinnen-Beirat für Werberat vorstellen - Grüne fordern Regelung im Gleichbehandlungsgesetz
Wien - Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek möchte Sexismus in der Werbung gesetzlich verbieten. Derzeit könne in Österreich der Werberat zwar sexistische Diskriminierung feststellen, habe jedoch keine Möglichkeit zur Sanktion. In einer gesetzlichen Regelung soll deshalb festgehalten werden, dass sexistische Werbung verboten ist und Strafen drohen, wenn trotzdem damit geworben wird, erklärte die Ministerin in der Wochenzeitung "Die Furche".
Expertinnen-Beirat für Werberat
Sexismus sei "leider noch immer salonfähig" und halte sich aufgrund des patriarchalen Systems, so Heinisch-Hosek. Laut Ministerin ist ein derartiges Verbot in einigen Ländern im Gleichbehandlungsgesetz geregelt. "Das ist aber zurzeit bei uns nicht mehrheitsfähig. Die ÖVP ist dagegen", stellte Heinisch-Hosek fest. Für sie wäre ein Expertinnen-Beirat vorstellbar, der die Werbung nach Kriterien beurteilen sollte. Denkbar, dass etwa der Werberat mit dieser Plattform verstärkt werde.
Keine "zahnlose Lösung"
Die Ministerin verwies dabei auf eine internationale Tagung mit Vertreterinnen jener Länder, wo es bereits gesetzliche Regelungen gibt. Diese soll spätestens bis Herbst dieses Jahres stattfinden. Wie etwaige Sanktionen bei Verstößen aussehen könnten, wollte man deshalb noch nicht sagen. Es soll jedenfalls keine "zahnlose Lösung" sein.
Grüne für Regelung im Gleichbehandlungsgesetz
Die Frauensprecherin der Grünen Judith Schwentner nahm den Vorstoß Heinisch-Hosek positiv auf: "Ohne Sanktionen gegen die herabwürdigende Darstellung von Frauen zu Werbezwecken wird sich daran nichts ändern." Es brauche Gesetze, die unmissverständlich klarstellten, dass Sexismus in der Werbung nichts verloren habe, betonte Schwentner in einer Aussendung.
Sie verwies auf eine Enquete der Grünen im Juni 2009, in deren Rahmen sich die beteiligten Expertinnen für eine gesetzliche Regelung im Gleichbehandlungsgesetz ausgesprochen haben. "Nur den Werberat um einen ExpertInnen-Beirat zu erweitern, löst das Problem sicher noch nicht. Denn der Werberat ist ein zahnloses Selbstregulierungsgremium der Wirtschaft. Zu einem tatsächlichen Stopp einer sexistischen Werbekampagne kommt es nur in den seltensten Fällen. In einigen Fällen erklärt sich der Werberat außerdem für nicht zuständig", so Schwentner.
Nur vier Stopps
Obwohl es 2008 und 2009 beim Werberat mit über 200 Fällen etwa doppelt so viele Beschwerdefälle wie 2007 gegeben habe, kam es nur in vier Fällen zu einem sofortigen Stopp der Werbekampagne, erläuterte die Grüne. 2007 war das immerhin noch achtmal der Fall. (APA/red)