Transfrau die Anerkennung ihres neuen Personenstatus' verweigert: Kein "wissentlicher" Amtsmißbrauch - Rechtskomitee prangert blitzartige Verfahrenseinstellung an
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen des Amtmissbrauchs im Innenministerium eingestellt, ohne Ermittlungen zu tätigen. "Wir sind erschüttert über die blitzartige Einstellung", sagt der
Präsident des Rechtskommitees Lambda - Österreichs Bürgerrechtsorganisation
für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer - Helmut
Graupner, der zugleich der Rechtsanwalt der Klägerin ist. "Jetzt hoffen wir darauf, dass das Gericht die Fortführung
des Verfahrens anordnet, damit der Amtsmissbrauch nicht straflos
bleibt."
Kein "wissentlicher" Befugnismißbrauch
Der Verwaltungsgerichtshof hat den vom Innenministerium etablierten Operationszwang für transsexuelle Frauen wiederholt als rechtswidrig erklärt. Das Innenministerium beharrte dennoch hartnäckig darauf und verweigerte einer transsexuellen Frau die Anerkennung in ihrem neuen Geschlecht, obwohl sie zweimal vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgreich war und das Innenministerium verpflichtet ist, dem Verwaltungsgerichtshof zu folgen.
Die Frau hat den Amtsmissbrauch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt, die das Verfahren nun eingestellt hat, ohne Ermittlungen zu tätigen. Begründung: den BeamtInnen sei kein "wissentlicher" Befugnismißbrauch nachzuweisen.
Einstellung ohne Ermittlungen
Dabei hatte das Innenministerium - wie zuvor - die Anerkennung des neuen Geschlechts wieder mit einzigen Begründung abgelehnt, nämlich, dass die männlichen Genitalien noch vorhanden sind. Der Verwaltungsgerichtshof hingegen sieht in der von der belangten Behörde geforderten Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale keine notwendige Voraussetzung für eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts.
Angesichts dessen ist es für das Rechtskommitee nicht nachvollziehbar, wie die Korruptionsstaatsanwaltschaft zu der Ansicht kommen konnte, dass die BeamtInnen nicht wußten, dass sie gegen die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofs entschieden haben. "Diese Beamten können nicht nur lesen, sie sind sogar die bestausgebildeten Spitzenbeamten des BMI für derartige Rechtsfragen. Das Lesen (und Verstehen) von Höchstgerichtsentscheidungen gehört zu ihrem täglichen Brot", so Lambda.
Gericht entscheidet über Fortführungsantrag
Die Staatsanwaltschaft hat die Verdächtigen laut Lambda nicht einmal gefragt, ob sie sich überhaupt in dieser Weise verantworten (wollen): Das Verfahren wurde ohne irgendwelche Erhebungen eingestellt. Das Opfer des Amtsmissbrauchs hat bei Gericht die Fortführung des Verfahrens beantragt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien wird nun darüber zu entscheiden haben. (red)
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Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich
und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen-
und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer.