Operationszwang für Transsexuelle

Keine Ermittlungen gegen Innenministerium

18. Februar 2010, 12:41

Transfrau die Anerkennung ihres neuen Personenstatus' verweigert: Kein "wissentlicher" Amtsmißbrauch - Rechtskomitee prangert blitzartige Verfahrenseinstellung an

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen des Amtmissbrauchs im Innenministerium eingestellt, ohne Ermittlungen zu tätigen. "Wir sind erschüttert über die blitzartige Einstellung", sagt der Präsident des Rechtskommitees Lambda - Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer - Helmut Graupner, der zugleich der Rechtsanwalt der Klägerin ist.  "Jetzt hoffen wir darauf, dass das Gericht die Fortführung des Verfahrens anordnet, damit der Amtsmissbrauch nicht straflos bleibt."

Kein "wissentlicher" Befugnismißbrauch

Der Verwaltungsgerichtshof hat den vom Innenministerium etablierten Operationszwang für transsexuelle Frauen wiederholt als rechtswidrig erklärt. Das Innenministerium beharrte dennoch hartnäckig darauf und verweigerte einer transsexuellen Frau die Anerkennung in ihrem neuen Geschlecht, obwohl sie zweimal vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgreich war und das Innenministerium verpflichtet ist, dem Verwaltungsgerichtshof zu folgen.
Die Frau hat den Amtsmissbrauch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt, die das Verfahren nun eingestellt hat, ohne Ermittlungen zu tätigen. Begründung: den BeamtInnen sei kein "wissentlicher" Befugnismißbrauch nachzuweisen.

Einstellung ohne Ermittlungen

Dabei hatte das Innenministerium - wie zuvor - die Anerkennung des neuen Geschlechts wieder mit einzigen Begründung abgelehnt, nämlich, dass die männlichen Genitalien noch vorhanden sind. Der Verwaltungsgerichtshof hingegen sieht in der von der belangten Behörde geforderten Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale keine notwendige Voraussetzung für eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts.

Angesichts dessen ist es für das Rechtskommitee nicht nachvollziehbar, wie die Korruptionsstaatsanwaltschaft zu der Ansicht kommen konnte, dass die BeamtInnen nicht wußten, dass sie gegen die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofs entschieden haben. "Diese Beamten können nicht nur lesen, sie sind sogar die bestausgebildeten Spitzenbeamten des BMI für derartige Rechtsfragen. Das Lesen (und Verstehen) von Höchstgerichtsentscheidungen gehört zu ihrem täglichen Brot", so Lambda.

Gericht entscheidet über Fortführungsantrag

Die Staatsanwaltschaft hat die Verdächtigen laut Lambda nicht einmal gefragt, ob sie sich überhaupt in dieser Weise verantworten (wollen): Das Verfahren wurde ohne irgendwelche Erhebungen eingestellt. Das Opfer des Amtsmissbrauchs hat bei Gericht die Fortführung des Verfahrens beantragt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien wird nun darüber zu entscheiden haben. (red)

Link

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer.

Walter Kaiser
02
19.2.2010, 07:51
Und wiedereinmal hat die Staatsanwaltschaft entschieden,

.. dass jemand deppert ist. Diesmal ist halt nicht der Landeshauptmann Kärntens, sondern es sind die eigenen Beamten des Resorts.

Unser Rechtsstaat wird langsam zum Speiben.

Kuldip K.
 
02
19.2.2010, 11:05

Endgültig platzen wird die Eiterbeule österleichischer
Rechtsstaat im März 2010 -- wenn in Wiener Neustadt nicht nur die Schweine ihrer Rechte entkleidet werden...

Ava Tar
05
18.2.2010, 13:25
Kein "wissentlicher" Befugnismißbrauch ;o)

Wer nichts weiß, kann nicht verurteilt werden, siehe Dörfler

Ich sage doch, mein Name ist Hase

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.