
Margarethe Hochleitner wollte Rektorin der Med-Uni Innsbruck werden.
Wien - Es ist der zweite Fall, in dem eine Frau, die Rektorin einer öffentlichen Universität werden wollte, es aber nicht wurde, von der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) per Gutachten bestätigt bekommt, dass sie diskriminiert wurde - als Frau.
Wie dem Standard von mehreren Quellen bestätigt wurde, soll die Innsbrucker Internistin Margarethe Hochleitner bei der Neubesetzung des Rektorats der Medizin-Uni Innsbruck diskriminiert worden sein. Der Uni-Rat wählte im April 2009 nicht Vizerektorin Hochleitner, der sehr gute Chancen eingeräumt worden waren, sondern Herbert Lochs. Hochleitner wäre die zweite Rektorin gewesen, nach (Kurzzeit-)Rektorin Ingela Bruner an der Uni für Bodenkultur (Boku).
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen brachte beim Wissenschaftsministerium Aufsichtsbeschwerde ein, die wurde zurückgewiesen. Es folgte in Absprache mit Hochleitner der Gang zur B-GBK.
Dort wollte man am Donnerstag nur bestätigen, "dass der Senat zu einem Ergebnis gekommen ist, das Gutachten ist aber noch nicht ausgefertigt". Senat I prüft die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Einhaltung des Frauenfördergebotes im Bereich des Bundes. 2009 gab es dort 14 Anträge von Frauen (zwei aus dem Uni-Bereich) und zwei von Männern.
Hochleitner, die ohne Gutachten in der Hand noch nichts sagen wollte, kann mit dem Papier als Beweismittel Schadenersatz fordern - wie die ebenfalls diskriminierte Kuratorin Clementine Deliss, die die Akademie der bildenden Künste und die Republik als Aufsichtsbehörde der autonomen Unis geklagt, aber später entnervt aufgegeben hat. BeamtInnen können die Bezugsdifferenz bis zu drei Monaten zwischen ihrem tatsächlichen Monatsbezug und dem entgangenen Bezug einklagen.
Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) erwartet - angesichts vieler Rektorswahlen 2011, aber auch wegen des zweiten Diskriminierungsfalls einer möglichen Rektorin -, "dass sich die Universitätenkonferenz (Uniko) künftig intensiver mit Genderfragen beschäftigt". Die Uniko soll dazu "ein eigenes Forum für Genderfragen einrichten". Sie habe das Thema bereits mit Uniko-Präsident Hans Sünkel besprochen.
Der und seine 20 Rektorenkollegen könnten das, wenn sie wollen, schon heute, Freitag, besprechen, denn da steht eine Uniko-Vollversammlung an. (Lisa Nimmervoll/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26.2.2010)
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BewerberIn mit der höchsten Qualifikation den Zuschlag erhält, ergo NICHT nach
- Geschlecht
- politischer Gesinnung
- persönlicher Bekanntschaft
entschieden wird. Und damit sind wir am warmen Eislutscher angelangt.....
Ich wüsste gerne in wiefern ich bei Benachteiligung bei der Jobvergabe irgendwas klagen kann/darf? nein? nix? keine chance?
naja, bin halt nur ein mann.... und wir sind ja der Grund allen Übels, ne?
meldet, muss diese dem Mann auf jeden Fall vorgezogen werden, um nicht diskriminiert zu werden?
Wenn das Gleichstellung ist, na dann gute Nacht. Wie soll man dann das Thema der, wirklich notwendigen, Gleichstellung je ernst nehmen, wenn es von diversen Frauen missbraucht wird um sich in top Positionen zu schummeln?
Ist von annähernd gleicher Qualifikation die Rede, dann soll man von mir aus gerne die Frauenquote berücksichtigen. Aber schlechteres Personal einstellen, nur damit diese Quote erfüllt wird, halte ich für wenig sinnvoll.
da hat sie nicht soviel publiziert und auch noch in niederwertigen journalen. kann es daran liegen, dass die anliegen der gendermedizin, der pionierin frau prof hochleitner, die "medizinische fachwelt" über jahre nicht gekratzt hat. das da schon eine dikriminierung vorliegt. weil ihr die möglichkeit genommen zur puplikation genommen wurde.
die frage muss ja nach den objektivierenden kriterien nicht gestellt werden.
dass gendermedizin ein begriff in österreich geworden ist, wird vielen frauen das leben retten. dafür danke frau professor
Ein Wunder, dass diese Frau überhaupt Medizin studieren konnte bei dieser Weltverschwörung.
Ohne dem Gutachten vorgreifen zu wollen, ist dem Artikel eher zu entnehmen, dass in diesem Fall KEINE DISKRIMINIERUNG vorliegt.
Tatsächlich wurde die gesetzlich festgelegte POSITIVE DISKRIMINIERUNG von Frauen (zum Nachteil der Männer) nicht angewandt.
Die Überschrift des Artikels müsste daher eher lauten: "Zweiter NICHTDISKRIMINIERUNGSFALL".
2)Die Nicht-Ernennung von Frau Hochleitner zur Rektorin der Meduni Innsbruck als Diskriminierung darzustellen, ist einfach nur peinlich.
3) Ingela Bruner hat Krebs.
4)http://www.frauen.bka.gv.at/site/5513... fault.aspx
...die Gleichbehandlungskommission nimmts wohl selbst nicht so genau mit der Geschlechterquote ;-)) Wie objektiv wird ein Senat sein, der ausschließlich aus Frauen besteht und dem FRAUENministerium untersteht?
5)Es ist mehr als offensichtlich, dass die Dame vor allem durch ihr gut ausgebautes, politisches Netzwerk "qualifiziert" ist
6)"Dort wollte man am Donnerstag nur bestätigen, "dass der Senat zu einem Ergebnis gekommen ist, das Gutachten ist aber noch nicht ausgefertigt".
7)Welche Legitimation soll Senat I haben?
allerdings äußerst positiv diskriminiert. Mit Ihrem Lebenslauf hätte sie nach den objektiven Kriterien gar nicht auf den Dreiervorschlag gedurft, da sie über keine Auslandserfahrung verfügt (auch wenn es Tiroler evtl. anders sehen: Wien ist auch für Tiroler *nicht* im Ausland im Sinne der Regelung).
Sich dann aber aufzuregen, dass man mit einem österr. Funktionärslebenslauf gegen einen deutlich besser qualifizierten Wissenschafter, der an einer der bekanntesten Universitätskliniken Europas (Charite) eine eigene Klinik leitete und dazu noch weitaus mehr und höherwertige Publikationen aufweisen konnte, abstinkt, zeugt von gewaltiger Chuzpe...
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