Bischöfe fordern Rücknahme des neuen Abtreibungsgesetzes, das sie als "Lizenz zum Töten" bezeichnen
Madrid - Mit einer Reihe von Protestaktionen will die katholische Kirche auf das am Mittwoch endgültig verabschiedete neue Abtreibungsgesetz in Spanien reagieren. Das kündigte am Donnerstag Juan Antonio Martinez Camino, Sprecher der spanischen Bischofskonferenz (CEE), in Madrid an. Bereits am 25. März, dem "Tag des ungeborenen Lebens", werde die katholische Kirche in Spanien eine landesweite Protest-Kampagne gegen das neue Abtreibungsgesetz starten.
Kirche sieht Rückschritt
Im Namen der spanischen Bischöfe forderte Camino die sozialistische Regierung von Ministerpräsident Jose Luis Rodriguez Zapatero zur sofortigen Aufhebung und Rücknahme des Gesetzes auf, welches die bisher restriktive Indikationsregelung bei Schwangerschaftsabbrüchen in Spanien durch eine liberale Fristenlösung ersetzt. Er bezeichnete das Gesetz als einen "gravierenden Rückschritt für das Recht auf Leben" und nannte es eine "Lizenz zum Töten von Kindern".
Bis zur 14. Woche
Am Mittwoch hatte der spanische Senat der bereits Ende Dezember vom Parlament verabschiedeten Reform der Abtreibungsgesetze zugestimmt, womit Spanien eines der liberalsten Abtreibungsgesetze der Welt erhält. Da die Gesetzesvorlage nicht verändert wurde, braucht das neue Abtreibungsgesetz nicht noch einmal vom Parlament abgesegnet werden und tritt bereits in vier Monaten in Kraft.
Nach dem bisher geltenden Recht waren Abtreibungen in Spanien verboten und nur unter sehr strikten Voraussetzungen erlaubt. Zukünftig sind Abtreibungen in Spanien jetzt aber bis zur 14. Schwangerschaftswoche legal. Voraussetzung ist eine schriftliche Beratung in einem Gesundheitszentrum. Bis zur 22. Woche wird eine Abtreibung im Falle schwerer gesundheitlicher Risiken für die Mutter oder von Missbildungen des Kindes möglich sein. Für spätere Abtreibungen ist das Einverständnis eines Ärztekomitees erforderlich.
Regelung für Mädchen ab 16
Lässt eine Frau außerhalb dieses Rahmens abtreiben, droht ihr in Spanien allerdings keine Gefängnisstrafe mehr, sondern nur noch ein Bußgeld. Für besonders viel Polemik hat die Neuerung gesorgt, welche minderjährigen Mädchen ab 16 Jahren erlaubt, ohne Einverständnis ihrer Eltern abtreiben lassen zu können. Lediglich ein Elternteil muss vorher über die Entscheidung zumindest in Kenntnis gesetzt worden sein, kann aber nicht die Entscheidung der Minderjährigen unterbinden. (APA)