
Die Studie des Egyptian Center for Women's Rights war eine der ersten Bemühungen, das Ausmaß von sexueller Belästigung in Ägypten deutlich zu machen.
Kairo - Ägypten nähert sich einer Gesetzgebung, die gegen sexuelle Belästigung vorgeht. AktivistInnen verwiesen auf eine Studie des Egyptian Center for Women's Rights aus dem Jahr 2008, die den Umfang von sexueller Belästigung in Ägypten aufzeigt. Laut dieser Studie wurden bereits 83 Prozent der Frauen Opfer von sexueller Belästigung, die Hälfte davon gaben an, sogar täglich von sexueller Belästigung betroffen zu sein. Von den befragten Ausländerinnen gaben 98 Prozent an, sexuell belästigt worden zu sein. Besonders verblüffend ist auch das Ergebnis, dass sogar 62, 4 Prozent der Männer zugaben, Frauen sexuell belästigt zu haben. In der von der unabhängigen NGO durchgeführten Studie wurden 2.000 ÄgypterInnen und 109 Ausländerinnen befragt, die Studie war eine der ersten Bemühungen, das Ausmaß von sexueller Belästigung in Ägypten deutlich zu machen.
BefürworterInnen einer Gesetzgebung, die auch strafrechtlich gegen sexuelle Belästigung vorgehen soll, betonen die Konsequenzen für Frauen, wenn weiterhin nichts geschehe: Die Teilnahme von Frauen am öffentlichen, ökonomischen und politischen Leben wird durch die häufigen Belästigungen verhindert.
Größere Aufmerksamkeit bekam das Thema erstmals 2008, als ein Lastwagenfahrer wegen sexueller Belästigung einer Frau eine Gefängnisstrafe absitzen musste, ein Fall, bei dem zum ersten Mal sexuelle Belästigung vor Gericht verhandelt wurde. Zwei Gesetzesentwürfe wollen nun juristische Änderungen durchsetzen, damit dies kein Einzelfall mehr bleibt.
Genaue Definition muss verankert werden
Jene ParlamentarierInnen, die sich für ein Gesetz gegen sexuelle Belästigung aussprechen, argumentieren dahingehend, dass genaue Definitionen von sexueller Belästigung im Gesetz verankert sein müssten. Die Strafmaßnahmen könnten hingegen verschieden sein. Dass eine veränderte Gesetzeslage sexuelle Belästigung eindämmen kann, davon zeigten sich die BefürworterInnen ebenso überzeugt, wie dass das derzeitige Ausmaß von sexueller Belästigung in Ägypten auch dem Tourismus schaden kann.
Die Gesetzesentwürfe zeigen, dass "der Staat reagiert und sich verändert, und dass man immer mehr die Bedeutung dieses Themas versteht", so Nihad Abu Al-Qumsan, Chefin des Egypt Center of Women´s Rights. "Es muss ein Gesetz geben, das sexuelle Belästigung in Ägypten kriminalisiert", meinte sie weiter und verwies darauf, dass die Studie die Dringlichkeit aufgezeigt hat, in dieser Sache zu handeln.
Spezifikation von sexueller Belästigung
Die beiden eingebrachten Gesetzesentwürfe unterscheiden sich nur bei den Feinheiten. Beide Gesetzesentwürfe definieren sexuelle Belästigung, die verschiedenen Formen werden spezifiziert und es werden strafrechtliche Konsequenzen gefordert. Ein Entwurf wurde beim Justizministerium eingebracht, der andere beim Gesetzgebungsausschuss. "Ich glaube, der Entwurf wird durchgehen, da er von der Regierung bereits gründlich studiert wurde", so die Abgeordnete Georgette Kalini, die den ersten Entwurf unterstützt. Der andere Entwurf, der von dem Abgeordneten Mohamed Khalil Qaweyta stark gemacht wird, fiel zwar zuerst durch die parlamentarische Überprüfung, liegt jetzt aber beim Gesetzgebungsausschuss. Qaweyta will nun den Entwurf rasch auf die Agenda der ParlamentarierInnen setzten, damit er diskutiert und in wenigen Wochen darüber abgestimmt werden kann.
Situation in Österreich
In Österreich ist seit Mai 2004 sexuelle Belästigung ein eigener strafrechtlicher Tatbestand (§ 218 des Strafgesetzbuches), in diesem Fall gelten als sexuelle Belästigungen geschlechtliche Handlungen (z.B. unsittliche Berührungen, Onanie). Zudem gilt sexuelle Belästigung als Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und ist sowohl im Gleichbehandlungsgesetz der Privatwirtschaft, als auch in dem für den öffentlichen Dienst verboten. Seit 2008 wurde das Gleichbehandlungsgesetz der Privatwirtschaft auch auf sexuelle Belästigung beim Zugang zu und der Versorgung mit Güter und Dienstleistungen gesetzlich verboten, beispielsweise, wenn eine Kundin von einem Verkäufer sexuell belästigt wird. (Reuters, red)
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was ist denn für eine dämliche aussage??
aha und frauen in österreich oder sonst wo haben keine blauen flecken, weil sie im mini und bh rumlaufen?
soviel zur differenzierung und objektiver beurteilung..
hauptsache immer auf dem kopf(tuch) der anderen rumhacken...lächerlich
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