Nichtbestellung der Internistin zur Rektorin an Innsbrucker Med-Uni: Weiteres Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof anhängig
Innsbruck - Der Rechtsstreit rund um die Nichtbestellung der Internistin Margarethe Hochleitner zur Rektorin der Innsbrucker Medizin-Uni geht weiter. Nach der Feststellung der Diskriminierung Hochleitners aufgrund ihres Geschlechtes durch die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) kündigte die Professorin am Mittwoch an, Schadenersatz einklagen zu wollen. Weiter anhängig ist in der Causa außerdem ein Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, bei dem es um Verfahrensfehler im Schiedsverfahren geht.
Der Beschluss der im Bundeskanzleramt angesiedelten B-GBK sei mittlerweile zugestellt, berichtete Hochleitner. Der Akt umfasse 27 Seiten mit Vernehmungsprotokollen.
Auf drei Monatsgehälter
Beim Schadenersatz stehe ihr nur ein eingeschränkter Spielraum zur Verfügung. Dabei gehe es um die Differenz zwischen dem Rektorsgehalt und ihrem Professorinnengehalt. Dies sei außerdem auf drei Monatsgehälter beschränkt. In Summe werde das jenen Betrag ausmachen, den sie für die Einschaltung ihres Anwaltes aufzuwenden haben werde.
Nicht zum Zug gekommen
Der Uni-Rat der Medizinischen Universität Innsbruck hatte im April 2009 aus einem Dreier-Vorschlag Herbert Lochs zum neuen Rektor gewählt, die damalige Vizerektorin Hochleitner, die ebenfalls im Vorschlag war, kam nicht zum Zug. Eine Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wurde vom Wissenschaftsministerium zurückgewiesen, woraufhin die B-GBK eingeschaltet wurde. Auf die Bestellung Lochs haben die nun gefällten Entscheidungen keinen Einfluss. (APA)