Diskriminierungsurteil

Hochleitner will jetzt auf Schadenersatz klagen

03. März 2010 12:47

Nichtbestellung der Internistin zur Rektorin an Innsbrucker Med-Uni: Weiteres Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof anhängig

Innsbruck - Der Rechtsstreit rund um die Nichtbestellung der Internistin Margarethe Hochleitner zur Rektorin der Innsbrucker Medizin-Uni geht weiter. Nach der Feststellung der Diskriminierung Hochleitners aufgrund ihres Geschlechtes durch die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) kündigte die Professorin am Mittwoch an, Schadenersatz einklagen zu wollen. Weiter anhängig ist in der Causa außerdem ein Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, bei dem es um Verfahrensfehler im Schiedsverfahren geht.

Der Beschluss der im Bundeskanzleramt angesiedelten B-GBK sei mittlerweile zugestellt, berichtete Hochleitner. Der Akt umfasse 27 Seiten mit Vernehmungsprotokollen.

Auf drei Monatsgehälter

Beim Schadenersatz stehe ihr nur ein eingeschränkter Spielraum zur Verfügung. Dabei gehe es um die Differenz zwischen dem Rektorsgehalt und ihrem Professorinnengehalt. Dies sei außerdem auf drei Monatsgehälter beschränkt. In Summe werde das jenen Betrag ausmachen, den sie für die Einschaltung ihres Anwaltes aufzuwenden haben werde.

Nicht zum Zug gekommen

Der Uni-Rat der Medizinischen Universität Innsbruck hatte im April 2009 aus einem Dreier-Vorschlag Herbert Lochs zum neuen Rektor gewählt, die damalige Vizerektorin Hochleitner, die ebenfalls im Vorschlag war, kam nicht zum Zug. Eine Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wurde vom Wissenschaftsministerium zurückgewiesen, woraufhin die B-GBK eingeschaltet wurde. Auf die Bestellung Lochs haben die nun gefällten Entscheidungen keinen Einfluss. (APA)

 

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Beate Kreuzberg
04.03.2010 11:37

Nachdem sie jetzt die Stelle nicht bekommen hat, sondern nur ein Almosen, funktioniert das alte System wieder.
Die Lehre draus: Diskriminieren zahlt sich aus!

Mac Smith
04.03.2010 12:44
Heißt es bei Quoten nicht grundsätzlich "bei GLEICHER Qualifikation sind Frauen zu bevorzugen?"

Oder sollen die Kriterien verbogen werden, damit Frauen zum Zug kommen?

mulligan1
04.03.2010 10:37
ich dachte immer,

in einem dreiervorschlag sind die drei am besten geeigneten bewerberInnen aus der gesamtzahl der bewerber ausgewiesen.

das heißt doch noch lange nicht, dass alle drei gleich gut sind !

Michael Aires
04.03.2010 10:18
Es geht auch umgekehrt

Wenn an Unis eine minderqualifizierte Frau mehreren Männern aufgrund Frauenquote vorgezogen wird, ist das jetzt auch nicht der Weisheit allerletzter Schluss.

Und bei allen 50/50 Debatten wird nie in Betracht gezogen, dass dennoch die Schwangerschaft keine Option des Mannes ist. Der kann nicht lebenslangen Vati spielen und das Berufsleben ausklinken.

De_Fe_de_Rfuerend
04.03.2010 12:15
fehlende recherche...

frauen werden BEI GLEICHER QUALIFIKATION bevorzugt aufgenommen, ist explizit so formuliert, eine qualifikation, die ohnehin schwierig zu erreichen ist in einer männer dominierten welt (zugang zu ressourcen, publikationsnachweis in renommierten zeitschriften, usw.usf.), was soviel heißt wie: wenn männer und frauen gleiche qualifikation aufweisen, war diese qualifikation tendenziell schwieriger zu erreichen für frauen im vergleich zu männern...

mkz
04.03.2010 12:51
fehlende Recherche

möchte hinzufügen: und weil eben ein eklatantes Ungleichgewicht auf der Karriereschaukel besteht SOLLTEN Frauen bei gleicher Qualifikation BEVORZUGT werden bis es ein Gleichgewicht gibt. Sonst wird es logischerweise nie eines geben.

Hafniumcarbid
04.03.2010 15:10
Ein Gleichgewicht ist dann gegeben,...

...wenn jede, die einen Posten will, die gleichen Chancen darauf hat, wie jedeR, der denselben Posten will. Und das ist durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durchaus schon erreicht (eher gibts schon ein Ungleichgewicht zuungunsten der Männer - wenn man sich z. B. den Frauenanteil bei aktuellen Habilitationen ansieht). Lächerlich wirds, wenn man mit Argumenten wie "Bevölkerungsanteil" und "jahrhundertelange nun auszugleichende Ungerechtigkeit" daherkommt - man muß von der richtigen Grundmenge ausgehen, und das sind die karrierewilligen und qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten, nicht ALLE Männer und Frauen.

mkz
04.03.2010 10:50
warum eigentlich nicht, Vati ???

die Frauen müssen ja auch lebenslang Mutti spielen, selbst wenn sie gar keine sind oder sein wollen/werden. ArbeitsplatzgebenInnen sollten das mitberücksichtigen und die Teilzeit-Arbeitsplätze auch für die Vatis zur Verfügung stellen, ohne sachzwänglerisch die Weiche der Berufslaufbahn der Vatis wegen Doppelbelastung prinzipiell zur Remise zu stellen.

Michael Aires
04.03.2010 11:11
Nonsens

Ich kann da keine Argumente identifizieren.
Lebenslang Mutti spielen ohne eine zu sein?
Versteh ich nicht. Teilzeit ist problematisch, die ist selten qualifiziert und simpler am Fliessband etc darzustellen.
Eine Berufs"karriere" mit Verantwortung, Aufgaben, Entwicklung ist in Teilzeit nicht möglich.
Man kann halt nicht mit einem Hintern auf allen Hochzeiten tanzen, auch wenn's noch so lustig warat.

no ja
03.03.2010 21:16
ob sowas den frauen wirklich hilft ist doch sehr fraglich

Langp
03.03.2010 15:56

Da von einem Dreiervorschlag logischerweise nur eine Person Rektor werden kann erhebt sich die Frage, welcher Art die Diskriminierung war. Kann sich da jeder der nicht Ausgewählten derart beschweren?

g'stieß
04.03.2010 08:19

ja, eh. und?

Krawuzi Kabuzi
03.03.2010 20:24
Wer lesen kann ist klar von Vorteil

"Nach der Feststellung der Diskriminierung Hochleitners aufgrund ihres Geschlechtes durch die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK)..."

Krawuzi

Langp
03.03.2010 20:40

Dann ging es also darum, daß der bestgeeignete Kandidat zum Rektor bestellt wurde, obwohl er nur ein Mann ist.
Danke für Ihre Nachhilfe.
Und Stoff zum Nachdenken.

siliconvalley
03.03.2010 21:22
daß der bestgeeignete Kandidat zum Rektor bestellt wurde, obwohl er nur ein Mann ist....

nicht ganz. Es ging darum dass von 3 gleich geeigneten Kandidaten wieder eine Frau nicht zum Zug kam, weil sie eine Frau war....

Das Gleichbehandlungsgesetz hat zum Ziel die jahrhundertelange Ungerechtigkeit auszugleichen, aufgrund deren Männer automatisch qualifiziert waren, Frauen automatisch nicht. Das tut naturgemäß den Männern jetzt genauso weh wie den Frauen die Jahrhundertelange Ausschluss weh getan hat.

Mac Smith
04.03.2010 12:50
"gleich geeigneten Kandidaten"

Aha, Hochleitner hat auch Auslanderfahrung? War mir neu...

"jahrhundertelange Ungerechtigkeit"
Nein, nein, mindestens Jahrtausendelang.
Und dafür sind natürlich die heute lebenden Männer verantwortlich und in Folge dessen zu bestrafen.
So etwas nennt man im Allgemeinen Sippenhaft.

h 90
04.03.2010 06:47

wie kann man sagen gleichqualifiziert???

Langp
03.03.2010 21:44
silicon 2

Ob es richtig ist, für Schieflagen der Vergangenheit nun Institutionen und natürlich auch Männer der Gegenwart büssen zu lassen, weiss ich nicht so recht.
Im übrigen bin ich weder Macho noch Feministin, ich berufe mich nur auf Hausverstand, Verantwortungs- und Gerechtigkeitsgefühl.

Mork vom Ork
03.03.2010 22:57

komisch ... wenn wir jetzt so gleichberechtigt sind, warum gibt es dann in ganz österreich keine einzige rektorin?

aja, jetzt isses wohl wieder die entscheidung der frauen für die familie, die nicht vorhandene auswahl oder sonst was..

Vielleicht werden sie wenn sie einmal beruflich tätig sind erkennen, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes zum nachteil der frauen im Berufsleben normal, nicht die Ausnahme ist - selbst bei einer ChefIN.

concept of the enemy
04.03.2010 22:21
Wenn es Bewerberinnen gibt, die diskriminiert wurden weil sie als bester Kandidat nicht genommen wurden, ist es legitim, dass diese Klagen.


Im konkreten Fall ist jedoch sonnenklar, dass die Dame eben nicht qualifizierter als ihr Gegenkandidat war.

Soll man jetzt leicht eine Frau einsetzen, obwohl es qualifiziertere männliche Kandidaten gibt?

...Mehr gibts zu dem Fall eigentlich nicht zu sagen.

skyrock
04.03.2010 08:45
die gab es ja an der BOKU

aber sie hat´s vergeigt

Langp
03.03.2010 23:12

Daß es für Rektorenpostionen üblicherweise mehr männliche als weibliche Bewerber gibt, mag ein Beweis für Schieflagen noch in der jüngeren Vergangenheit sein. Warum aber gibt es trotz der Gleichheitsbeauftragten, die immer nur für Frauen eintreten, keine Rektorinnen? Ist das alles wirklich
immer nur Diskriminierung, Verschwörung?

Langp
03.03.2010 21:44
silcon 1

Darf ich Sie, mit Dank für Ihre Ausführungen, ein klein bißchen korrigieren: sie kam nicht zum Zug "weil'" sie eine Frau war sondern "obwohl" sie eine Frau war. Da sind wir uns doch einig?
Die Problematik ist natürlich völlig klar.
Allerdings haben sich Frauen während der von Ihnen evozierten Jahrhunuderte erst gar nicht beworben (sofern es damals überhaupt Ausschreibungen gab), und sie wären damals auch nur selten qualifiziert gewesen, was keineswegs gegen die Frauen oder die Schulen dieser Zeit spricht, das entsprach gesellschaftlichem Konsens und vielleicht auch gesellschaftlicher Notwendigkeit.
Ob es richtig ist, für Schieflagen der Vergangenheit nun Institutionen und natürlich auch Männer der Gegenwart büssen zu lassen, weiss ich nic

siliconvalley
04.03.2010 00:05

es duerfte Ihnen nicht bewusst sein, aber Frauen duerfen erst seit 1897 studieren in Oesterr., und da nicht an allen Fakultaeten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Frauenstudium

Frauen in Österreich wurden erst mit der Familienrechtsreform Brodas gleichgestellt. Vorher konnte ein Mann seiner Frau Berufstaetigkeit untersagen, bestimmte ob sie ein eigenes Konto haben durfte, und hat alleine über Wohnort, Ausbildung der Kinder etc. bestimmt.
http://www.demokratiezentrum.org/de/themen... eform.html

Wie haetten sich Frauen irgendwo bewerben sollen, solange man ihnen Ausbildung vorenthielt und erst der Vater, dann der Ehemann wie ein Sklavenhalter bestimmte ob und wo sie arbeiten darf?

Schrumpfschlauch
04.03.2010 19:38
Und der Mann war gesetzlich verpflichtet alles zu bwzahlen

Ist bis heute so geblieben.

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