Handelsgericht hat entschieden: Keine Einwände gegen Radio- und Fernsehspots - Ur-Fassung beinhaltete Söhne und Väter
Wien - Das Handelsgericht Wien hat nichts gegen Töchter in der österreichischen Bundeshymne. Das Gericht hat einen Antrag der Erben der Autorin Paula von Preradovic sowie des Sessler-Verlags auf Einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Preradovic' Rechtsnachfolger hatten versucht, eine Kampagne des Unterrichtsministeriums zu stoppen, in der Christina Stürmer in der Hymne Söhne und Töchter besingt. Zudem hält das Handelsgericht fest, dass der Hymnen-Text in seiner derzeit geltenden Fassung "mitnichten" dem von Paula von Preradovic ursprünglich verfassten "Original" entspreche.
Die Autorin habe damals ihre Urheberrechte an den Staat abgetreten und im Rahmen des Werknutzungsrechts sei die Änderung zulässig und "schadet nicht", geht aus dem Beschluss der zuständigen Richterin hervor. Sesslers Rechtsvertreter Georg Zanger kündigte Rekurs an und bestätigte entsprechende Medienberichte.
Antrag auf einstweilige Verfügung abgewiesen
Damit sind die entsprechenden Radio- und Fernsehspots der Werbeagentur Lowe GGK für das Handelsgericht "gesetzeskonform", weshalb ein Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung abgewiesen wurde, mit dem Fritz Molden, der Sohn der Textdichterin, und der Sessler-Verlag, der die Preradovic-Erben in Urheberrechtsfragen betreut, die weitere Ausstrahlung der Spots mit der Neuinterpretation verbieten wollten.
Veränderte Geschlechterverhältnisse
Für das Handelsgericht ist aus der umstrittenen Textzeile keine Urheberrechtsverletzung ableitbar. "Das Geschlechterverständnis hat sich in den über 60 Jahren seit der Schaffung des Textes der Bundeshymne dahingehend verändert, dass nicht mehr der Begriff Österreicher auch für Österreicherinnen steht, nicht mehr der Begriff Bürger auch für Bürgerinnen steht, sondern, dass Bürgerinnen und Bürger bzw. Österreicherinnen und Österreicher, wie auch bei allen Ansprachen des Bundespräsidenten in den letzten Jahren festzustellen ist, gleichberechtigt nebeneinander genannt werden", ist dem Gerichtsbeschluss zu entnehmen.
Ur-Fassung beinhaltete Söhne und Väter
In seinem Bericht betonte das Handelsgericht weiters, dass die Ur-Fassung der Hymne bereits in der Vergangenheit abgeändert wurde. Wie das Wiener Handelsgericht in seinem
Beschluss zur Bundeshymne ausführt, wurde die Original-Komposition von Paula von Preradovic von der
damaligen Bundesregierung "ausgebessert". Die "Söhne" hatten ursprünglich
auch noch Väter, zudem attestierte die Autorin in der ersten Strophe
der Ur-Fassung Österreich, "arbeitsam und liederreich" zu sein.
Hintergrund
1946 suchte das damalige Unterrichtsministerium per
Preisausschreiben Musik und Text für eine neue Bundeshymne. Das
Rennen machten eine Mozart-Bearbeitung und der Beitrag von Paula von
Preradovic. Sie hatte am 17. Dezember 1946 folgenden Text
eingereicht, hat das Gericht herausgefunden: "Land der Berge, Land am
Strome, / Land der Aecker, Hämmer, Dome, / Arbeitsam und liederreich.
/ Grosser Väter freie Söhne, / Volk, begnadet für das Schöne, /
Vielgerühmtes Österreich."
Am 25. Februar 1947 beschloss dann der Ministerrat den offiziellen
Text, allerdings mit einigen Änderungen. Seitdem singt Österreich
jene Zeilen, die wohl jeder in der Volksschule gründlich eingebläut
bekommt. Die zweite Strophe wurde übrigens unverändert übernommen; in
der dritten Strophe wurden weitere Adaptierungen vorgenommen, hier
durften die Österreicher dann "arbeitsfroh" werden.
Die Autorin erhielt für ihren Sieg beim Wettbewerb einen
Geldgewinn. Um Gegenzug trat sie sämtliche Urheberrechte an ihrer
"Dichtung", wie das Gericht aus der Ausschreibung von 1946 zitiert,
an den Staat ab. Dieser Umstand sowie die Tatsache, dass ihr Text ja
schon mit der Beschlussfassung abgeändert wurde, sind für das
Handelsgericht denn auch Argumente in seinem Beschluss, die
Verbreitung einer modifizierten Version mit Töchtern nicht zu
stoppen. (APA)