
von links: Hella Ranner (Mitglied des Europäischen Parlaments), Ulrike Lunacek (Mitglied des Europäischen Parlaments), Ina Freudenschuß (dieStandard.at), Wolfgang Bogensberger (Justizministerium) und Maria Rösslhumer (Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser).
Wenn eine Frau beispielsweise in Österreich Opfer von Gewalt wird, kann sie sich nicht darauf verlassen, dass sie den Gewaltschutz, z.B. durch eine Wegweisung, auch in einem anderen Aufenthaltsland innerhalb der EU bekommt. Der spanische EU-Ratsvorsitz hat nun Vorschläge unterbreitet, um den europaweiten Gewaltschutz und die Gewaltprävention zu verbessern. Initiativen zur Erstellung einer europäischen Datensammlung über Gewaltdelikte gegen Frauen und die Einrichtung einer europäischen Hotline für Opfer häuslicher Gewalt sollen dazu beitragen.
Moderiert von dieStandard.at-Redakteurin Ina Freudenschuß diskutierten letzten Freitag im Haus der europäischen Union Hella Ranner (Mitglied des Europäischen Parlaments, Europäische Volkspartei), Ulrike Lunacek (Mitglied des Europäischen Parlaments, Europäische Grüne), Wolfgang Bogensberger (Justizministerium) und Maria Rösslhumer (Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser) die Vorschläge des spanischen Ratsvorsitzes und die sogenannte "European Protection Order". Die "European Protection Order" ist ein Vorschlag zu einer europäischen Schutzordnung und wurde von zwölf Mitgliedsstaaten eingebracht, Österreich war nicht unter diesen Mitgliedsstaaten.
Gewaltschutz braucht Daten
"Frauen, die Schutz brauchen, brauchen diesen auch in einem anderen Land", so Ulrike Lunacek, die Initiativen, wie die "European Protection Order", für sinnvoll hielt. Über deren Notwendigkeit waren sich auch die anderen DiskutantInnen einig. Bis es zu einer praktikablen Umsetzung kommt, gäbe es aber noch einige Schwierigkeiten: Hella Ranner strich etwa Mängel in der Datenerfassung hervor, die für einen europaweiten Schutz wichtig wäre. Auch für Rösslhumer gibt es zu wenig Daten, die weiterhelfen könnten: "In Österreich wird etwa das Opfer-Täter-Verhältnis nicht erfasst, wir wissen daher also nicht, wie viele Morde es an Frauen durch Partner oder Ex-Partner gibt". In einer eigenen Datenbehörde sah sie die Möglichkeit eines internationalen Strafregisters und Maßnahmen EU-weit durchsetzen zu können. Ein weiteres wichtiges Instrument waren für Maria Rösslhumer Studien: "Es gibt schon lange die Forderung nach Prävalenzstudien, sie zeigen zum Beispiel, wo sich Opfer hinwenden. Wir wissen aus solchen Studien, dass das Gesundheitswesen eine häufige Anlaufstelle ist. Aufgrund solcher Informationen müssen sich Beratungsstellen und Einrichtungen überlegen, wie sie Frauen besser erreichen, " erklärte Rösslhumer, die sich vom Zusammenhang zwischen Gewaltschutz und solidem Datenmaterial überzeugt zeigte.
Dass auch über die Einrichtung einer eigenen Datenbehörde hinaus im europaweiten Gewaltschutz und in der Prävention noch vieles getan werden muss, stand für die Diskussionsrunde außer Frage. Warum Österreich die Initiative "European Portection Order" im Gegensatz zu zwölf anderen Mitgliedsstaaten dennoch nicht unterstützt, wollte Freudenschuß von Wolfgang Bogensberger wissen. "Wir sind nicht gegen die Initiative. Aber es muss eine praktikable Lösung geben. Wir versuchen an einer Verbesserung mitzuarbeiten und sehen uns als konstruktive Kritiker", so Bogensberger, der die Vorschläge der "European Portection Order" auf zivilrechtlicher und strafrechtlicher Ebene nicht gleichermaßen ausgearbeitet sieht. "Frauen soll kein bürokratisches System aufgebürdet werden. Schutz muss sofort wirksam sein, ohne, dass die Polizei lange nachprüfen muss." Auch Rösslhumer unterstrich das Problem des bürokratischen Aufwandes: "In manchen Ländern muss für eine Schutzverordnung bei Gericht angesucht werden. Solange man diese Verordnung nicht hat, ist man in einer akuten Gefahrensituation nicht ausreichend geschützt."
Österreichische Umsetzungspraktiken
Ulrike Lunacek meinte, sie habe nun zwar mehr Einblick über die Gründe des Neins von Österreich zur "European Protection Order", sie hielt aber fest, dass eine Zustimmung "für die Außenwirkung dennoch gut gewesen wäre." Hella Ranner stellte sich hingegen voll hinter Bogensberger, zudem wollte sie die österreichischen Umsetzungspraktiken in der "European Protection Order" verankert sehen, beispielsweise das Wegweisungsrecht, das als wichtiges Instrument für die Gewaltprävention fungiert.
Neben der "Baustelle" einer europaweiten rechtlichen Grundlage für den Gewaltschutz und den Forderungen nach umfassendem Datenmaterial stand noch ein europaweiter Frauennotruf zur Diskussion, wobei auch hier weitgehend Einigkeit herrschte. Rösslhumer plädierte für einen Notruf angeglichen an den europäischen Polizeinotruf. "Es gibt nicht in allen Ländern eine Frauenhelpline, die mit den wichtigsten Standards agieren". Wesentlich sei an einer Helpline, dass die Nummer überall und jeder bekannt ist, vor allem im ländlichen Bereich brauche es Öffentlichkeitsarbeit, was eine andere Baustelle bei den DiskutantInnen in Erinnerung rief: Die Finanzierung. Bestehende Einrichtungen kämpfen mit dem zunehmenden Verlust von Basisfinanzierungen, stellte die Runde fest. "Dass alles nur Projektförderungen sind, und immer wieder alles neu beantragt werden muss, ist schwierig. Das ist ein grundsätzliches Problem im EU-Recht", kritisierte Lunacek. Rösslhumer ergänzte noch das Problem mit Kofinanzierungen, das es bestehenden Einrichtungen und Initiativen schwer mache: "Polen oder Ungarn bekommen von den Regierungen gar nichts". Das Diktat der knappen Kassen gibt es auch beim Thema Gewalt, bestätigte Ranner. Dass es "selbst beim Thema Gewalt" immer wieder Konflikte wegen Finanzierungen gibt, sei noch immer Fakt, so Lunacek. Egal ob auf Europaebene oder in einzelnen Staaten. (Beate Hausbichler, dieStandard.at, 10.3.2010)
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.... schlimmer werden und zwar, weil in Zukunft auch Männer auf die selben Töpfe zugreifen wollen, denn je nach Untersuchung sind zwischen 20 und 50% der Täter eigentlich Täterinnen und die Männer Opfer von Gewalt. Das wurde bisher tabuisiert.
Selbst in der Statistik der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie gibt in 8% der Fälle Frauen als Gefährder an. Das sind aber nur die Fälle, wo die Polizei einschreiten mußte.
Ich würde unterstellen (ohne jetzt dazu eine Untersuchung zitieren könnte), dass Frauen öfter die Polizei rufen als Männer. Damit würden die 20 bis 50% stimmen.
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